Tricksen und Täuschen in der ARD

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ein guter Artikel zu meinem Spezialthema Manipulation, mit einem aussagekräftigen Schaubild
http://www.nachdenkseiten.de/?p=35245

Das Ende des Informationsjournalismus – Storytelling in der ARD-Griechenlandberichterstattung 2015

160930 maren muellerVon Beginn ihrer Arbeit an üben die NachDenkSeiten Medienkritik und leisten Aufklärung über  Meinungsmache, Reformlügen und den Machtwahn von Eliten und Politik. Inzwischen sind sie damit nicht mehr ganz so allein: Immer mehr Mediennutzer emanzipieren sich, immer häufiger gibt es Programmbeschwerden oder gar radikale Kritik. Eine solche leistet seit Längerem die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien, die sich für Medienkompetenz und die demokratische Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten stark macht.

Jens Wernicke sprach mit der Vorsitzenden Maren Müller über die von der Publikumskonferenz soeben veröffentlichte Expertise „Das Ende des Informationsjournalismus – Storytelling in der ARD-Griechenlandberichterstattung 2015“, die kein heiles Haar an der ARD-Berichterstattung zu Griechenland lässt und die tagtäglichen Methoden der Manipulation konkret beim Namen nennt.

Frau Müller, gerade erschien auf der Webseite der Ständigen Publikumskonferenz eine pointierte sowie sachlich fundierte Fundamentalkritik an der Griechenlandberichterstattung der ARD, in der anhand konkreter Beispiele ein komplexes Manipulations-Geflecht offengelegt wird. Tricks und Täuschungen werden dabei ebenso benannt wie das Geflecht der „heimlichen Verführer“ im Hintergrund, um deren Interessen es geht. In zwei Sätzen: Was werfen Sie der ARD konkret vor?

Da hat sich einiges angesammelt. Wir werfen der ARD vor, entgegen der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages das Publikum mit Desinformation, Falschaussagen und Auslassungen wichtiger Informationen über Wochen und Monate regelrecht überzogen zu haben.
Die Griechenlandberichterstattung der ARD – explizit von Tagesschau und Tagesthemen – war einseitig, regierungskonform, manipulativ, feindselig, verleumderisch und in Teilen geradezu absurd ob ihrer boulevardesken Erzählweise.

Durch die inflationäre Verbreitung national-stereotyper Klischees im Zusammenhang mit den griechischen Staatsschulden wurden bei der deutschen Bevölkerung niedere Instinkte wie Neid, Hass, Zynismus und offener Rassismus geweckt sowie Zwietracht unter den europäischen Nachbarn gesät.

Unter Verletzung ihres gesetzlichen Auftrages hat die ARD somit in manipulativer Weise Ressentiments geschürt und Feindbilder kreiert, die den Zusammenhalt der Völker in Europa gefährden und im eigenen Land die gesellschaftliche Spaltung forcieren. Der Selbstanspruch öffentlich-rechtlicher Redakteure ist in der Regel die „Einordnung“ (welt-)politischen Geschehens für das Publikum. Diese Art der Einordnung hat allerdings mit Journalismus oder gar mit wahrhaftiger Information herzlich wenig zu tun.

Im Text ist von der Technik des „Storytelling“ die Rede und es wird diesbezüglich die Leiterin der Abteilung Innenpolitik des NDR, Anja Reschke (die Reinemachefrau des Verfassungsschutzes), mit dem Satz: „Leider haben das die Leute gemerkt, dass auch unsere Berichte geprägt sind“ zitiert…

Storytelling bedeutet nichts Anderes als „Aufmerksamkeit holen und halten“ und spricht primär die Gefühlsebene des Zuschauers an. „Erzählen statt berichten“ ist die Devise. Durch Emotionalisierung, Unterhaltung und eine möglichst spannende Dramaturgie soll der Zuschauer davon abgehalten werden, sich der „Information“ durch Wegzappen oder anderweitige Verweigerung der jeweiligen Angebote zu entziehen. „Wie lenken Sie die Aufmerksamkeit des Publikums dauerhaft auf Ihre Botschaft?“, fragt zum Beispiel Marie Lampert in ihrem Bestseller, „Storytelling für Journalisten“.

Es geht den öffentlich-rechtlichen Anstalten dabei vorrangig um Quote, um Legitimation, um die dauerhafte Aufmerksamkeit des Rezipienten und natürlich um die subtile Vermittlung gewünschter Botschaften. Durch bestimmte Erzähltechniken wird die Kernaussage hübsch verpackt in einer Story auf eine unterschwellige Art und Weise an den Zuschauer gebracht. Es gibt eine ganze Reihe von Kommunikationsstrategen, die hierzu forschen und lehren – einige davon finden sich sogar an der Medienakademie von ARD und ZDF.

Storytelling wird seit Ende der 90er Jahre als Kommunikationsstrategie in Politik, Militär und Wirtschaft praktiziert und ist eine wirkungsvolle Kommunikationswaffe in den Händen von Spin Doktoren, Lobbyisten und anderen PR-Profis.
Denn in der Politik, in der Produktwerbung, im Marketing und selbst in der Kriegsführung und -vorbereitung wird mit einfachen Geschichten oft eine größere Wirkung erzielt als mit schnöden Fakten. Wir erinnern uns etwa an die 1000-fach medial kolportierte Brutkastenlüge, die den Irak-Krieg moralisch zu legitimieren half, rührend und tränenreich vorgetragen von einem jungen Mädchen. Wer fragt da noch nach Fakten?

Damit stellt sich allerdings wiederholt die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem zur Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Journalismus und PR, deren Ziel die „Konstruktion wünschenswerter Welten“ ist.

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Quelle:AcTVism Munich www.activism.org

Storytelling ist also … ja, in meinen Worten: die Demagogie der Oberen, mit der sie uns auf ihre Weltsicht und Werte einzuschwören suchen? „Gut gegen Böse“, „Krieg im Auftrag Gottes“, wie es bei Bush hieß, oder eben „Krieg gegen die neuen Hitlers dieser Welt“, wie es beim Kosovo-Krieg hieß?

Ja, es geht um eine Erzähltechnik, die starke moralische Bewertungen kolportiert, sodass die durch sie zu ziehenden Schlüsse massiv begrenzt und also vorgeprägt sind.

Eben das hat Anja Reschke wohl auch gemeint: „Wir Journalisten sind uns sehr bewusst, dass wir die Leute seit Jahr und Tag auch erziehen – dummerweise haben sie das nun mitgekriegt.“

Gut, die Manipulation geschieht also durch Sprache, Erzählweise und … „Dramaturgie“?

Ja und nein. Denn im Grunde spricht nichts dagegen, Informationen durch pointierte Sprache dramaturgisch spannend und unterhaltsam für den Rezipienten aufzubereiten. Laut des US-amerikanischen Linguisten und Politikberaters Lakoff *) ist es für gewöhnlich sogar der einzig funktionierende Weg, die tatsächlichen Mechanismen des Denkens zu benutzen – Weltsichten, Frames, Metaphern, Emotionen, Bilder oder persönliche Geschichten. Jedoch hat bei der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien die Information des Publikums im Vordergrund zu stehen und nicht die hübsche, selbstgestrickte Legende.

Innerhalb der untersuchten Griechenlandberichterstattung im Jahr 2015 wurde durch die konsequente, schwarz-weiß-gefärbte Erzählweise, die sich jeglicher seriöser journalistischer Kategorie entzieht, ein Bild von unseren griechischen Nachbarn gezeichnet, welches perfider nicht hätte sein können.
Unser Autor stellt dazu fest:

„Das stereotypenspezifische Werte-Framing wirkt stark polarisierend. Es aktiviert und bestätigt zugleich das im Langzeitgedächtnis gespeicherte Stereotyp von den chaotischen, unzuverlässigen, trickreichen, unpünktlichen, unbeherrschten, faulen (=reformunwilligen) und verschwenderischen Südeuropäern, die angeblich die (nord-) „europäischen Gepflogenheiten“ (Rolf-Dieter Krause) missachten.“

Wenn die sachliche Debatte um ökonomische Lösungen für die griechische Schuldenkrise von einem medial inszenierten Theater über vermeintliche deutsche Sekundärtugenden übertönt und ein international anerkannter Wirtschaftsprofessor wie Yanis Varoufakis dem Publikum als halbstarker und trickreicher Ganove verkauft wird, dann ist diese Art der Informationsvermittlung mehr als verzichtbar. Sie ist für die freie Meinungsbildung wertlos – wie jede Form der Propaganda.

Im letzten Kapital des Aufsatzes legen Sie verschiedene Strategien der „versteckten Argumentation“ offen. Um was geht es dabei?

Persuasive Kommunikation hat das Ziel, Einstellungen von Kunden oder auch Rezipienten zu beeinflussen bzw. zu verändern. Verständigung oder gar Informationsaustausch sind nachrangig.

Die Techniken sind in verschiedene Kategorien einteilbar: die Nutzung spezieller Erzähltechniken durch die Journalisten, der Einsatz rhetorischer Strategien, die verdeckte Argumentation durch interessengeleitetes Framing sowie der Gebrauch semantischer, visueller oder auditiver Trigger.

Das klingt doch ein wenig sehr akademisch und erschließt sich nicht gleich. Skizzieren Sie doch bitte aus jedem Bereich ein konkretes Beispiel – und sagen mir vor allem auch, was der immer häufiger genutzte Begriff des „Framing“ eigentlich meint.

Die Erzählhaltung des Journalisten, die sich je nach Thema und politischer Gemengelage zwischen affirmativ-nah oder kritisch-distanziert bewegt, vermag zum Beispiel den uninformierten Zuschauer zur Bestätigung eines bestimmten Akteurs oder aber auch zu dessen Abwertung bewegen.
Affirmativ-nah wurden im Konflikt beispielsweise immer die Kanzlerin und der Bundesfinanzminister dargestellt und die griechische Regierung natürlich immer kritisch-distanziert. Letztere Erzählhaltung kann beim uninformierten Zuschauer leicht zur Abwehr, zur Entsolidarisierung und zur Herausbildung von Stereotypen führen.

Interessengeleitetes Framing meint einen bestimmten, gleich mitgelieferten Interpretationsrahmen und geht einher mit Falschinformationen, Auslassungen und dem Einbetten von Fakten in fremde Zusammenhänge.
Speziell da, wo dies journalistische Authentizitätsnachweise wie etwa O-Töne oder Bilder betrifft, die aus Sicht des Rezipienten den Status von „Wahrheitsbelegen“ haben, handelt es sich dabei um glasklare Verstöße gegen journalistische Kodizes.

Eine der beliebtesten rhetorischen Strategien ist etwa die Berufung auf sogenannte „Experten“, also das Insistieren darauf, dass es Menschen gibt, die sehr viel mehr wissen als andere, und denen dann auch – als sozusagen autoritärer Appell – unbedingt Glauben zu schenken ist. Am kuriosesten sind dabei sicher die „Terrorexperten“, die vom kuscheligen Studio aus terroristische Vorfälle bewerten, einordnen und kommentieren. Die Legitimität eines zuvor von der Moderation verkündeten Standpunkts soll durch die Berufung auf eine vermeintliche Autorität sozusagen bewiesen werden.

Auch die nachhaltige Denunziation politischer Gegner ist eine beliebte Strategie der öffentlich-rechtlichen Meinungsbildner und erfolgt zumeist über die Ad-hominem-Argumentation. Von der inhaltlichen Argumentation des Kontrahenten wird durch einen Angriff auf seine Glaubwürdigkeit – also etwa gen seines Verhaltens, seiner Motive, seines Charakters – abgelenkt. Wer erinnert sich noch an die absurde Hemd-aus-der-Hose-Diskussion?
Um so etwas geht’s: Von Varoufakis‘ ökonomischer Argumentation wurde durch Angriffe auf seine Kompetenz und seine Vertrauenswürdigkeit permanent abgelenkt. Die Glaubwürdigkeit eines Politikers ist jedoch der entscheidende Faktor jeder politischen Auseinandersetzung.
Im Fall von Varoufakis erzielte die ARD-Berichterstattung durch manipulative Darstellungen wie diese in Dauerschleife einen Glaubwürdigkeits-Wert, der gen Null tendierte. Rufmord nannte es Varoufakis und wir schließen uns dieser Meinung an.

Semantische, visuelle und auditive Trigger verstärken eine bestimmte Botschaft durch bestimmte Wortspiele oder Attributierungen, durch Musik, Geräusche oder entsprechende Bilder. Besonders eindrucksvoll waren in der ARD-Griechenlandberichterstattung die Metaphern aus der bunten Welt der Spiele, wenn es um die wissenschaftliche Disziplin der Spieletheorie ging, in der Yanis Varoufakis bewandert ist.
Diese Art der Darstellung eines wissenschaftlichen Erkenntnisinstrumentes kann man getrost als vorsätzliche Verdummung des Publikums bezeichnen.

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Quelle: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien: „Das Ende des Informationsjournalismus–Storytelling in der ARD-Griechenlandberichterstattung 2015, Kapitel 5“

Natürlich funktionieren auch Kampagnen gegen unliebsame, kritische Positionen, die den Mainstream infrage stellen, nach genau diesem Schema:
All die Denunziation mit Begriffen wie „Verschwörungstheoretiker“, „Querfrontler“, „Antisemit“, „Antiamerikaner“ etc. – immer häufiger sind das semantische Chiffren im Kampf gegen eben nicht das, was man vorgibt zu bekämpfen, sondern gegen die Reste an sozialem und friedenspolitischem Widerstand, die es noch hat in diesem Land.

Gab es bezüglich der Griechenland-Berichterstattung auch konkrete Falschdarstellungen? Wenn ja, geben Sie bitte zwei, drei konkrete Beispiele hierfür…

Es gab eine ganze Reihe von Falschinformationen in der Griechenlandberichterstattung, denen wir auch etliche Beschwerden gewidmet hatten.

Besonders Rolf-Dieter Krause tat sich mit Falschinformationen, teils unter Berufung auf anonyme Zeugen, in einer Art und Weise hervor, die einem Brüssel-Korrespondenten wenig zur Ehre gereichen.

„Wenn man dem griechischen Finanzminister zugehört hat, ist das lauter Zeugs, das er auf keinen Fall unterschreiben will“, sagte Krause etwa in einer Schalte anlässlich der Eurogruppensitzung in den Tagesthemen vom 16. Februar 2015. Obwohl Krause bei der entsprechenden Pressekonferenz zugegen war und die entsprechenden Inhalte, Vorschläge und Hemmnisse genauestens kannte, informierte er die Zuschauer der Tagesthemen nicht dem Informationsauftrag entsprechend.

Laut Varoufakis wurde das zwischen ihm und dem EU- Währungskommissar Pierre Moscovici vor der Sitzung ausgehandelte Papier kurz vor der geplanten Unterschrift des griechischen Finanzministers von Jeroen Dijsselbloem einfach durch ein anderes ersetzt. Die ARD zeigte dann zwar sogar einen Ausschnitt aus der Pressekonferenz vom 16. Februar 2015, in der Varoufakis diesen Vorgang bekannt machte – sie präsentierte ihren Zuschauern aber einen anderen Ausschnitt.

Unserer Untersuchung der mehr als 20 bedauerlichen Einzelfälle aus den ersten 4 Wochen der ARD-Berichterstattung über die Syriza-Regierung 2015 können Sie entnehmen, wie das Publikum systematisch und kontinuierlich vorsätzlich desinformiert wurde.

Im Gegensatz zur Medienkritik von rechts skizzieren Sie in Ihrem Aufsatz keine große Weltverschwörung finsterer Kreise, sondern Journalisten als Hauptakteure und -täter der täglichen Manipulation. Oder besser: eine Mischung aus eigenen Werturteilen, sozialer Position, ökonomischen Abhängigkeiten und regulären journalistischen Techniken. Ist das „Handwerkszeug“ also selbst schon Teil des Problems?
Meine: Sind Journalisten schon so ausgebildet und sozialisiert, dass ihrer Arbeit oftmals eine gewisse Parteilichkeit immanent ist?

Selbstverständlich sind Journalisten parteilich und agieren in ihrem Berufsfeld ihrer Sozialisation entsprechend. Es gibt in Deutschland für jedes politische Spektrum die entsprechenden Medienangebote – von Jungle World bis Junge Freiheit und dazwischen viel Libertäres, Liberales, Konservatives, Linksgrünes und Esoterisches. Diese Vielfalt der Meinungen ist Ausdruck unserer aufgeklärten demokratischen Gesellschaft, die natürlich über eine grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit verfügt und auch alternativen Medienschaffenden Raum für ihre Publikationen gibt.

Der dauerhafte Erfolg von Albrecht Müller mit seinen NachDenkSeiten ist beispielsweise ein Indiz dafür, dass der Bedarf an sachlicher und kritischer Auseinandersetzung in unserem Land durchaus vorhanden ist und dass Parteilichkeit und das Handwerkszeug an sich eben nicht das Problem sind.
Zum Problem werden sie, wo sie in den Dienst von Obrigkeiten gestellt werden und den Journalisten ihr Bemühen um Objektivität und die Kritik an Unrecht, Ausbeutung und Unterdrückung aus Karrieregründen abhandenkommt. So einen „Journalismus“ braucht wirklich kein Mensch.
Die gesellschaftlichen Erwartungen an den öffentlich-rechtlichen Journalismus aufgrund seiner besonderen Finanzierungssituation und Unabhängigkeit von Werbung und Co. sind dabei naturgemäß höher als die an die privaten Medien. Bis auf wenige Ausnahmen gerieren sich die öffentlich-rechtlichen Korrespondenten aber – und zwar insbesondere jene bei Tagesschau und Tagesthemen – wie ein konzertierter PR-Stab der Bundesregierung.
Dass diese Offensichtlichkeit auch in kausalem Zusammenhang mit der aktuellen Vertrauenskrise der Medien steht, ist Fakt.

Inwiefern?

Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten andere Gesetze als für die Konzernmedien, deren Programm nur dazu da ist, um Geld zu verdienen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen vom Beitragszahler Geld als Gegenleistung für objektive, wahrheitsgemäße, unparteiische und ausgewogene Berichterstattung.

Die Wahrheitspflicht des Journalisten ist nach geltendem Recht immer an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gekoppelt, die in der sorgsamen Prüfung, Sichtung und Darstellung von für alle frei zugänglichen Recherchematerialien konkretisiert ist. Nicht umsonst heißt es in Paragraph 11 Rundfunkstaatsvertrag explizit:

»Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.«

Sämtliche Falschdarstellungen innerhalb der Griechenlandberichterstattung wären allein durch die Befolgung professioneller Berufsnormen vermeidbar gewesen und folgten zudem grundsätzlich einem interessengeleiteten Narrativ.

„Wie konnte es nur wenige Wochen nach den selbstkritischen Äußerungen von Chefredakteur Kai Gniffke zur Ukraine-Berichterstattung innerhalb der Griechenland-Berichterstattung erneut zu einer solch eklatanten Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages kommen und welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Rundfunkrat als Konsequenz zu ergreifen, um in Zukunft die gesetzlich garantierte sachlich-neutrale Berichterstattung innerhalb der ARD-Nachrichtenformate zu gewährleisten?“

Eine Antwort steht, Sie ahnen es, nach wie vor aus.

Ich bedanke mich für das Gespräch.

*) G.Lakoff, E.Wehling: Auf leisen Sohlen ins Gehirn, Heidelberg 2009

Der V-Mann Führer Andreas Temme und die politische/juristische Aufklärung in Form eines Bestattungsunternehmens

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aus Spanien, trotz erschwerter Internet-Bedingungen.
Vielleicht erregt sich ja ein mutiger Hesse so, dass er den Bouffier wegen Strafvereitelung im Amt anzeigt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmals auf Wolfgang Schorlaus sehr guten Politkrimi „Die schützende Hand“ hinweisen, wo das ganze unter dem Schutz der Fiktion, aber sehr nahe der bisher dokumentierten Realität beschrieben wurde. 5268281700001nWir wollen auch nicht vergessen, dass die Panorama-Chefredakteuse kurz nach dem Auffliegen von Temme einen Reinwaschungsbeitrag in ihre Sendung „Panorama“ einbrachte.
Hier im Volltext der NachDenkSeiten: http://www.nachdenkseiten.de/?p=34749

Das Oberlandesgericht in München hat kurz vor der Sommerpause die Akte Temme geschlossen.
Der V-Mann-Führer des hessischen Geheimdienstes Andreas Temme hatte sich zur Tatzeit in dem Internetcafé in Kassel aufgehalten, in dem Halit Yozgat am 6. April 2006 durch zwei Schüsse in den Kopf ermordet wurde. Die Frage, welche Rolle der V-Mann-Führer spielte, der seine Anwesenheit leugnete und vor allem durch Falschaussagen auffiel, sollte auch im Prozess in München geklärt werden. Nun ist der Fall „geklärt“: Das OLG hält Andreas Temme für glaubwürdig und unschuldig, die „Wahrheitssuche“ für abgeschlossen und weitere Beweisanträge der Nebenkläger für überflüssig. Von Wolf Wetzel[*].

Stellen Sie sich einmal vor, sie bekämen folgendes Drehbuchskript zur Begutachtung:

Als junger Mann trägt der Protagonist aufgrund seiner neonazistischen Gesinnung den Spitzname ‚Klein Adolf’. Dann wird er Geheimdienstmitarbeiter beim hessischen Verfassungsschutz. Er ‚führt’ seine Neonazis als V-Leute. Er und seine als V-Leute geführten Neonazis sollen Straftaten vor ihrer Begehung verhindern. Seine Vorgesetzten bezeichnen ihn als ausgezeichneten Mitarbeiter. Dieser Mann hat einen ‚siebten Sinn’. Als NSU-Mitglieder in Kassel 2006 den Internetbesitzer Halit Yozgat mit zwei Schüssen in den Kopf hinrichten, sitzt er mittendrin. Kurz nach dem Mord verlässt er seinen Internetplatz und legt ein Geldstück auf den Tisch, der mit Blutspritzern bedeckt ist. Der Besitzer liegt tot hinter dem Schreibtisch.
Wenig später wird er sich an nichts erinnern: Weder will er das Internetcafe gekannt, noch Schüsse gehört haben, geschweige denn den schwer verletzten Halit Yozgat hinter seinem Schreibtisch gesehen haben.

In den zahlreichen Vernehmungen, erst als Tatverdächtiger, dann als Zeuge bleiben mehr Falschaussagen zurück, als glaubwürdige Einlassungen. Seine Vorgesetzten halten eisern zu ihm, treffen sich mit ihm auf einer Raststätte, machen ihm Mut und erinnern ihn unentwegt an die ‚Kasseler Problematik,’ in der er auch ein bisschen drinstecke.

Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Heute hat er einen ruhigen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Sie würden ein solches Skript als haarsträubend konstruiert in den Papierkorb werfen. Tatsächlich hat der V-Mann-Führer Andreas Temme bis heute „einen Stein im Brett“ – nicht nur bei seinen Vorgesetzten.

Das Oberlandesgericht/OLG – ein teures Bestattungsunternehmen

Das OLG hält für glaubwürdig, dass Andreas Temme, der im Nebenraum des Internetcafés saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der zum Spaß seine Freizeit im Schützenverein verbringt und im Besitz zahlreicher Waffen ist.

Es sei nachvollziehbar, dass der ca. 1,90 Meter große Andreas Temme dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne den hinter seinem 80 Zentimeter hohen Tisch Liegenden gesehen zu haben.

Es hält für glaubwürdig, dass der V-Mann-Führer Andreas Temme weder den dahinter liegenden Halit Yozgat gesehen habe, noch die Blutspritzer auf dem Tisch, auf den er ein Geldstück legte.

Das OLG hält es für plausibel, dass Andreas Temme, als gegen ihn als möglichen Tatbeteiligten ermittelt wurde, erst glaubhaft bestritt, dass er das Café überhaupt kenne, dann glaubhaft leugnete, dass er an diesem Tag dort war und schließlich glaubhaft einräumte, dass er vermeiden wollte, dass seine schwangere Ehefrau davon erfährt, dass er in besagtem Internetcafé in einem „Flirtportal“ surfen gegangen ist.

Und noch plausibler hält das OLG die eigene Entscheidung, die Schmauchspuren an Handschuhen, die in seinem Zimmer (bei seinen Eltern) gefunden wurden, nicht daraufhin zu untersuchen zu lassen, ob sie identisch sind mit der verwendeten Munition der Tatwaffe.
Sachlich, nachvollziehbar und plausibel“ finden das deutsche Richter summa summarum und üben schon einmal für das Urteil, das bald über eine neonazistische Terrorgruppe namens NSU gefällt werden wird, die – mindestens genauso sachlich, nachvollziehbar und plausibel – aus drei Mitgliedern bestanden habe. Im Namen des deutschen Volkes.

So kafkaesk diese Wahrheitssuche auch ist, sie deckt nur mühsam zu, was der Fall Temme wie kein anderer Stolperstein in der NSU-Aufklärung belegen hilft.
Er kann dazu beitragen, bestimmte, vage Ausdeutungen aus dem Weg zu räumen.

Dazu gehört das von vielen geteilte Urteil, der Schlüssel für das „Komplettversagen“ sei schlampige Ermittlungstätigkeit der Polizei und ein institutioneller Rassismus, der die Ermittlungsrichtung leite.

Der Fall Temme in Kassel belegt eindrucksvoll, dass dieser Vorwurf einiges erklären kann, aber auch einiges zudecken und verbergen hilft, wenn es um die Gründe für Ermittlungssabotage, für den Schutz möglicher Mittäter oder Personen geht, die Täterwissen haben.

Die polizeilichen Ermittlungen waren in Kassel – im Gegensatz zu anderen NSU-Tatorten – durchaus konsequent, geradezu vorschriftsmäßig: Man ermittelte tatsächlich in alle Richtungen und stieß somit sehr schnell auf den hessischen Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme. Aufgrund der Beweismittel wurde er als Tatverdächtiger geführt und aufgrund seiner fortgesetzten Unglaubwürdigkeit abgehört – wochenlang und äußerst ergiebig. Dass die Polizei den Verfassungsschutz abgehört hatte, ist sicherlich keine Alltäglichkeit, umso aufschlussreicher sind die Protokolle, nachdem eine von Anwälten entdeckte Manipulation rückgängig gemacht werden konnte. Sie belegen aufs Eindringlichste, wie sich sein Vorgesetzter, LfV-Direktor Lutz Irrgang, wie sich der Geheimschutzbeauftragte des LfV, Gerald-Hasso Hess, bis hin zum hessischen Innenministerium darum bemühten, die polizeilichen Ermittlungen zu sabotieren und Andreas Temme dergestalt zu coachen, dass die in Telefonaten immer wieder erwähnte „Kasseler Problematik“ unter dem Teppich bleibt.

Dass dies kein zufälliges Zusammenspiel überirdischer Kräfte ist, hat bereits im Juni 2012 Gerhard Hoffmann, leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und damaliger Leiter der SOKO Café, gegenüber den Mitgliedern des NSU-Ausschusses in Berlin ausgesagt. Aus dem Gedächtnis gibt Mely Kiyak folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:

»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht …
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.«
(FR vom 30.6.2012)

Eigentlich hatte der Leiter der ›SOKO Café‹ bereits sehr früh alles Nötige gesagt, wie die ‚Aufklärung’ vonstatten zu gehen hat. Er hat die ‚rote Linie’ gezogen – und alle haben sich daran gehalten. Bis heute.

Dass das Gericht in München diese ‚rote Linie’ ohne tödliche Gefahr überschreiten könnte, dass diese auch die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden übertreten könnten und müssten, wäre ihre Aufgabe, ihre Pflicht.

Dass sie es dennoch nicht tun, liegt ganz sicher nicht an mangelndem Wissen, schon gar nicht an fehlenden Möglichkeiten.

Ermittlungsmethoden

Wer sich mit polizeilichen Ermittlungstätigungen und -methoden beschäftigt, wird schnell erfahren, dass dort ›der Zufall‹ – also die Lehre vom Unwahrscheinlichen – als Erkenntnismethode nicht vorkommt. Zu Recht. Denn polizeiliche Ermittlungsmethoden gehen vom Gegenteil aus: von der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufes. Denn weder die Polizei noch ein Staatsanwalt noch ein Richter kennen die Wahrheit. Sie könnten im besten Fall nur ein Geschehen rekonstruieren – mithilfe von Indizien, Zeugen und Spuren. Ausgangspunkt ist folglich nicht ein Geschehen, ein bestimmtes, sondern verschiedene Geschehensabläufe, die sich aus den ›Beweismitteln‹ ergeben. Das bekommt – in der Theorie – den Namen: Ermittlungen ialle Richtungen.

Am Ende dieses Ermittlungsprozesses bleibt ein Geschehensablauf, der aufgrund der vorhandenen Beweismittel in sich konsistent ist, am plausibelsten rekonstruiert werden kann.

Nimmt man alle uns vorliegenden Beweismittel im Fall Kassel zur Grundlage und handelt nach diesen polizeilichen Prämissen, dann kommt man zu einem recht eindeutigen Ergebnis:

Für den Geschehensablauf, den Polizei und Gericht für die Ereignisse in Kassel für plausibel halten, spricht so gut wie nichts: Es gibt keine einzige Zeugenaussage, die die NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt als unmittelbare Tatbeteiligte nahelegen.

Einzig und allein die Tatwaffe (eine Česká 83), die im Brandschutt des Hauses gefunden wurde, in dem auch die NSU-Mitglieder wohnten, lässt eine Täterschaft des NSU infrage kommen. Mehr nicht.

Das ist ein schwacher, um nicht zu sagen, hauchdünner Beweis. Denn damit ist weder geklärt noch bewiesen, dass die beiden NSU-Mitglieder auch die Täter waren – selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Waffe tatsächlich im Besitz der uns bekannten NSU-Mitglieder befand.

Gegen den Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme sprechen zahlreiche Indizien und Sachbeweise:

  1. Ein neonazistischer Hintergrund
  2. Ein Duz-Verhältnis zu dem V-Mann und Neonazi Benjamin Gärtner, der zum NSU-Netzwerk zählt
  3. Die Anwesenheit zur Tat- und Mordzeit
  4. Das Mitführen einer Plastiktüte, in der sich laut Zeugenberichten die Tatwaffe befunden haben könnte. Von dieser berichtete auch seine Ehefrau, in einem abgehörten Telefonat: »willst du nicht mal auf mich hören? Ich sage noch, ne, nimm keine Plastiktüte mit!« (tagesspiegel.de vom 8.6.2015)
  5. Das Auffinden von Handschuhen, an denen sich Schmauchspuren befinden, die identisch mit denen sind, die die Tatwaffe hinterlässt
  6. Die Verweigerung einer Zeugenschaft
  7. Zahlreiche Falschaussagen in Verbindung mit Absprachen von Falschaussagen
  8. Die Verhinderung der Aufklärung angeblicher ›privater‹ Umstände durch seine Vorgesetzten

Vergleicht man – ohne Ansehen der Person – die Indizien und Sachbeweise, die für eine Täterschaft der drei stets genannten NSU-Mitglieder und/oder für die (Mit-)Täterschaft von Andreas Temme sprechen, dann braucht man für dieses Ergebnis keine kriminalistische Ausbildung.

Geht man – gemäß der vorliegenden Beweismittel – von einer 20-prozentigen Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft der uns bekannten NSU-Mitglieder aus, so belasten die restlichen 80 Prozent den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme wegen möglicher Mittäterschaft bzw. Beihilfe zu Mord.

Fänden die polizeilichen Ermittlungsgrundsätze tatsächlich Anwendung, würde das Ermittlungsergebnis im Mordfall Kassel geradezu zwingend zu einer Anklage gegen Andreas Temme führen.

Dass dies bis heute nicht passiert ist, hat auch nichts mit Zufall zu tun.

Anders formuliert: Wenn die genannten „Beweismittel“ hinreichend die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt belegen, dann müsste Andreas Temme zehn Mal lebenslänglich erhalten.

Jochen