Maaßen wird Staats-Sicherheits-Sekretär – Hat die Speerspitze des Tiefen Staates ins Auge der Bundesregierung getroffen ?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Mit einer aktuellen satirischen Ergänzung aus dem POSTILLON

Herr Maaßen hatte vor seinem Fall nach oben in der Öffentlichkeit behauptet:
„Wenn ich falle, fällt auch Seehofer !“
Was wusste der, das Seehofer in Verlegenheit hätte bringen können ?
Ist das mögliche, vom Steuerzahler aufzubringende Schweigegeld für die nächsten Jahrzehnte gut angelegt ?
Die Akten jedenfalls dürfen 12o Jahre lang weggesperrt werden

Es klingt nach Verschwörungstheorie, aber wenn ich vor der Enttarnung des NSU behauptet hätte, dass ein Trio junger Neonazis mindestens 9 feige Morde begeht und dabei jahrelang unter Beobachtung des BND und des Verfassungsschutzes steht und erst dann enttarnt wird, wenn eine Polizistin das Opfer wird, hätte mich Wikipedia garantiert unter diese Rubrik abgespeichert.
Aber es war so, und die Vertuschungsaktionen, während denen 3 aussagefähige Zeugen unter nicht aufklärbaren Bedingungen zu Tode kamen, machten alles noch schlimmer.
Eine Täterin hatte man noch zum Vorzeigen, obwohl ihr bei keiner der Morde die Anwesenheit nachgewiesen werden konnte.
In der JVA fühlt sie sich mittlerweile nach dem obigen Geschehen vermutlich sicherer als draußen. Sie hatte brav die zugewiesene Rolle gespielt.

Wolf Wetzel hat jahrelang recherchiert und auf den NachDenkSeiten kommentiert, dankeschön. Er hat auch untersucht, was aus den staatlichen Vertuschern wurde, u.a. einem Tatzeugen im staatlichen Dienst, für den sich schon die Reinemachefrau vom NDR eingesetzt hatte.
Weiter unten führe ich seinen Beitrag an und kann an den Parallelen zum Fall des Maaßen nicht vorbei schauen trotz meiner 64 Jahre alten Augen.
Siehe hier den sehr ausführlichen Beitrag vom 19. März 2018: https://www.nachdenkseiten.de/?p=43045
002 maassen bfv

Das „massive Behördenversagen“ in Sachen „NSU“ macht Karriere


der amtierende Chef des Inlandgeheimdienstes/BfV, Hans-Georg Maaßen, ließ 2015 die Öffentlichkeit wissen:

„Ich weise diese Kritik zurück; viele Vorwürfe sind unsachlich oder zu pauschal. Klar ist: Mein Amt war nicht zuständig für die Fahndung nach dem Trio. Das war Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaften. Damals sind schwere Fehler gemacht worden, aber ich verwahre mich dagegen, dies meiner Behörde zuzurechnen.“ (taz vom 11.2.2015)

Ein mehr als durchsichtiger Versuch, einen nicht gemachten Vorwurf mit Verve zurückzuweisen. Denn niemand erwartete vom BfV, dass es die Fahndung nach untergetauchten Neonazis selbst in die Hand nimmt, was ihm untersagt ist. Vielmehr lautet der vielfach belegte Vorwurf, den eigenen Vorgaben massiv zuwider gehandelt zu haben:
Informationen und Kenntnisse über die untergetauchten Neonazis an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben, um schwere Straftaten zu verhindern bzw. an der Aufklärung einer begangenen Straftat mitzuwirken.
Genau dies ist nachweislich in unzähligen Fällen nicht passiert! Zahlreiche Festnahmemöglichkeiten wurden durch Interventionen von seiten des Verfassungsschutzes, dem sich das Innenministerium anschloss, verhindert:

„Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.“ (Frankfurter Rundschau vom 8.12.2011)

Dennoch erntete der neue Geheimdienst-Chef für diese Irreführung und Selbstamnestierung keine erbosten Gegenstimmen, keine Entrüstung aus dem parlamentarischen Raum.
Schon gar nicht antwortete man ihm mit Entlassung.

Bleiben wir einmal bei dieser Art der „Aufklärung“. Wenn zumindest viele „Einzelne“ gegen Strafgesetze und Dienstvorschriften verstoßen haben, dann müssten doch all jene „Einzeltäter“ mit straf- bzw. dienstrechtlichen Mitteln belangt worden sein. Das Ergebnis ist mehr als niederschmetternd.

Ich möchte dies an einigen herausragenden Personen nachzeichnen, die in exponierter Position dieses „massive Behördenversagen“ ermöglicht haben.

Andreas Temme, V-Mann-Führer im Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen

Andreas Temme war beim Mord an Halit Yozgat in einem Internetcafé in Kassel 2006 am Tatort gewesen. Er hatte sich dort unter falschem Namen eingeloggt und war der einzige Zeuge, der sich nicht gemeldet hatte.
Die Polizei ermittelte seine wahre Identität und führte ihn längere Zeit als Tatverdächtigen.
Nachdem alle ihm vorgesetzten Dienststellen das polizeiliche Ermittlungsverfahren torpedierten, wurde das Verfahren im Januar 2007 gegen ihn eingestellt.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen häuften sich disziplinarrechtliche „Vergehen“:

  • Er machte während seiner Einlassungen Falschaussagen.
  • Bei ihm wurden zahlreiche Waffen und Munition gefunden.
  • Er konsumierte faschistisches Propagandamaterial und Cannabis.

Man leitete ein Disziplinarverfahren ein – ohne jemals tatsächlich zu ermitteln. Ein Phantom-Verfahren oder eine „Farce“, wie es die SPD-Obfrau Nancy Faeser qualifizierte.

Der damit beauftragte Regierungsdirektor am Regierungspräsidium Darmstadt, Wolfgang V., erklärte im NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags am 30.9.2016, dass er nicht einmal Temmes Namen erfahren habe „und keine konkreten Vorwürfe“. (FR vom 4.10.2016). Am 26.2.2007 stellte er etwas ein, was nur dem Anschein dienen sollte.

Temme hat heute einen geruhsamen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Michael Menzel, Einsatzleiter in Eisenach 2011, später Chef der SOKO „Capron“ und zugleich Leiter der Polizeidirektion in Gotha

Am 4. November 2011 soll die Polizei durch Zeugen auf einen Campingwagen in Eisenach aufmerksam gemacht worden sein, in den sich mutmaßliche Bankräuber geflüchtet haben sollen.
Man will zwei Schüsse gehört haben. Die Schüsse wurden nicht auf Beamte abgefeuert.
Laut Ermittlungsergebnis tötete Uwe Mundlos mit einer Pumpgun zuerst Uwe Böhnhardt mit einem Schuss in den Kopf.
Dann setzte er den Campingwagen in Brand, lud das ca. 80 Zentimeter lange Repetiergewehr nach, richtet den Lauf von unten gegen den eigenen Kopf und tötet sich selbst.
Wenig später war die Feuerwehr vor Ort, löschte den Brand und machte zu Dokumentationszwecken Fotos – auch vom Innenraum.

Entgegen dieser bis heute gültigen Version erzählte Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha (später Chef der SOKO „Capron“), der BILD-Zeitung etwas ganz Anderes:
„Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. … “, sagte Menzel. (Bild.de vom 26.11.2011).

Wenn die bis heute gültige Version die richtige ist, dann hat der Leiter der Polizeidirektion Gotha eine Falschaussage gemacht!

Tatsächlich traf Michael Menzel knapp 30 Minuten nach Auffinden des Campingwagens am Tatort ein. Seine erste Amtshandlung bestand darin, die Kamera des Feuerwehrmanns zu beschlagnahmen.
Eine Amtsanmaßung, eine Straftat im Amt, denn es gab keinen einzigen dienstlichen Grund, die Fotos, die zu Dokumentationszwecken erstellt werden, zu kassieren.
Obwohl es zum Einmaleins der Ermittlungsarbeit gehört, bestimmte weder ein Notarzt vor Ort den Todeszeitpunkt, noch konnte die Gerichtsmedizin ihrer Arbeit nachgehen, anhand von Blutmusterbildern zu überprüfen, ob diese mit dem angenommenen Geschehensablauf übereinstimmen. Die Gerichtsmediziner wurden einfach weggeschickt.

Wenig später ordnete Michael Menzel an, den ausbrannten Campingwagen über eine 20 bis 30 Grad geneigte Rampe abzuschleppen, wodurch der mögliche Tatort im Polizeijargon „kontaminiert“, also für eine Spurenauswertung unbrauchbar gemacht, wurde. Eine Spurensicherung vor Ort wurde also unterlassen.

Damit wurden gängige und im Schlaf eingeübte Ermittlungsmethoden komplett ausgeschaltet, was zur Folge hat, dass alle „Ermittlungsergebnisse“, die später präsentiert wurden, wertlos sind, also einem Verwertungsverbot unterliegen müssten.

Eine Serie von „Pannen“ also, die auf systematische Weise die Rekonstruktion der tödlichen Ereignisse verhindert hatte. All dies ist unter Leitung und auf Anweisung des späteren Chefs der SOKO „Capron“ passiert. Hat man ihn wenigstens wegen der „Pannen“ gerügt oder sanktioniert?

Menzel ist derzeit im Thüringer Innenministerium Referatsleiter Verbrechensbekämpfung.“ (thueringer-allgemeine.de vom 18.11.2015)

Viel höher kann man nicht „fallen“. (mein Kommentar: doch, er könnte noch Nachfolger von Maaßen werden !)

Gordian Meyer-Plath | Verfassungsschutz in Brandenburg

Gordian Meyer-Plath war zeitweilig V-Mann-Führer des angeworbenen Neonazis Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“:
„Von Januar 1997 bis Oktober 1998 war er VM-Führer von Piatto, zusammen mit einem zweiten VM-Führer, der bisher nicht eindeutig identifiziert ist. Meyer-Plath traf sich 37-mal mit Piatto, der bis zu 300 DM pro Treff als Honorar bekam, insgesamt 50.000 DM, zuzüglich Extraprämien für besonders wertvolle Informationen und Spesen.“ (Thomas Moser)

Der Neonazi und V-Mann Carsten Szczepanski ist zweifelsohne eine Schlüsselfigur im NSU-VS-Komplex:
„Der Mann war 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer (Steve Erenhi, d.V.) zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde damals im Gefängnis zu einem Informanten der Behörde und lieferte auch Hinweise auf die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle.
Meyer-Plath hatte lange in der Verfassungsschutzabteilung des Brandenburger Innenministeriums gearbeitet und gehörte in den 90er Jahren zu den Führern des V-Mannes. Meyer-Plath betonte, ihm sei bekannt gewesen, dass der Mann ein führender und gefährlicher Rechtsextremist gewesen sei. Seine Vorgesetzten hätten sich aber aus strategischen Gründen für die Kooperation entschieden.
‚Ich habe die Früchte geerntet und das nicht hinterfragt‘, sagte er. (…) Der V-Mann lieferte 1998 auch Hinweise auf das gerade abgetauchte rechtsextreme Terrortrio NSU.“ (spiegel.de vom 15.4.2013)

Was 2013 noch nebulös als Hinweise umschrieben wurde, steht nun mehr als quellensicher fest. Der zweite V-Mann-Führer von „Piatto“ bestätigte am 2.3.2016 vor dem OLG in München genau das, was Recherchen bereits ans Licht gebracht hatten: Bereits 1998 habe ihm „Piatto“ erzählt, „die Unterstützer wollten Waffen für die drei besorgen und aus Konzerterlösen bezahlen. ‚Piatto’ habe ihm als Info-Quelle zwei Anführer der „Blood & Honour“-Gruppe genannt. Das war 1998 einer der wenigen Hinweise bundesweit auf den NSU.“ (pnn.de vom 3.3.2016)

Bei den „drei“ handelte es sich um die abgetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.
Nach seiner Haftentlassung 1999 machte er sich als Neonazi und V-Mann an den Aufbau von Wehrsportgruppen und beteiligte sich aktiv daran, einen Ableger von „combat 18“ aufzubauen.
Nach vollbrachter staatlich geförderter Neonazitätigkeit wurde er ins Zeugenschutzprogramm genommen und vor rechtstaatlichen Ermittlungen abgeschirmt: Der Verfassungsschutz Brandenburg verhindert durch eine sogenannte Sperrerklärung, dass der Neonazi und V-Mann in Münchner NSU-Prozess umfänglich aussagt.

Ganz auf der Linie des Justiz- und Innenministeriums agierte auch Gordian Meyer-Plath. Am 22. April 2015 wurde er als Zeuge im NSU-Prozess in München gehört.
Sein Erinnerungsvermögen glich dem der Neonazis, die als Zeugen gehört wurden. In den allermeisten Fällen, vor allem dann, wenn es konkret wurde, konnte er sich nicht erinnern. Manchmal verwies er auch auf seine Aussagebeschränkung.

Was auch hier bestenfalls als „Panne“ bedauert wird, ist der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes, seine Co-Finanzierung und die gezielte Unterlassung von Möglichkeiten, neonazistische Straftaten zu verhindern.

All das hat Gordian Meyer-Plath nicht geschadet: Er ist seit 2013 Präsident des Verfassungsschutzes in Sachsen.

Referatsleiter Axel M. | Deckname Lothar Lingen | Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln

Der Referatsleiter im BfV, mit dem Decknamen Lothar Lingen, „über Jahre verantwortlich für das Anwerben und Führen rechtsradikaler Spitzel, hat am Vortag (am 10.11.2011) um 10.25 Uhr per Mail den Auftrag erteilt, Dokumente zu sechs V-Männern aus Thüringen und einem aus Niedersachsen zu vernichten.
Die Akten zu den Fällen Tobago, Tusche, Treppe, Tonfarbe, Tacho, Tinte, Tarif würden ‚nicht mehr gebraucht‘.
Die Spitzel führte das Amt von 1999 bis 2003 – im Rahmen der ‚Operation Rennsteig‘.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Das Magazin Der Stern zeichnete die „Operation Konfetti“ wie folgt nach: „Am 4. November 2011 erschießen sich in einem Wohnmobil zwei Männer. In Zwickau explodiert ein Haus. Eine Mordserie endet. Seit Jahren bleiben Fragen unbeantwortet. (…) Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, 10. November 2011. Frau N., Sachbearbeiterin, gewissenhaft, fragt sicherheitshalber noch einmal nach.

“Was soll hier vernichtet werden?”
“Sechs Akten”, sagt der Referatsleiter M.
“Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?”
“Es sind V-Mann-Akten.”
“Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?”
“Tun Sie das, was ich sage.”
“Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.”
Referatsleiter M. schickt eine E-Mail.

Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts.
Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt. (…)
Drei Namen, die den Verfassungsschützern seit einer Woche Sorgen machen, seit Maskierte eine Bank in Eisenach überfielen und ein Haus in Zwickau explodierte.
Namen, die schon bald mit einer Mordserie verbunden, zu Synonymen einer Staatsaffäre werden.“ (Stern vom 26.11.2014)

Nachdem dieser Vorgang nicht mehr als ganz normaler Vorgang im Rahmen gesetzlicher Löschfristen frisiert werden konnte, galt es einen hierarchiefreien Einzelgänger zu finden.
Genau dies tat der damalige Vize-Präsident Klaus-Dieter Fritsche in seiner Erklärung am 18.12.2012 vor dem PUA in Berlin wie folgt:

„Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat. Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten. (…) Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.

Gehen wir auch hier davon aus, dass wieder einmal ein hochrangiger Beamter ganz eigensinnig und seiner inneren Stimme folgend, genau jene Beweismittel vernichtet hatte, die zuvor angefordert wurden.
Glauben wir weiterhin, dass ein solcher Beamter „eine ganze Behörde in Verruf“ gebracht hat, dann müsste es ihm in der Folge ganz schlimm ergangen sein!

Vor allem dann, wenn spätestens seit dem 24. Oktober 2014 mit seiner Vernehmung durch BKA-Beamte aktenkundig ist, dass weder Löschfristen, noch ein Versehen für die Vernichtung von V-Mann-Akten verantwortlich sind, sondern eine gezielte Vertuschung der Tatsache, dass der Verfassungsschutz zahlreiche V-Leute im Nahbereich des NSU hatte:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (…) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

Der Referatsleiter des Inlandgeheimdienstes hat also nicht nur wichtige Beweismittel vernichtet, die den Staatsanteil im NSU-Komplex qualifizieren könnten.
Er hat darüber hinaus diese Straftat mit vorgetäuschten Amtshandlungen verdeckt. Welche Folgen hatte dieses „offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters“?

Er wurde ins Bundesverwaltungsamt in Köln versetzt, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“ (FR vom 5.10.2016), unter seinem echten Namen: Axel Minrath.

Alexander Eisvogel | Direktor im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Alexander Eisvogel hatte von 2004 bis 2006 als Direktor beim Verfassungsschutz die damals neu gegründete Abteilung “Islamischer Extremismus und islamistischer Terrorismus” geleitet. Von seinem Amtskollegen im hessischen Verfassungsschutz bekam er die Anfrage, ein Gutachten anzufertigen, das den Schutz von V-Leuten unterstreichen sollte. Hintergrund dieses Ansinnens war, dass die ermittelnde Polizei im Mordfall Kassel 2006 den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme als möglichen Tatverdächtigen führte. Dieser war zur Tatzeit anwesend und „führte“ u.a. den Neonazi Benjamin Gärtner, der zum NSU-Netzwerk gehörte, als V-Mann.
Da er am Tattag telefonischen Kontakt zu besagtem Neonazi und V-Mann hatte, wollten die Ermittler diesen Neonazi als Zeugen befragen.

Das beauftragte Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Schutz von V-Leuten „unabdingbar“ sei und dies auch die „Sicherheitslage“ verlange.
Dank dieses Gutachtens wies der damalige Innenminister Volker Bouffier den Antrag auf Vernehmung dieses V-Mannes zurück.

Weniger als zwei Monate nach der Erstattung des Gutachtens wurde Eisvogel von Bouffier zum Präsidenten des hessischen Verfassungsschutzes ernannt.“ (FR vom 10./11.9.2016)

Auch das sollte noch nicht alles sein:

„Nach seiner Rückkehr zum BfV als dessen Vizepräsident leitete er zuletzt das Projekt zur Reform des Verfassungsschutzes.“ (n24. de vom 15.9.2013)

Klaus-Dieter Fritsche | Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Klaus-Dieter Fritsche war von Oktober 1996 bis November 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Im September 2003 verfasste er in dieser Funktion einen als geheim eingestuften Bericht, der die Frage nach einer „braunen RAF“, also nach terroristischen Strukturen und Verbindungen innerhalb der Neonaziszene, beantworten sollte.
Laut dem Magazin Stern kam der Bericht zu folgendem Ergebnis:

„Fritsche erinnerte die These von der braunen RAF an Berichte über ‚drei Bombenbauer aus Thüringen, die seit mehreren Jahren abgetaucht‘ seien. Dabei seien ‚diese Personen auf der Flucht‘ und hätten ‚seither keine Gewalttaten begangen‘. Ihre Unterstützung sei ‚nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten Kampf aus der Illegalität‘. Zudem seien ‚Absichten für einen solchen Kampf in der rechtsextremistischen Szene nicht erkennbar‘, ein ‚potenzielles Unterstützerumfeld‘ gebe es ‚nicht‘.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Von Dezember 2005 bis Dezember 2009 arbeitete Fritsche als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt. Er hatte also leitende Funktionen inne, als das Totalversagen seinen Lauf nahm.
Und spätestens seit 2006 wusste er nicht nur, was im Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht bzw. unterlassen wurde, sondern auch, was der Militärische Abschirmdienst/MAD dazu beigetragen hat.

Nachdem die Existenz des NSU nicht mehr zu verheimlichen war, versprach die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2011 der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Opfer des NSU-Terrors lückenlose Aufklärung.
Wie das gemeint war, bewies das Bundesamt für Verfassungsschutz zeitnah: Es wurde eine umfangreiche Vernichtung von V-Mann-Akten angeordnet, die im Nahbereich des NSU operiert hatten:

„Berlin, 14. November 2011, Bundesinnenministerium.
Ein Sachbearbeiter ist es, zuständig für Geheimschutz im Referat ‘S III 3‘, der einen vertraulichen ‚Vernichtungserlass‘ ans BfV abschickt. Es ist eine Weisung: Akten zu Abhörmaßnahmen müssten vernichtet werden, weil Löschungsfristen abgelaufen seien. Die ‚Sammelanordnung‘ betrifft auch sechs Ordner mit Abhörprotokollen von Rechtsextremisten.
Der Auftrag zum Schreddern kommt direkt aus dem Ministerium – aus einer Abteilung aus dem Bereich des Sicherheits-Staatssekretärs Fritsche.“
(Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Um zu klären, wie „versehentlich“ wichtige Akten von V-Leuten im Nahbereich des NSU vernichtet werden konnten, wurde Klaus-Dieter Fritsche am 18.10.2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin befragt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bediensteten dieser Behörde gab er sich mit Bedauern und Erinnerungslücken nicht ab.
Er machte klar und deutlich, warum es hier geht, warum seine Behörde so gehandelt hat, warum alles richtig war und ist:

Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive.
Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

Damit war die Frage beantwortet, warum über 300 Akten vernichtet worden sind, warum zahlreiche V-Mann-Akten nur geschwärzt einsehbar sind, warum der Tatanteil von V-Männern am Zustandekommen des NSU bis heute gedeckt wird. Die offene und unmissverständliche Ankündigung und Rechtfertigung, die juristische und politische Aufklärung zu sabotieren, hat auch diesem Mann nicht geschadet. Im Gegenteil: Er wurde dafür fürstlich belohnt.

Seit Dezember 2013 ist er Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt. Dieser Posten wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel neu geschaffen.

Freispruch am laufenden Meter

Man muss den Ausgang im NSU-Prozess in München nicht abwarten, um mit dieser Art der „Aufklärung“ abzuschließen.
Denn lange bevor das Urteil in München gesprochen wird, wurden die an dem „massiven Behördenversagen“ Beteiligten mit diesen Belobigungen „gefeiert“.

Und es lässt sich ein mehr als düsteres Fazit ziehen:
Wenn all jene nichts zu befürchten haben, die den NSU ausgestattet haben, Festnahmemöglichkeiten verhindert hatten, V-Leute als Neonazis gewähren ließen, Akten vernichtet haben, die dies belegen würden – wenn diese vielmehr gedeckt, beschützt, belohnt und befördert werden, dann haben sie nichts falsch, sondern alles richtig gemacht.

Quelle: Eine sehr gute Zusammenfassung zur „Operation Konfetti“ findet sich hier (stern.de vom 16.10.2012)

Wolf WetzelDer NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

https://www.der-postillon.com/2018/09/nahles-maassen-spd.html?m=1

Nahles verteidigt Maaßen-Deal: „Versager zu befördern hat eine lange Tradition in der SPD“

NahlesBerlin (dpo) – Nach scharfer Kritik durch Medien und Parteikollegen hat SPD-Chefin Andrea Nahles heute den Kompromiss der Großen Koalition zur Personalie Maaßen mit klaren Worten verteidigt.
„Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Versager zu befördern hat doch eine lange Tradition in der SPD“, so Nahles in einer Pressekonferenz. „Seit Jahrzehnten befördern wir Wahlverlierer und jene, die mit ihrer Politik für den Absturz unserer Partei verantwortlich sind, in immer höhere Positionen.“
So sei etwa Peer Steinbrück zur Belohnung für seine Niederlage bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zum Finanzminister und später gar zum Kanzlerkandidaten befördert worden. Heiko Maas wurde nach seiner Niederlage im Saarland mit dem Posten als Justizminister belohnt. Frank-Walter Steinmeier, der die Bundestagswahl 2005 in den Sand gesetzt hat, sei inzwischen Bundespräsident. Selbst Kanzlerkandidat Martin Schulz sollte nach seiner krachenden Niederlage bei der Bundestagswahl 2017 mit dem prestigeträchtigen Amt des Bundesaußenministers belohnt werden.
„Da ist es doch völlig klar, dass wir einen Mann wie Maaßen, der gegen Journalisten wegen Landesverrats ermitteln ließ, zweifelhafte AfD-Kontakte pflegte, Snowden als russischen Agenten bezeichnete, über V-Leute im Umfeld des Terroristen Amri log und zuletzt Äußerungen zu Chemnitz tätigte, die er nicht belegen konnte, nicht einfach rausschmeißen, sondern in einen höheren Posten heben“, so Nahles.
„Auch ich wäre ohne dieses Prinzip nie Parteivorsitzende geworden. Ich meine, schauen Sie mich doch mal an! Aber nicht zu lange, sonst gibt’s auf die Fresse.“ Sie schaut kurz ernst und bricht dann in schallendes Gelächter aus.

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Jochen

V-Mann-Band »Westsachsengesocks«: „Kanaken müssen sterben“, während der Verfassungsschutz linke Fotografin bespitzelt.

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Erst mal Dank an die Aktiven für die Weiterleitung und Unterzeichnung des Aufrufs

Restart Europe Now!

Aber heute entlarvende Beiträge in der jungen Welt und dem Neuen Deutschland:
http://www.jungewelt.de/2016/06-29/012.php

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1016942.verfassungsschutz-beobachtet-linke-fotografin.html

NSU-Ausschuss: V-Mann »Primus« galt als geschäftsuntüchtig, dealte womöglich mit Kokain und ließ abgetauchten Neonazi Mundlos für seine Baufirma arbeiten

westsachsengesocksAuszüge:

»Kanaken müssen sterben«, heißt es in einem Song der Band »Westsachsengesocks«, in der um die Jahrtausendwende Ralf Marschner sang.
Der langjährige V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist zur Zeit Thema im Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU).
Zu der genannten Textzeile sagt die Zeugin Katrin B.: »Der meint das nicht so. Er ist ein ganz lieber Kerl gewesen und hätte nie jemanden geschlagen.« Katrin B. ist stämmig, stark blondiert, sichtlich nervös – und echauffiert sich über den Hinweis auf ihre Wahrheitspflicht in dem Ausschuss so sehr, dass der Vorsitzende Clemens Binninger (CDU) ihr Mikrophon ausschalten muss.

Der Grund für ihre Vernehmung am Donnerstag letzter Woche: Katrin B. war acht Jahre lang Mitarbeiterin in verschiedenen Läden und Firmen des V-Mannes Marschner.
Für den Szeneshop »Heaven and Hell« im sächsischen Zwickau hatte sie eine Kontovollmacht. Politisch gehöre sie nirgendwohin, sagt sie.
Als ihr die Abgeordnete Petra Pau (Linke) ein Facebook-Posting vorlegt, das der Tagesspiegel am selben Tag abgedruckt hat, verliert die Zeugin die Nerven und droht mit einer Anzeige gegen die Zeitung. Das Bild zeigt Katrin B. mit einem Security-Kollegen, der die Nummer 88, ein Szenecode für »Heil Hitler«, auf seiner Weste trägt und über ein »Flüchtlingsendlager« schwadroniert. Die 88 sei reiner Zufall, faucht die Zeugin. Auf Katrin B.’s eigenem Facebook-Profil findet sich ein Scherz über ein Hakenkreuzfachgeschäft.

»Ich war die Mutti«, sagt sie über sich selbst und berichtet von Marschners Geschäftsuntüchtigkeit. »Er hat nur Konzepte gehabt. Nach außen hin war er der Chef, aber gemacht haben andere.«

Marschner war mindestens von 1992 bis 2002 als V-Mann »Primus« für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) tätig. Er betrieb mehrere Firmen und Szeneläden in Zwickau. Über Marschners Baufirma waren zum Zeitpunkt der NSU-Morde an Habil Kilic in München und an Abdurrahim Özüdogru in Nürnberg im Sommer 2001 Fahrzeuge angemietet, die einen entsprechenden Kilometerstand aufweisen.

Zum engen Umkreis von V-Mann »Primus« gehörten Mirko Hesse, ebenfalls V-Mann des BfV, Thomas Starke, Informant des LKA Berlin, sowie Jan Werner, der über Carsten Szczepanski alias »Piatto«, V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes, versucht haben soll, Waffen für das NSU-Kerntrio zu besorgen.

Gemeinsam mit Marschner waren die Genannten am Vertrieb der CD »Ran an den Feind« der Neonaziband »Landser« beteiligt, die 2005 als kriminelle Vereinigung verurteilt wurde.

Von Marschners Drogengeschäften und seiner Spielsucht will Katrin B. erst im nachhinein erfahren haben. Ein ehemaliger Geschäftspartner des V-Mannes hatte zuvor vom Fund einer Tüte mit weißem Pulver in einem von Marschner genutzten Auto berichtet. Im Umfeld Marschners heißt es, er sei nicht nur kokainabhängig gewesen, er solle auch gedealt haben.

Durch einen Vorhalt der Abgeordneten Irene Mihalic (Grüne) wurde im Ausschuss zudem bekannt, dass Susann Eminger 25 Einzahlungen auf das Konto des hochverschuldeten Marschner getätigt hat. Susann Eminger, deren Ehemann André im Münchner NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzt, war noch 2011 mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe befreundet und stellte ihr im Untergrund ihre Identität zur Verfügung.

Im Gegensatz zu anderen Zeugen will Katrin B. aber Beate Zschäpe nie in Marschners Laden gesehen habe. Zschäpe habe ja dort auch nicht hineingepasst, weil sie nicht so deutsch aussehe, so Katrin B.

Der Bauleiter Arne Andreas E., der am Donnerstag nach Katrin B. aussagte, kann sich dagegen sehr wohl an eine Frau in Marschners Laden erinnern, die Beate Zschäpe ähnlich sah. Auch bestätigte er vor dem Ausschuss erneut, dass der untergetauchte Uwe Mundlos auf den Baustellen in Zwickau und Plauen gearbeitet habe, die er zwischen 2000 und 2002 gemeinsam mit Marschners Baufirma betreut habe.

Der Bauleiter beschreibt Marschner als politisch klar rechts. »Er war ein Selbstdarsteller. Weinerlich hat er mich aber auch mal um Geld gebeten. Seine Intelligenz war übersichtlich. Ich als Verfassungsschutz hätte ihn nicht genommen.« Marschners Firma habe mit Dumpingpreisen gelockt, die Arbeiter seien allesamt Rechte gewesen.
Uwe Mundlos soll unter der Tarnidentität Max Florian Burkhardt bei Marschner gearbeitet haben. E. gab ihm hin und wieder Anweisungen, denn »er war der einzig Intelligente dort«, so der Zeuge.

Marschner selbst sagte in seiner Vernehmung, dass auch Max Florian Burkhardts Bruder bei ihm gearbeitet habe. Nach dem Untertauchen des Trios hatte Beate Zschäpe Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt stets als Brüder vorgestellt.

An Marschners Verschwinden kann sich die Zeugin Katrin B. noch vage erinnern. »Er war am Wochenende zuvor auf der Tattoo-Convention gewesen.« Diese fand 2007 vom 20. bis zum 22. April in Frankfurt statt.
Am 25. April wurde die Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn ermordet. Dass Marschner ausgerechnet in dieser Woche in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Irland verschwand und von dort aus über Österreich in die Schweiz verzog, wo er bis heute lebt, mag purer Zufall sein. Sein V-Mann-Führer Richard Kaldrack stand bis mindestens 2013 mit ihm in Kontakt. Zur Nachsorge, wie es heißt.

Hamburger Geheimdienst nimmt seit mehr als 25 Jahren die Journalistin Ma­ri­ly Stroux ins Visier

Seit über 30 Jahren arbeitet die Hamburgerin Ma­ri­ly Stroux als Fotografin. Ihre Themen: Linke Bewegungen, Gentrifizierung, Migration, Flüchtlingspolitik. Dass sie sich über die Jahre wichtige Kontakte zu Ansprechpartnern aufbaute, würde jeder Kollege als völlig normal bezeichnen. Ihr Auftraggeber: Linke Zeitungen wie die Hamburger Ausgabe der »taz«, aber auch internationale Blätter, darunter die »New York Times«. Verdächtig klingt anders.

Für den Inlandsgeheimdienst muss von Stroux allerdings offenbar eine Gefahr ausgehen. Seit mehr als 25 Jahren beobachtet er nun schon die Fotografin, wie die taz berichtet.

Heraus kam die Observation nur, da Stroux vor drei Jahren beim Ham­bur­ger Ver­fas­sungs­schutz eine Auskunft beantragte, ob über sie Informationen gespeichert seien. Die Anfrage war nötig geworden, da die Griechin mit dem Gedanken spielte, sich nach drei Jahrzehnten des Lebens in der Hansestadt einbürgern zu lassen. Voraussetzung dafür ist seit 2002 unter anderem besagte Anfrage beim Inlandsgeheimdienst. Einbürgerungswillige dürfen keine Bestrebungen unterstützen, die »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind.«

Dieser ließ sich mit seiner Antwort viel Zeit und verblüffte nun laut »taz« mit der Auskunft: Über Stroux lägen »Er­kennt­nis­se vor, die tat­säch­li­che An­halts­punk­te für den Ver­dacht be­grün­den«, die Fotografin habe sich »zu­min­dest seit 1988 an Ak­ti­vi­tä­ten links­ex­tre­mis­ti­scher Be­stre­bun­gen be­tei­ligt«.

Zur Beweisführung verweist der Verfassungsschutz unter anderem auf Stroux Arbeit im Zusammenhang mit dem »In­itia­tiv­kreis für den Er­halt der Ha­fen­stra­ße«. Das Bündnis hatte sich Mitte der 80er Jahre gegen die Räumung mehrerer besetzter Häuser eingesetzt, was immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei führte. An vorderster Front als Fotografin mit dabei: Ma­ri­ly Stroux. Die Jahre im Hamburg waren so chaotisch, wie das Bündnis bunt war. Neben linksradikalen Gruppen wie der Autonomen Linken engagierte sich auch der Hamburger Mieterverein.

(Aus der taz:) Spä­ter soll­te sie für ihre Fo­to­do­ku­men­ta­ti­on „Das Leben in der Ha­fen­stra­ße“ Aus­zeich­nun­gen der Hoch­schu­le für bil­den­de Küns­te und der Pa­trio­ti­schen Ge­sell­schaft in Ham­burg be­kom­men.

In dieser Gemengelage wurde der Inlandsgeheimdienst auf Stroux aufmerksam, berichtet die »taz«. Weil sich ihre Arbeit zum Teil kaum von ihrem Privatleben unterscheiden ließ, machte sie dies in den Augen des Verfassungsschützer auffällig. Eine Ausstellung über »Woh­nen auf den Flücht­lings­schif­fen«? Für den Geheimdienst sehr verdächtig. Ingesamt gehe es um 31 Vorkommnisse, die in der Summe laut Verfassungsschutz dazu führten, dass Stroux als »be­deu­ten­de Per­son in­ner­halb der links­ex­tre­mis­ti­schen Szene ge­wer­tet« werde. Allerdings sei die Liste fehlerhaft, behauptet die Fotografin gegenüber der taz. Es würden Ereignisse aufgeführt, an denen sie überhaupt nicht beteiligt gewesen sein. Doch alle Informationen zur Akte Stroux gibt die Hamburger Behörde ohnehin nicht heraus. Es bestehe dadurch die Gefahr, nachrichtendienstliche Quellen offen zu legen.

Als gesichert gilt, dass die enttarnte Ermittlerin »Maria Block« auch auf Stroux angesetzt war und diese aushorchte.

Insgesamt wurden in den letzten Jahren insgesamt drei verdeckte arbeitende Beamte enttarnt, die in Hamburgs linker Szene eingesetzt waren. Nach der Antwort auf Strouxs Anfrage bleibt die Frage, wie viele es womöglich noch gibt.

(Aus der taz:) Stroux hält die Über­wa­chung ei­ner­seits für lä­cher­lich: „Vor was haben die ei­gent­lich Angst?“, fragt sie.

„Wäh­rend die Nazis un­ge­stört Flücht­lings­un­ter­künf­te an­grei­fen und Men­schen er­mor­den, wer­den Men­schen, die an­ti­ras­sis­ti­sche Ar­beit leis­ten, ver­folgt, ob­ser­viert und kri­mi­na­li­siert.“

Die Prak­ti­ken des In­lands­ge­heim­diens­tes hält sie aber für ge­fähr­lich: „Wenn ich eine junge Kran­ken­schwes­ter auf Job­su­che wäre, dann wäre so ein Pa­pier töd­lich.“

Jochen

Thomas Moser | Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU?

Siehe auch meinen Kommentar zum Staatsterrorismus: Wollte die CIA mit dem VS und dem BND ein Sammelbecken rechter Gewalttäter, um daraus eine Todesschwadron zu formen ?

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Eyes Wide Shut

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU?
Die Raubüberfälle, vergessene Opfer und das Wissen des Verfassungsschutzes

18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tagesseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30 000 D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt…

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Der NSU-Komplex: Wer ermittelt gegen den Verfassungsschutz? Geht mit Florian H. die Mordserie weiter ? Droht der „tiefe Staat“?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Spinnenkampf_mZwei wichtige Veröffentlichungen zum Thema in den „Blättern“, die man sich anschauen sollte, so lange sie noch frei zugänglich sind:
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2014/januar/der-nsu-komplex-wer-ermittelt-gegen-den-verfassungsschutz
Auszüge:

Zwei Jahre nach Aufdeckung des Terrortrios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe, zwei Jahre nach intensiver Beschäftigung durch Journalisten, Rechtsanwälte, Untersuchungsausschüsse sowie nach einem halben Jahr eines Prozesses in München mit bereits über 70 Verhandlungstagen muss man gestehen: Wir wissen noch immer nicht, was der NSU, der „Nationalsozialistische Untergrund“, tatsächlich war.
Im Gegenteil: Immer neue Fragen tauchen auf. Der Komplex erscheint wie eine Hydra: Eine Frage wird beantwortet, zwei neue wachsen nach.

„Wir wissen nicht, was der NSU war.“ Das können wir deshalb sagen, weil wir inzwischen eben sehr viel wissen. Weil wir Dutzende von handelnden Personen kennen, Tat- und Handlungsorte, weil es objektive Widersprüche gibt, weil wir wissen, wo wir suchen müssen.
Der NSU-Komplex wird immer größer – und er wird für die Demokratie gefährlicher.
Zur Aufklärung stehen mindestens zehn Morde, ein schwerer Bombenanschlag, zwei Sprengfallen, 15 Raubüberfälle auf Banken, Poststellen und einen Supermarkt.
Alles verübt innerhalb von 14 Jahren, durch drei Personen, aus dem Untergrund heraus – und nur von diesen drei.
So jedenfalls sieht es die Bundesanwaltschaft und so ist die Anklage formuliert. Doch, weil wir inzwischen viel wissen, wissen wir auch, was der NSU nicht war: Es war eben nicht ausschließlich dieses Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe.

Die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft ist, gelinde gesagt, diskussionswürdig.
Eine Konsequenz dieser Konstruktion ist zum Beispiel: Wenn es nur diese drei waren und die beiden Haupttäter obendrein tot sind, muss man nicht mehr weiterermitteln.
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Tote haben auch keine Verteidigung. Toten muss die Tat nicht nachgewiesen werden.
Sie zu Alleintätern zu machen, ermöglicht zum Beispiel, nicht in Richtung Verfassungsschutz ermitteln zu müssen.
Allerdings zerbröselt die Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft an immer mehr Tatorten. Doch noch revidiert die oberste Anklageinstanz der Bundesrepublik ihre Anklage nicht.
Fest steht: Der NSU-Komplex ist nicht Vergangenheit, sondern wir stecken mittendrin.

Was wir bis heute tun, ist, Puzzlestücke zusammenzutragen für die Beantwortung der einen, zentralen Frage: Wer war der NSU – oder besser: Wer „ist“ der NSU?
Denn der Komplex lebt. Wie sonst könnten 2012 und 2013 Akten verschwinden oder manipuliert werden?

Und es gibt einen neuen Todesfall. Am 16. September 2013 verbrannte der 21jährige Florian H. aus dem Kreis Heilbronn morgens um 9 Uhr in seinem Auto auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart. Er arbeitete eigentlich bei einer Baufirma im Remstal.
Am Nachmittag desselben Tages um 17 Uhr hatte er einen Termin mit der NSU-Ermittlungsgruppe „Umfeld“ des Landeskriminalamtes, das auch in Bad Cannstatt sitzt (übrigens auch der Verfassungsschutz).

Florian H., der sich in der rechten Szene bewegt hatte, war schon einmal, im Januar 2012, vom LKA im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex vernommen worden.
Er soll Kolleginnen gesagt haben, er kenne die Polizistenmörder von Heilbronn. Laut den Akten bestritt Florian H. dies allerdings bei seiner Vernehmung. Aber er erwähnte ein gemeinsames Treffen von NSU und einer bisher unbekannten Gruppierung namens Neo-Schutz-Staffel, NSS, in Öhringen.
Laut der Auskunft der Ermittler habe das nicht belegt werden können. Doch der Sachverhalt wurde mit dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses in Berlin Ende August 2013 erstmals öffentlich.

Für die Stuttgarter Polizei war der Tod Florian H.s eine Selbsttötung. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Eltern und die vier Geschwister sehen es anders; sie schließen Selbstmord aus. Die Familie berichtet von mehreren seltsamen Defekten an ihren Autos in der Zeit davor.
Der Leichnam wurde ohne Zutun der Familie eingeäschert. Sie will unbedingt, dass weiter ermittelt wird.

Bereits im August 2013 war in de n“Blättern“ folgendes zu lesen:
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/auf-dem-weg-zum-%C2%BBtiefen-staat%C2%AB
Auszüge:

von Hajo Funke und Micha Brumlik

Dass die repräsentative, die wohlfahrtsstaatlich-parlamentarische Demokratie ihre besten Zeiten hinter sich hat und dank Globalisierung und Neoliberalismus auch in den Staaten des Westens zunehmend durch ein Regime der „Postdemokratie“ ersetzt wird, ist seit den Analysen von Colin Crouch und Wolfgang Streeck kaum noch bestreitbar.
Parallel dazu werden nun aber offenbar seit Jahren währende, bewusst betriebene Strategien bekannt, auch Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit auszuhöhlen.
Dabei geht es – ganz altmodisch – um die möglichst geheim gehaltene Institutionalisierung eines „Ausnahmezustandes“, der die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik zum Souverän jedenfalls über die Sicherheit macht – vorbei an Parlament und Regierung.
Speziell der rechtskonservative Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, möchte über den Weg einer neuen Sicherheitsarchitektur – und gegen das Parlament und seinen Aufklärungsanspruch – die Parallelwelt des Bundesamts und seiner Geheimstrukturen stärken.
Dabei wird die wesentliche Mitschuld gerade dieser Institutionen am Sicherheitsversagen im Fall des NSU derzeit immer klarer.
Offenbar will Friedrich damit einen autoritären Backlash in undemokratische Zeiten proben.
Zumindest in Ansätzen existiert auch in diesem Land also das, weswegen – unter anderem – der Türkei die Aufnahme in die EU verweigert wird:

ein „tiefer Staat“ der Geheimdienste.

All das haben der Bundestagsausschuss zur Ermittlung des Behördenversagens im Fall der NSU-Morde sowie eine Reihe couragierter und investigativer Journalisten und Medien inzwischen zu Tage gefördert.
Seit jüngstem ist – vor allem durch einen Beitrag des ARD-Magazins „Report Mainz“ vom 21. Mai 2013 – einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass die Verfassungsschützer, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, spätestens seit dem Frühjahr 2000 über die Existenz der Terrorgruppe NSU und ihr Vorhaben, schwerste Straftaten zu begehen, umfangreich informiert waren.
Am 28. April 2000 wussten vier Landesämter und das Bundesamt, bei dem zentrale Informationen wie etwa Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen zusammenlaufen, von einem rechtsterroristischen Netzwerk – bestehend aus dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe sowie ihren Mittätern und Unterstützern (aus dem Landser– sowie dem Blut-und-Ehre-Netzwerk). „Report Mainz“ zitiert einen Brief des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen, Olaf Vahrenhold (der im Untersuchungsausschuss davon nichts verlauten ließ), in dem die Existenz einer Terrorgruppe von mehr als drei Personen klar und genau beschrieben ist.
In ihm beantragt Vahrenhold, für das Trio Beschränkungsmaßnahmen nach dem Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10) anzuordnen. Das Schreiben richtet sich unter anderem an den Staatsminister des Inneren, Herrn Hardrath, und den Staatssekretär Ulbricht.
In dem Antrag heißt es unter Punkt drei: „Trotz der seit etwa zwei Jahren andauernden Flucht der Betroffenen 5-7 [dem Trio] bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Zweck der Vereinigung, schwere Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu begehen, auch in Zukunft unverändert fortbesteht und sich auf die Betroffenen 1-4 [das sind Andreas G., Thomas S., Mandy S. und Jan W.] erstreckt.“ Weiter heißt es: „Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“ Diese Kenntnisse wurden nicht ins Zentrum der Terrorabwehr gestellt, sondern verharmlost und teilweise geleugnet.
Doch mehr noch: Der Einsatz von aus der neonazistischen Szene gewonnenen Informanten war bereits vor dem Beginn der Mordserie von zentraler Bedeutung für die Terrorgruppe, nämlich im Prozess ihres Untertauchens.
All dies dürfte ein wichtiger Grund dafür sein, dass die Sicherheitsbehörden, und an deren Spitze Bundesinnenminister Friedrich und dessen Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, dem Untersuchungsausschuss entweder nur zögerlich zugearbeitet haben oder aber weiterführende Auskünfte bis heute verweigern.
Nur unter höchstem Druck wird nach wie vor das Allernötigste an Akten und Informationen weitergegeben – und zwar vorselektiert.

Das „Trio“ war den Sicherheitsbehörden also durchaus bekannt. Damit erledigt sich die lange Zeit immer wieder wie ein Mantra vorgetragene Schutzbehauptung der Sicherheitsbehörden, sie hätten sich die Existenz einer solchen rechtsterroristischen Gruppe nicht vorstellen können.
Dies war und ist eine strategische Lüge der Verfassungsschützer: Sie wussten von ihr. Das gilt sowohl für Olaf Vahrenhold, Verfasser des oben zitierten Dokuments, als auch für den langjährigen Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz in Sachsen, Reinhard Boos. Beide haben bewusst und wiederholt vor Untersuchungsausschüssen gelogen.
Obwohl ihnen bekannt war, dass es sich um eine rechtsradikale Terrorgruppe handelt, die sich in der Tradition des weißen Rassismus und des historischen Nationalsozialismus sieht, haben sie und die ihnen unterstehenden Institutionen nichts Angemessenes unternommen, die späteren Morde zu verhindern: Bereits fünf Monate nach dem Wissensaustausch der Verfassungsschützer, nämlich am 9. September 2000, kam es zum ersten Mord, dem an Enver Simsek in Nürnberg.

Schon zwei Jahre zuvor, am 14. Februar 1998, hatte der Rechtsterrorexperte des BKA, Michael Brümmendorf, im Zuge der „Garagenfunde“ in Jena die Adressliste von Uwe Mundlos in den Händen – und damit ein Who‘s Who des Terrornetzwerks und seiner Unterstützer (darunter mindestens fünf V-Leute, unter anderen Kai D.). Doch nach Prüfung der Adressliste erklärte er diese für irrelevant (!).
Ebenso verhielt sich ein Teil des LKA in Thüringen, unter anderem der für die Auswertung der Garagenfunde zuständige Kriminalist Jürgen Dressler: Dieser hatte vor dem Untersuchungsausschuss zunächst bestritten, die Adressliste überhaupt zu kennen, und sich erst unter dem Druck einer Gegenüberstellung mit Brümmendorf wieder daran erinnert.
Ende 1997/Anfang 1998 wurden die Zielfahnder, eine Unterabteilung des LKA Thüringen, ihren glaubwürdigen Angaben zufolge von Verfassungsschützern offenkundig mutwillig an ihren Versuchen gehindert, die Untergetauchten zu stellen.
Und bereits im Herbst 1998 informierte der von dem damaligen Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, im LfV Brandenburg geführte V-Mann „Piatto“ (Carsten Szczepanski) das Landesamt darüber, dass die Untergetauchten auf der Suche nach Waffen seien, „weitere Überfälle“ planten und hierbei der Kontakt zu Jan W. (ein Mitglied des rechtsextremen Netzwerks Blut und Ehre) von größter Bedeutung sei. Piatto selbst war an der Beschaffung der Waffen für das Terrortrio offenkundig beteiligt.

Diese Belege zeigen: Seit Herbst 1998 und erst recht seit dem Frühjahr 2000 wussten die Verfassungsschützer, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es sich bei dem Trio und seinem Umfeld um eine gewaltbereite rechtsterroristische Gruppe handelt. Vor allem im Jahr 2000 wurde dies mehrfach auch auf Bundesebene, zum Teil mit dem Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt, erörtert.
Doch all das blieb ohne Konsequenzen: Die Informationen über den Charakter einer Terrorgruppe wurden zum Teil ernst genommen, geeignete Maßnahmen zu ihrer Verfolgung wurden aber nicht getroffen.


Meine Frage: Sollte hier ein Kern einer Todesschwadron aufgebaut werden wie in den Diktaturen Südamerikas, um im rechten Moment in Zusammenarbeit mit „befreundeten“ Geheimdiensten jagd auf linke Politiker, Gewerkschaftler und Künstler zu machen ?

Jochen