„Hunde, die bellen, aber nicht beißen“ – Christoph Butterwegge zur Debatte über die Verteilung von Vermögen und ein Linksblinker-Beitrag aus der SPD

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

butterwegge2016Butterwegge hat wieder einmal treffend zugeschlagen: https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/hunde-die-bellen-aber-nicht-beissen-90023158.html
Dazu weiter unten aus einem Gastbeitrag von SPD-Chef Norbert Walter-Borjans, Kevin Kühnert und Michael Schrodi in der FR:
https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/corona-deutschland-geld-vermoegen-steuern-borjans-schrodi-kuehnert-90020278.html

Auszüge:

Womöglich besitzen heute weniger als 45 hyperreiche (Unternehmer-)Familien mehr als die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, also über 40 Millionen Menschen. Denn diese vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stammende Zahl ist schon etwas älter.
Kürzlich haben seine Verteilungsforscher um Carsten Schröder frühere Ergebnisse im Rahmen eines Forschungsprojekts für den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aktualisiert.

Dabei griffen sie auf eine Spezialstichprobe von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zurück, nahmen eine Sonderbefragung von Vermögensmillionären vor und bezogen die Reichenliste eines Wirtschaftsmagazins ein. Demnach entfallen 67 Prozent des Nettogesamtvermögens auf das oberste Zehntel der Verteilung, 35 Prozent des Nettogesamtvermögens konzentriert sich auf das reichste Prozent der Bevölkerung und das reichste Promille kommt noch auf 20 Prozent des Nettogesamtvermögens.

Aufgrund der neuen Untersuchungsmethode beziffert das DIW den Gini-Koeffizienten auf 0,83. Dabei handelt es sich um ein Maß, das bei Gleichverteilung (alle Personen besitzen das gleiche) 0 und bei extremer Ungleichverteilung (eine Person besitzt alles) 1 beträgt. Das 0,83 entspricht fast dem US-Vergleichswert, was die ganze Dramatik der Verteilungsschieflage zeigt.

Zwar fiel die Vermögenskonzentration noch höher aus als bisher dokumentiert, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DIW selbst wiegelten aber hinsichtlich der politischen Konsequenzen ihrer Ergebnisse eher ab *). Daher fehlte es der im Sommerloch ausgebrochenen Verteilungsdiskussion an Biss.

So verwarfen die DIW-Forscher die Forderung nach Wiedererhebung der Vermögensteuer wegen des angeblich zu hohen administrativen Aufwandes und der möglichen Ausweichreaktionen davon Betroffener.
Außerdem betonten die Autoren, dass viele Hochvermögende vornehmlich Betriebsvermögen halten: „Negative Anreize, ihr Vermögen produktiver Aktivität zuzuführen, kann langfristige Konsequenzen für den materiellen Wohlstand aller haben, weil Investitionen, die Arbeitsplätze geschaffen hätten, möglicherweise nicht mehr oder weniger umfangreich getätigt werden.“
Als würde auch nur ein Unternehmer sein Gewinnstreben für den Fall einbüßen und sich als Privatier zur Ruhe setzen, dass er Vermögensteuer entrichten müsste!

Wenn es um die Verhinderung einer höheren Besteuerung von Reichen und Hyperreichen geht, ist diesen wie ihren publizistischen und wissenschaftlichen Steigbügelhaltern kein Vorwand zu fadenscheinig.
Schröder und seine Koautoren führten selbst die von der Corona-Pandemie ausgelöste Rezession als Beispiel für die möglicherweise krisenverschärfende Problematik einer ertragsunabhängigen Besteuerung an.
Als ob es bei einer Vermögensteuer weder Freibeträge noch Stundungsmöglichkeiten gäbe, die negative Folgewirkungen vermeiden helfen!

Mit einer leichten Verschärfung der Schenkung- und Erbschaftsteuer (stärkere Besteuerung von Firmenerben, zumindest Einschränkung des alle zehn Jahre neu in Anspruch zu nehmenden Freibetrages) sowie einer staatlich geförderten Vermögensbildung nannten die Autoren nur zwei Alternativen zur Vermögenssteuer, die zudem beide zahnlosen Tigern gleichen.

Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand war das Patentrezept von CDU/CSU und FDP in den 1960er Jahren, um die damals schon hohe Konzentration des privaten Reichtums abzumildern.
Bewirkt hat es nichts oder sogar das Gegenteil: Die vermögenspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung erfüllten nur eine Alibifunktion gegenüber der Bevölkerungsmehrheit.

Man kann die Verteilungsstrukturen nicht dadurch beseitigen, dass man die Lohnabhängigen zu Kapitalisten macht. Vielmehr würden die Reichen noch reicher, wenn auch die Armen zu Börsianern und damit einem doppelten Risiko ausgesetzt würden: ihren Arbeitsplatz und ihr Vermögen zu verlieren, wenn die Firma, an der sie beteiligt wären, Insolvenz anmeldet.

Wer behauptet, dass man der Vermögenskonzentration in Deutschland durch vermögensbildende Maßnahmen des Staates begegnen kann, ist entweder ignorant, ein Wirtschaftslobbyist oder ein Opportunist.
Die Reichsten sind auch die politisch Einflussreichsten im Land.
Dass die großen Medienkonzerne, die reichen Verlegerfamilien und ihre hochbezahlten Chefredakteure kein Interesse an staatlicher Umverteilung wie der Vermögensteuer haben, ist klar.
Aber dass kritische Wissenschaftler ihre Position stützen, verwundert sehr, ähneln sie doch Hunden, die bellen, aber nicht beißen.

*: Genau dies fällt unter meinen Begriff „Kükenpiepsen“. Dazu auch schon 2016: https://josopon.wordpress.com/2016/07/26/christoph-butterwegges-notizen-uber-neoliberalismus-sozialstaatsentwicklung-und-armut/

Christoph Butterwegge hat bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und zuletzt das Buch „Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland“ veröffentlicht.

Reichtum umverteilen: Corona zeigt Notwendigkeit einer Vermögensteuer

Die Corona-Pandemie hat die Ungleichheit bei privaten Vermögen in Deutschland deutlicher gemacht. Ein Gastbeitrag von SPD-Chef Norbert Walter-Borjans, Kevin Kühnert und Michael Schrodi.

  • Die Ungleichheit bei privatem Vermögen in Deutschland ist größer als angenommen.
  • Menschen mit weniger Vermögen sind überproportional von Corona betroffen.
  • Das zeigt, dass Reichtum in Deutschland anders verteilt werden muss.

Berlin – Höhere Steuern auf große Vermögen sind ein Gebot der ökonomischen und sozialen Vernunft. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat aufhorchen lassen: Die im internationalen Vergleich bereits hohe Vermögensungleichheit in Deutschland ist noch größer als angenommen. Das reichste Prozent der Bevölkerung vereint 35 Prozent des Vermögens auf sich. Dagegen weist die untere Hälfte nur geringes Vermögen, vielfach sogar Schulden auf.

Damit hat Deutschland die höchste Ungleichheit bei privaten Vermögen in Europa. Diese gesellschaftliche Unwucht ist nicht nur Gift für den sozialen Zusammenhalt. Wenn Vermögenszuwächse da landen, wo sie weder produktiv investiert noch konsumiert werden, und Geld an den Stellen fehlt, wo es zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur dringend gebraucht wird, dann wird Vermögensungleichheit auch zu einer empfindlichen Wachstumsbremse.

Corona macht ungleiches Vermögen besonders sichtbar

Hinzu kommt, dass gerade Menschen mit einem schlechteren sozioökonomischen Status überproportional von Corona betroffen sind. Das Coronavirus macht Ungleichheiten auch gesundheitlich besonders sichtbar – und verschärft sie gar noch. Es ist an der Zeit, die Weichen auf mehr Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland zu stellen.

Verteilung des Vermögens: Ergebnis politischer Entscheidungen

Die Vermögensverteilung ist auch ein Ergebnis politischer Entscheidungen. Während Multimillionäre im Laufe der vergangenen 25 Jahre steuerlich entlastet wurden, sank das verfügbare Einkommen des unteren Einkommenszehntels. Zugleich schrumpfte das öffentliche Vermögen.

Nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) belaufen sich allein die fehlenden Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Instandhaltung der Infrastruktur bereits auf 140 Milliarden Euro. In der Corona-Krise ist klar geworden, wie wichtig ein starker, reaktionsfähiger Sozialstaat ist. Es ergibt also gesamtgesellschaftlich absolut Sinn, etwas für eine gerechtere Verteilung von dem auf wenige Prozent der Bevölkerung konzentrierten Riesenvermögen hin zu unserem öffentlichen Vermögen tun.

Es geht aber auch um ein zentrales Versprechen unserer demokratischen Gesellschaft: Soziale Mobilität, also sozialer Aufstieg durch eigene Leistung, soll für alle möglich sein. Die gesellschaftliche Realität in Deutschland sieht aber leider anders aus: Vor allem der Geldbeutel der Eltern entscheidet über die Zukunftsperspektive der Kinder.

Studie zeigt: Großteil des Vermögens nicht aus eigener Arbeit

Wir plädieren deshalb für eine Neubelebung des Leistungsbegriffs. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Handwerk, kleine und mittelständische Firmen tragen mit großem persönlichen Einsatz zum Wohlstand unserer Gesellschaft bei, während große Vermögen oft leistungslos vermehrt von einer Generation zur nächsten übertragen werden.

Die DIW-Studie zeigt: Mehr als die Hälfte des Vermögens stammt nicht aus eigener Arbeit, sondern wurde geerbt oder geschenkt. Sozialer Aufstieg wird trotz großer Anstrengung immer schwerer. Eine angemessene Besteuerung weltweit agierender Firmen, eine europäische Finanztransaktionssteuer gerade auf hochspekulative Derivate, die Wiederbelebung der Vermögensteuer sowie eine effektive und gerechte Erbschaftsteuer auf große Betriebsvermögen sind deshalb gerecht und dringend erforderlich.

Vermögen: Steuer für die reichsten zwei Prozent?

Es geht nicht um Neid. Es geht um wirtschaftliche und soziale Vernunft, wenn wir die Vermögenssteuer für die reichsten zwei Prozent endlich oben auf die Tagesordnung setzen und Erbschaften im Millionenbereich angemessen an der Finanzierung von Bildung und Infrastruktur beteiligen.

Wenn wir die Abgaben von Klein- und Mittelverdienern senken, die Kaufkraft stärken und den sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft voranbringen, ist das der richtige Weg. Konservative und Liberale haben anderes vor: Sie wollen Kürzungen bei den dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen und beim Sozialstaat. Dieser neoliberale Weg ist eine soziale, ökologische und volkswirtschaftliche Sackgasse.

Mehr und mehr Höchstvermögende erkennen die Gefahr dieser Fehlentwicklung. Zuletzt haben 80 Multimillionäre zur Bewältigung der Corona-Folgen einen höheren Steuerbeitrag von sich und ihresgleichen gefordert. Auch Studien von OECD und IWF verweisen auf den negativen Zusammenhang von sozialer Ungleichheit und wirtschaftlicher Prosperität.

Umverteilung des Vermögens über Steuern – Höhere Löhne nötig

Die Umverteilung über Steuern ist ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Den anderen Schritt wollen wir auch tun: Wir wollen für bessere Löhne der Normalverdienenden sorgen und die steuerliche Absetzbarkeit von Top-Gehältern der Spitzenmanager begrenzen. Je gerechter Einkommen in Deutschland verteilt sind, desto weniger muss über die Steuerpolitik korrigiert werden. Dafür wird die SPD mit den Gewerkschaften eintreten.

Wir können uns als Gesellschaft eine solch große Ungleichheit der Vermögen nicht mehr leisten – weder finanziell noch wirtschaftlich oder hinsichtlich des sozialen Zusammenhalts. Deshalb brauchen wir faire Löhne und faire Steuern. Das schafft mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit und ist ein Beitrag, das Jahrhundertprojekt des sozial-ökologischen Umbaus unserer Gesellschaft finanziell zu stemmen.

Norbert Walter-Borjans ist Parteivorsitzender der SPD und Ex-Finanzminister von NRW.
Kevin Kühnert ist Vorsitzender der Jusos und stellvertretender Parteivorsitzender der SPD.
Michael Schrodi ist Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags.

Zum Thema SPD vergleiche auch hier: https://josopon.wordpress.com/2017/03/29/erinnerung-volker-pispers-prophetische-aussage-schon-2009-zur-politik-der-spd/

und hier: https://josopon.wordpress.com/2017/02/22/spd-laeutet-traditionelles-linkes-halbjahr-vor-wichtigen-wahlen-ein/

spd2005

So sah das traditionelle linke Halbjahr vor der Bundestagswahl 2005 aus. Vorher (1998-2005): Mehrwertsteuer rauf, Privatisierungen, Hartz IV, Arbeitsmarktflexibilisierung usw….

 

spd2009

Das traditionelle linke Halbjahr 2009. Vorher (2005-2009): Geld für Bankenrettung, Rente mit 67

spd2013

Das traditionelle linke Halbjahr 2013. Danach (2013-2017): Vorratsdatenspeicherung, Freihandelsabkommen, Andrea Nahles

Jochen

Von Kindesbeinen an: Im Teufelskreis der Armut

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Aus den „Blättern für deutsche und internationale Politik“, einer sehr seriösen linken Zeitung, vom Februar: https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2017/februar/von-kindesbeinen-an-im-teufelskreis-der-armut
von Annett Mängel
Er nimmt auf den inzwischen in zensierter Form vom Nahles-Ministerium veöffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht bezug.

In wenigen Wochen wird Arbeitsministerin Andrea Nahles den „Fünften Armuts- und Reichtumsbericht“ vorstellen. Die SPD könnte, ja sie sollte dies zum Anlass nehmen, einen Kontrapunkt zur derzeit alles dominierenden Debatte um die innere Sicherheit zu setzen. Dafür müsste sie deutlich machen, dass sie die wachsende soziale Ungleichheit endlich wieder ernst nimmt.

Immerhin gehen die jüngsten Fraktionsbeschlüsse zum Thema „Gerechtigkeit“ in eben diese Richtung: Die SPD fordert Ganztagsbetreuung in der Kita für alle Kinder, die Entlastung von Alleinerziehenden und einen Familientarif im Steuerrecht, unabhängig von der Art des Zusammenlebens der Eltern. Auf diese Weise will sie Ungleichheit abbauen und setzt dabei zu Recht vor allem auf eine stärkere Unterstützung von Familien.
Das Nachsehen haben allerdings all jene, die in der Armutsfalle Hartz IV festhängen – während Gutverdiener und Wohlhabende keine Einschnitte zu befürchten haben. Ohne eine gesellschaftliche Umverteilung aber wird man das wachsende Armutsproblem hierzulande nicht bekämpfen können.

Doch während sich die SPD-Bundestagsfraktion das Thema Gerechtigkeit immerhin auf die Fahnen geschrieben hat, streichen CDU und CSU ihnen missfallende Passagen munter aus dem „Armuts- und Reichtumsbericht“.
So war in der ersten Fassung noch explizit von einer „Krise der Repräsentation“ die Rede:Personen mit geringem Einkommen verzichten auf politische Partizipation, weil sie die Erfahrungen machen, dass sich die Politik in ihren Entscheidungen weniger an ihnen orientiert.“ Es gebe sogar „eine klare Schieflage in den politischen Entscheidungen zulasten der Armen.“[1]
Dieser dramatische Befund fehlt in der zweiten Fassung – vermutlich auf Veranlassung des Bundeskanzleramts *). Und obwohl ursprünglich besonders der Einfluss von Eliten und Vermögenden auf politische Entscheidungen untersucht werden sollte, verschwand auch hier die entscheidende Passage, nämlich zum Einfluss von Lobbygruppen auf politische Entscheidungen.

Die Analyse der bestehenden Verhältnisse wich so „der Apologie des Regierungshandelns“[2], wie der Paritätische Gesamtverband zu Recht moniert. Erheblich relativiert wurde auch die Aussage, dass sich die Ungleichheit negativ auf das wirtschaftliche Wachstum auswirkt: Dieses hätte „fast sechs Prozentpunkte höher ausfallen können“, hätte die Ungleichheit in den vergangenen Jahren nicht in so hohem Maße zugenommen, wie der „Paritätische“ mit Verweis auf die OECD betont.

Die derart geschönte Analyse ist umso fahrlässiger, weil das Problem noch gravierender geworden ist: Die soziale Mobilität nimmt ab[3] und die Armutsquote der Bundesrepublik liegt inzwischen bei 15,7 Prozent.
Damit hat jeder Siebte weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung: Im Jahr 2015 lag die so ermittelte Armutsschwelle für alleinlebende Personen bei 942 Euro, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 1978 Euro.[4]
Zugleich sind mehr als eine halbe Million Rentnerinnen und Rentner von Grundsicherung im Alter abhängig, mehr als je zuvor und mit steigender Tendenz. Besonders von Armut betroffen sind Alleinerziehende und deren Kinder.[5] Die Folgen von Armut sind dramatisch: Frauen im untersten Fünftel der Gesellschaft haben eine um acht Jahre geringere Lebenserwartung als Frauen im obersten Fünftel, bei Männern liegt die Differenz sogar bei elf Jahren.[6]

Der Hauptgrund für Armut ist – neben Arbeitslosigkeit – das niedrige Einkommen infolge prekärer Arbeitsverhältnisse. Deshalb müssen auf dem Arbeitsmarkt endlich Standards durchgesetzt werden, die es den Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit auch zu leben.
Bei der jüngsten Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde kann davon nicht die Rede sein. Damit eine Familie zu ernähren, ist völlig ausgeschlossen, von der Hoffnung auf eine auskömmliche Rente ganz zu schweigen. Will der Staat nicht dauerhaft – und noch dazu unzureichend – schlechte Arbeitsbedingungen subventionieren, durch aufstockende Hartz-IV-Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschläge, dann muss er sich für „gute Arbeit“ stark machen. Wird der fatale Trend zu immer mehr prekärer Beschäftigung – von der Paketbotin bis zum Altenpfleger – dagegen nicht endlich umgekehrt, wird der gesellschaftliche Zusammenhalt noch weiter erodieren.

Die große Kluft zwischen Kindern

Besonders gravierend wirkt sich Armut auf das Leben von Kindern aus. Bei ihnen beginnt ein wahrer Teufelskreis: Kinderarmut erhöht das Risiko von Einkommensarmut und damit auch von Altersarmut. Deshalb ist es besonders dringend geboten, hier wirksam gegenzusteuern.
Inzwischen lebt fast jedes fünfte Kind in einkommensarmen Haushalten, jedes siebte Kind sogar von Hartz IV. Für Letztere stehen nach den jüngsten Erhöhungen zum Januar 2017 lediglich zwischen 237 und 311 Euro pro Monat zur Verfügung: für Essen, Bildung und Freizeit. Eine ausgewogene Ernährung und eine auch nur minimale gesellschaftliche Teilhabe sind davon kaum möglich. Die Posten für Schreibwaren, Zeichenmaterial und Hobbykurse sind bei der Berechnung sogar gestrichen worden – unter Verweis auf das Bundesteilhabegesetz.
Doch weil dessen Angebot nicht ausreichend kommuniziert und vor allem der bürokratische Aufwand zu hoch ist, machen viel zu wenige tatsächlich Gebrauch davon.

Der Paritätische Gesamtverband moniert deshalb zu Recht, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder „wissenschaftlich nicht belastbar und realitätsfern“ sind, und fordert eine Anhebung um 29 Prozent sowie eine nachvollziehbare Neuberechnung.[7]
Darüber hinaus macht er sich gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden, den Grünen und der Linkspartei für eine allgemeine Kindergrundsicherung stark.

Tatsächlich beeinflusst das Aufwachsen in Armut die Lebensrealität und die Zukunftschancen von Kindern ganz massiv.

Sie wohnen oft unter beengten Verhältnissen und damit ohne einen ruhigen Platz, um Hausaufgaben zu erledigen.
Ein Viertel der armen Kinder bekommt teilweise oder sogar häufig nicht ausreichend bzw. zu wenig gesundes Essen. Der permanente Mangel verschlechtert das Familienklima. Und auch die sozialen Netzwerke sind kleiner, denn die Kinder nehmen weniger Freizeitangebote – ob Musikschulen oder Fußballvereine – wahr.
Viele arme Kinder entwickeln daher ein geringeres Selbstwertgefühl, nicht zuletzt aufgrund fehlender sozialer Wertschätzung. So starten sie mit ungünstigeren Voraussetzungen in die Schule und werden dort selbst bei gleichen Leistungen schlechter bewertet als Kinder aus wohlhabenden Haushalten.[8]

Jede neue Bildungsstudie attestiert Deutschland eine im Vergleich zu anderen Ländern besondere Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft – und dennoch hat sich daran noch immer nichts geändert. Vielmehr verfestigen sich die Unterschiede zwischen armen und nichtarmen Kindern schon früh.
Vielerorts ist die Möglichkeit, eine Kita zu besuchen, an eine sogenannte Bedarfsprüfung gekoppelt – das will nach der Linkspartei nun auch die SPD endlich ändern. Bislang nämlich können nur jene Kinder den ganzen Tag in die Kita gehen, deren Eltern auch Vollzeit arbeiten. Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen oder deren Eltern eine Teilzeitstelle haben, können dagegen nur einen halben Tag in der Kita verbringen. Diese absurde Regelung ist besonders für jene Kinder von Nachteil, die von Spiel und Sport mit anderen, vom Basteln und Vorlesen besonders profitieren würden, weil ihnen zu Hause zu wenig Angebote gemacht werden.

Auch die grassierende Wohnungsnot in vielen Großstädten und die damit verbundene Verdrängung von Haushalten mit geringem Einkommen aus den Innenstädten spielt hier eine fatale Rolle. Denn die zunehmende Segregation **) in einkommenshomogene Wohnviertel verschärft die Kluft zwischen den Bildungschancen. Vor allem Kinder mit nichtdeutscher Herkunft profitieren von sprachlich durchmischten Kitagruppen, da sie so schon in jungen Jahren die deutsche Sprache erlernen.

Zudem benötigen die Kitas ausreichend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, von denen es derzeit viel zu wenige gibt. Der „Erziehermarkt“ ist leergefegt – und in den kommenden Jahren stehen viele Renteneintritte an. Um dem gesetzlich zugesicherten Anspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr wirklich gerecht zu werden, muss daher in den kommenden Jahren massiv investiert werden: Mehr Erzieherinnen und Erzieher müssen ausgebildet, sinnvolle Strategien für die Weiterbildung von Quereinsteigern erarbeitet und diese so in die Kitas eingebunden werden, dass sie auch tatsächlich eine Hilfe und keine Belastung für die dortigen Erzieherinnen und Erzieher sind.[9]

Umverteilung ist nötig

Dafür aber wird eine Menge Geld benötigt. Doch eines steht fest: Eine gute Bildung unserer Kinder ist die beste Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Solange dies nicht durch die dringend gebotene stärkere steuerliche Belastung von hohen Einkommen und Vermögen geschieht, sollten – angesichts des enormen Bedarfs an Kitaplätzen und Erziehern – allerdings auch nicht die Kitagebühren gänzlich für alle abgeschafft werden, wie es jüngst die SPD gefordert und für Berlin schon beschlossen hat.[10]
Wer tatsächlich „die Zugangshürden“ für Kinder von Geringverdienern und Hartz-IV-Beziehern abbauen will, sollte sich vielmehr für bundesweit gleiche Regelungen und sinnvoll gestaffelte Gebühren einsetzen, um auf diese Weise die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen zu entlasten. Denn derzeit fallen Kitagebühren bundesweit höchst unterschiedlich aus: So gibt es Gemeinden, in denen ein Kitaplatz einkommensunabhängig mehr als 600 Euro im Monat kostet – die Trennung von armen und reichen Kindern ist hier vorprogrammiert.

Für die einen ist die Kita unerschwinglich. Die anderen hingegen, die in der Lage sind, solche Summen zu begleichen, können einen Großteil davon vom zu versteuernden Einkommen abziehen lassen. Zugleich erfahren sie über den Kinderfreibetrag bereits eine höhere Zuwendung vom Staat als Durchschnitts- und Geringverdiener. Denn bei gutverdienenden Eltern lässt der sogenannte Kinderfreibetrag wegen der progressiv steigenden Steuersätze die Steuerlast in einem höheren Maße sinken, als weniger gut verdienende Eltern Kindergeld erhalten.[11]
Kurzum: Für Kinder, deren Eltern sowieso viel Geld für Bildung ausgeben können, gibt der Staat noch extra was obendrauf.

Dabei müssen einkommensschwache Haushalte ohnehin einen viel größeren Anteil ihres Haushaltseinkommens für Bildungsausgaben aufwenden. Die Konsequenz: Während in den untersten Einkommensgruppen nur knapp 30 Prozent der Familien für sogenannte nonformale Bildung jenseits von Kita und Schule Geld ausgeben – also für Musikschulen oder Sportvereine – sind es in den obersten Einkommensgruppen 80 Prozent.[12]

Um die Kluft zwischen armen und wohlhabenden Kindern zu verkleinern, sind deshalb vor allem drei Dinge erforderlich: Erstens müssen die derzeitigen Haushaltsüberschüsse von Bund und Ländern dringend in gute Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen investiert werden – notfalls auch der vergötzten schwarzen Null zum Trotz.

Zweitens müssen Familien zielgenauer unterstützt werden – vor allem jene, die Hartz IV beziehen. Die SPD-Idee, das Kindergeld je nach Einkommen zu staffeln und den Kinderzuschlag für Geringverdiener gleich mit auszuzahlen, entbehrt zudem nicht eines gewissen Charmes. Sichergestellt werden muss dann jedoch, dass es nicht die Durchschnittsverdiener sind, die dabei verlieren.

Drittens muss deshalb endlich eine Steuerreform angepackt werden. Den Anfang machen sollte dabei die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf den Stand zu Helmut Kohls Zeiten, also von jetzt 42 auf 53 Prozent – damit hohe Einkommen und Vermögen endlich wieder einen höheren Beitrag für mehr Chancengleichheit unserer Kinder leisten können.
Nur so kann der wachsenden Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich wirksam begegnet werden.

[1] Erste Fassung des Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, S. 172.

[2] Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V. zum Entwurf eines 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, 4.1.2017.

[3] Dorothee Spannagel, Soziale Mobilität nimmt weiter ab. WSI-Verteilungsbericht 2016, WSI-Report 31, 10/2016.

[4] Das sogenannte Medianeinkommen steht genau in der Mitte aller nach Größe sortierten Einkommen: Bei drei betrachteten Einkommen von 500, 2000 und 10000 Euro läge das Medianeinkommen bei 2000 Euro, das Durchschnittseinkommen hingegen bei 4166 Euro.

[5] Anne Lenze und Antje Funke (Bertelsmann-Stiftung), Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf, Gütersloh 2016.

[6] Fred-Jürgen Beier, Armut kann tödlich sein, in: „der Freitag“, 10.10.2016.

[7] Vgl. Der Paritätische Gesamtverband, Expertise: Regelsätze 2017. Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium Arbeit und Soziales und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, Berlin 2016, S. 19.

[8] Vgl. Claudia Laubstein, Gerda Holz und Nadine Seddig (Bertelsmann-Stiftung), Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche. Erkenntnisse aus empirischen Studien in Deutschland, Gütersloh 2016, insbesondere S. 13 und S. 56.

[9] Anfang Januar gaben die Berliner und die Bremer Bildungssenatorinnen, Sandra Scheeres und Claudia Bogedan, bekannt, den Erzieherberuf zum Mangelberuf erklären zu lassen. Dann wären Fördermaßnahmen besser finanzierbar und die Einstellung ausländischer Fachkräfte würde erleichtert. Die GEW unterstützt den Vorstoß.

[10] Vgl. SPD-Bundestagsfraktion, Gute Zeiten für Familien, 13.1.2017, www.spdfraktion.de.

[11] Weil das „Existenzminimum“ steuerfrei sein muss, werden pro Kind 7356 Euro jährlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für die Steuerzahler der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Bis zu einem Haushaltseinkommen in Höhe von 46 000 Euro ist die Kindergeldsumme bei einem Kind höher, als es die Steuerersparnis wäre. Bei einem Haushaltseinkommen in Höhe von 100 000 Euro liegt die Steuerersparnis schon knapp 1000 Euro darüber, bei zwei Kindern beträgt sie sogar 1879 Euro mehr, als wenn es Kindergeld gäbe. (Eigene Berechnung nach aktueller Splittingtabelle.)

[12] Vgl. Carsten Schröder, C. Katharina Spieß und Johanna Storck, Private Bildungsausgaben für Kinder. Einkommensschwache Familien sind relativ stärker belastet, „DIW-Wochenbericht“, 8/2015, S. 166.

(aus: »Blätter« 2/2017, Seite 9-12)

* Anmerkung: Das Bundeskanzleramt leitet zufällig derselbe Altmaier, der jetzt auch das Wahlprogramm für die CDU schreiben soll. Der Mann hat noch nie Armut am eigenen Leib gespürt.
** Segregation := Einsortierung – die Reichen kriegens aus dem Töpfchen, die Armen aus dem Kröpfchen

Jochen

Präsidentschaftskandidat Christoph Butterwegge zum Abbau des Sozialstaats, vermehrter Armut sowie zur Verelendung per Gesetz

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

butterwegge2016

Prof. Butterwegge hatte sich schon hier vorgestellt: https://josopon.wordpress.com/2016/11/29/christoph-butterwegge-wir-brauchen-einen-solidarischen-ruck/ und http://www.neues-deutschland.de/artikel/956691.vom-sozial-zum-suppenkuechenstaat.html

Zwei aktuelle Beiträge aus der jungen Welt:

A.Schatten des Reichtums

https://www.jungewelt.de/2016/12-12/055.php

Christoph Butterwegge benennt die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse als Ursache

Von Jana Werner
Der Winter und mit ihm die Weihnachtszeit nähern sich. Und damit auch die Zeit des Mitleids und karitativen Engagements.
Kaum ein »Leistungsträger« wird sich die Chance entgehen lassen, sich medial dabei in Szene zu setzen, wie er in einer Suppenküche Essen oder Schokoladenweihnachtsmänner an arme Kinder verteilt.

Die strukturellen Ursachen von Armut in den Blick zu nehmen, »Hintergründe zu erhellen und Zusammenhänge herzustellen«, ist hingegen das Anliegen des Kölner Politikwissenschaftlers Christoph Butterwegge. In seinem Buch »Armut«, das 2016 in der Reihe »Basiswissen« des PapyRossa-Verlags erschienen ist, geht er den Fragen nach, warum wenige reich und viele immer ärmer werden, wie und warum die Bundesregierung den Reichtum fördert und warum Arme nur dann als arm und bedürftig gelten, wenn sie Mangel an lebensnotwendigen Gütern leiden.

Butterwegge konstatiert, dass in reichen Gesellschaften wie Deutschland Armut »vorwiegend systemisch, d. h. durch die bestehenden Eigentums-, Macht- und Herrschaftsverhältnisse bedingt« sei. Obwohl auch in Deutschland bereits bis zu 800.000 Personen, zumeist Obdachlose, Drogenabhängige, Illegalisierte, von »absoluter Armut« betroffen seien, und diese Zahl zukünftig durchaus ansteigen könne, herrsche aber noch weitestgehend »relative Armut« vor.

Dass es sich dabei um Armut handele, sei allerdings keineswegs gesellschaftlicher Konsens, denn nach wie vor gelte Eliten und Meinungsführern hierzulande nur derjenige als arm, der Lumpen trage und trockenes Brot esse. Dabei käme im Umkehrschluss wohl keiner mehr auf die Idee, Reichtum am Besitz von Pferden, Kutschen, Brokat o. ä. zu messen.
»Armut und Reichtum sind aber zwei Seiten einer Medaille.« Darum könne man sie nicht »unabhängig voneinander, d. h. losgelöst von Raum und Zeit bestimmen«, sondern müsse »das Wohlstandsniveau der jeweiligen Gesellschaft als Vergleichsmaßstab berücksichtigen.«
Soziale Ausgrenzung infolge fehlender Mittel zu kultureller, gesellschaftlicher und politischer Teilhabe, sei daher in einem reichen Land wie Deutschland als »relative Armut« zu qualifizieren und als solche auch zu bekämpfen, denn mit 1,26 Euro pro Monat im Sozialhilfe– bzw. ALG II-Satz sind z. B. Kino- und Theaterbesuche nicht möglich.

Die soziale Ungleichheit nehme kontinuierlich zu, da alle Regierungskoalitionen der vergangenen vier Jahrzehnte im wesentlichen Politik nach dem Matthäus-Prinzip machten:
»Wer hat, dem wird gegeben«, was besonders gut bei der Vermögens- und Erbschaftssteuer illustriert werde und im Ergebnis dazu geführt habe, dass während »die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung fast 53 Prozent des Nettogesamtvermögens besaßen, die ärmere Hälfte nur auf ein Prozent kam.«
Fast 40 Millionen Menschen hierzulande lebten dauerhaft von der Hand in den Mund – nur eine Krankheit, Kündigung oder einen Schicksalsschlag von der Armut entfernt.
Dabei sei durchaus Geld da, befinde sich nur in der falschen Tasche: das private Nettovermögen habe sich zwischen 2006 und 2011 um 1,5 Billionen auf stolze zehn Billionen erhöht.

Diese, im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung offenbarte Verteilungsschieflage veranlasste die damalige konservativ-liberale Regierung lediglich dazu, prüfen zu wollen, »wie weiteres persönliches und finanzielles freiwilliges Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl eingeworben werden kann«.

Eine wachsende Anhängerschaft aus allen politischen Lagern wolle dagegen den zunehmenden sozialen Verwerfungen mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) begegnen. Diese »Sozialpolitik nach Gießkannenprinzip« sei aber kein probates Mittel zur Armutsbekämpfung, da es privaten Reichtum weder antasten noch umverteilen wolle.
Daher sei es – jedenfalls in seinen medial wahrgenommenen und deshalb mit den größten Realisierungschancen verbundenen Modellen – weit eher geeignet, die bestehende »Verteilungsschieflage zu legitimieren und zu zementieren«.

Dem setzt der Autor das Prinzip der »bedarfsgerechten Mindestsicherung im Rahmen der solidarischen Bürgerversicherung« entgegen, bei der es »im Unterschied zum BGE nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine Weiterentwicklung des bestehenden So­zial­systems« gehe. Es gelte die jahrzehntelange Entwicklung einer Umverteilung von unten nach oben umzukehren, um dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft wieder nach Prinzipien der Solidarität reorganisiert werde.
Allerdings seien reale Verbesserungen unabhängig von wechselnden Regierungskoalitionen nur durch starke außerparlamentarische Bewegungen durchsetzbar.

Das Buch legt in kompakter, gut lesbarer Form dar, dass Armut nicht als isoliertes Phänomen in den Blick genommen werden sollte, sondern als größer werdender Schatten des in Privatbesitz konzentrierten Reichtums hierzulande. Dass diese Zusammenhänge in der herrschenden Armutsdebatte weitgehend ausgeblendet oder negiert werden, und statt dessen Armut als persönliches Schicksal oder Versagen individualisiert wird, illustriert die verbreitete geistige Armut neoliberalen Denkens.
Dabei ist es mitnichten eine neue Erkenntnis: Mit Reichtum verhält es sich wie Mist – auf einem großen Haufen stinkt er, fein verteilt leistet er hingegen gute Dienste.

B.Verelendung per Gesetz

https://www.jungewelt.de/2016/12-05/050.php

Die Teilprivatisierung der Rente unter SPD und Grünen hat das Problem der Altersarmut noch verschärft. Eine Lösung boten auch die jüngsten Beratungen der Bundesregierung nicht. Dabei gibt es eine Alternative: eine solidarische Bürgerversicherung für alle

Ältere bilden hierzulande seit geraumer Zeit die Bevölkerungsgruppe, deren Armutsrisiko stärker wächst als das jeder anderen. Vielerorts gehören Seniorinnen und Senioren, die in Müllcontainern nach Pfandflaschen, wenn nicht gar Essensresten wühlen, beinahe zum »normalen« Stadtbild. Umfragen zeigen regelmäßig, dass ein Großteil der Befragten Angst vor Altersarmut hat.
Im bevorstehenden Bundestagswahlkampf dürfte die Rentenpolitik daher eine noch größere Rolle spielen als in der Vergangenheit, zumal CDU, CSU und SPD trotz monatelanger Beratungen keinen Konsens darüber erzielt haben, wie sie das Problem lösen wollen, von der Einleitung wirksamer Reformmaßnahmen ganz zu schweigen. Umso notwendiger ist es, über erfolgversprechende Gegenstrategien und alternative Handlungsmöglichkeiten nachzudenken.

Versicherungswirtschaft gefördert

CDU, CSU und SPD halten an dem von der rot-grünen Koalition mit der Rentenreform im Jahr 2001 institutionalisierten Drei-Säulen-Modell fest. Schon vor ihren zwei »Rentengipfeln« im November 2016 einigten sich die Regierungsparteien auf einen Ausbau der betrieblichen Alterssicherung als mittlerer Säule neben der gesetzlichen Rente als erster und der privaten Vorsorge (»Riester-Rente«) als dritter Säule. Zuletzt war die Riester-Reform wegen extrem niedriger Renditen vieler der ca. 250 Vorsorgeprodukte in Verruf geraten.

Den inhaltlichen Kern der großkoalitionären Rentenreform bildet das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches auf denselben Prämissen beruht wie das Altersvermögensgesetz und das Altersvermögensergänzungsgesetz, mit denen Walter Riester seinerzeit Parlamentsmehrheiten für eine (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge organisierte.
Der Gesetzesentwurf wurde von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) am 4. November vorgelegt. Wie beim privaten »Riestern« sollen die lohnabhängig Beschäftigten ab 2018 nicht bloß durch Steuernachlässe, sondern auch durch staatliche Zulagen dazu verleitet werden, Verträge mit Versicherungsunternehmen, Banken oder Finanzdienstleistern abzuschließen, diesmal jedoch über ihren Betrieb.

Damit hat Nahles dem Druck einflussreicher Lobbygruppen nachgegeben: Die deutschen Unternehmer wollen trotz erwarteter Kostensteigerungen vor allem Beitragssatzanhebungen der Rentenversicherung so lange wie möglich vermeiden. Denn niedrigere Beiträge ermöglichen höhere Gewinne. Und die Versicherungsbranche möchte neue Kunden für ihre Altersvorsorgeprodukte gewinnen.
Da sich Union und SPD auf eine Ausweitung der sogenannten Entgeltumwandlung (steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung eine Teils des Bruttolohns für die betriebliche Altersvorsorge, wobei im Gegenzug die spätere Rentenzahlung aber einkommensteuerpflichtig ist) verständigten, haben beide Interessengruppen ihr Wunschziel erreicht.

Beschäftigte können fortan sieben Prozent statt bisher vier Prozent ihres Bruttoeinkommens steuerbefreit der betrieblichen Altersvorsorge zuführen. Gleichzeitig werden tarifgebundene Unternehmen aus der sogenannten Arbeitgeberhaftung für die betriebliche Altersvorsorge und die Garantiepflicht einer Mindestleistung entlassen.
Selbst wenn das Unternehmen aufgrund eines Tarifvertrages verpflichtet ist, einen »Sicherungsbeitrag« in Höhe von mindestens 15 Prozent des bei Entgeltumwandlung sozialabgabenfreien Lohn- bzw. Gehaltsanteils an die Versorgungseinrichtung zu zahlen, wird er durch die reine Beitragszusage gegenüber der früher üblichen Leistungszusage entlastet.

War die Riester-Rente wegen der Widerstände in den eigenen Reihen am Ende nicht obligatorisch, sondern optional, können Tarifverträge künftig eine betriebliche Altersvorsorge vorschreiben. Beschäftigte, die sich daran nicht beteiligen wollen, müssen dies in einem »Opting-out-Modell« ausdrücklich erklären.
Durch einen neu geschaffenen und bis zur Hälfte des Regelbedarfs für Alleinstehende (2016: 202 Euro) reichenden Freibetrag in der Grundsicherung sollen mentale Hürden aus dem Weg geräumt werden, die vor allem Geringverdienende bisher davon abhielten, einen Riester-Vertrag abzuschließen oder betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. So wird eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge, die bisher wenigstens freiwillig war, für Menschen mit niedrigem Einkommen attraktiver und nahezu verpflichtend gemacht, also ausgerechnet für eine Bevölkerungsgruppe, deren Angehörige vorher höchst selten Riester-Verträge abschlossen, weil sie mit ihrem kargen Gehalt ohnehin kaum über die Runden kamen. Dies stellt ein weiteres Förderprogramm für Versicherungskonzerne, Banken und Finanzdienstleister dar.

Trotz des durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, unrealistische Sterbetafeln (die eine zu hohe Lebenserwartung ansetzen), ungünstige Leitzinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank und Finanzmarktrisiken zustande gekommenen Riester-Desasters kümmert sich die große Koalition nur um ein anderes Etikett.
Sie eröffnet der Versicherungsbranche ein weiteres lukratives Geschäftsfeld und beschert ihr erneut saftige Profite und Provisionen, ohne dafür zu sorgen, dass die Versicherten im Alter vor Armutsrisiken gefeit sind.

Es sind nicht etwa gute Argumente, sondern mächtige Interessen, die CDU, CSU und SPD veranlassen, auf eine kapitalmarktabhängige Altersvorsorge statt auf das bewährte Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung zu setzen. CDU, CSU und SPD wiederholen den Kardinalfehler der rot-grünen Koalition, diesen Teil des Sozialversicherungssystems zu demontieren und die Altersvorsorge stärker über Kapitalmärkte zu organisieren.
Stand damals die private Altersvorsorge im Mittelpunkt des Verwertungsinteresses der Versicherungswirtschaft, so ist es jetzt die betriebliche. Beide müssen Renditen für Anleger erbringen und sind für die, die solche Verträge unterschreiben, entsprechend risikoreich.

Viel Lärm um wenig

Andrea Nahles erörterte im Rahmen eines auf drei Sitzungen beschränkten »Regierungsdialogs Alterssicherung« unmittelbar vor den Koalitionsgipfeln zur Rente sowohl mit Vertretern der Tarifvertragsparteien wie der Versicherungswirtschaft und Wissenschaftlern mögliche Reformmaßnahmen. Spitzenpolitiker der Unionsparteien übernahmen dabei den Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die allgemeine Lebenserwartung zu knüpfen, auf den die SPD jedoch nicht einging.
Ulrich Grillo
, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), hatte bereits im Oktober 2015 verkündet, dass ein Renteneintrittsalter von 85 Jahren angemessen sei, wenn die Menschen eines Tages durchschnittlich 100 Jahre alt würden. – Nur Arbeiten bis zum Tod käme die Rentenkasse noch billiger.

Abgesehen davon, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer und der Angehörigen bestimmter Berufsgruppen – man denke nur an Dachdecker, Altenpflegerinnen und Straßenarbeiter – deutlich nach unten abweicht, was unberücksichtigt bliebe, wird schon jetzt mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre eine genau 100 Jahre alte Errungenschaft aufgegeben, was ein sozialer und kultureller Rückschritt sondergleichen ist: 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde das unter Bismarck geltende Renteneintrittsalter von 70 Jahren nämlich auf 65 Jahre herabgesetzt.
Und die um ein Vielfaches reichere Gesellschaft der Bundesrepublik soll es sich nicht leisten können, ihre Bürgerinnen und Bürger im selben Lebensalter wie das kriegführende Kaiserreich aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand zu entlassen? Natürlich werden die Rentnerinnen und Rentner heute in der Regel älter und beziehen daher auch über einen längeren Zeitraum eine Altersversorgung. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft ist jedoch die gegenwärtig und zukünftig erheblich höhere Arbeitsproduktivität und nicht der Rentenbezugszeitraum.

Ein großer rentenpolitischer Wurf gelang der Bundesregierung im Spätherbst 2016 nicht. Vielmehr dokumentieren die Ergebnisse der beiden »Rentengipfel« letztlich ihre Kapitulation vor der Altersarmut. Außer der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungszeit von 62 auf 65 Jahre für Erwerbsgeminderte, die übrigens erst im Jahr 2024 vollständig wirken und auch nur für Neurentnerinnen und -rentner gelten soll, ist nichts Substantielles beschlossen worden, um die Not der Menschen zu lindern, die mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen.
Um den Schutz bei Erwerbsminderung grundlegend zu verbessern, müssten außerdem die Rentenabschläge gestrichen werden. Schließlich ist es für die Betroffenen keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
Für eine krankheitsbedingte Frühverrentung darf in einem Sozialstaat, der diesen Namen verdient, niemand mit der Kürzung seiner ohnehin kargen Rente bestraft werden!

Die von Angela Merkel (CDU) schon bei ihrem Amtsantritt als Bundeskanzlerin versprochene, nunmehr in fünf Trippelschritten erfolgende und erst zum 1. Juli 2025 abgeschlossene Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland trägt zwar der Vereinigung von BRD und DDR endlich Rechnung. Aber der parallel dazu stattfindende Wegfall der als »Hochwertung« bezeichneten Umrechnung ostdeutscher Löhne benachteiligt gerade jene Beschäftigten im »Beitrittsgebiet«, die bis heute Opfer des dort nach der »Wende« eingeleiteten Lohndumpings sind.

Kein Rezept gegen Altersarmut

Wochenlang erweckte Andrea Nahles im Herbst 2016 den Eindruck, dass sie rechtzeitig ein rentenpolitisches Gesamtkonzept vorstellen würde, auf das sich die große Koalition verständigen könne. Denn genauso wie Merkel wollte die Ministerin das Thema aus dem bevorstehenden Wahlkampf möglichst heraushalten. Es blieb bis zum zweiten Rentengipfel bei vagen Andeutungen, wie es nach dem Jahr 2030 weitergehen soll.
Nahles, deren Ministerium im September 2016 der Öffentlichkeit alarmierende Zahlen über das 2045 auf 41,7 Prozent des Durchschnittseinkommens sinkende Rentenniveau präsentierte, sprach anfangs nur von einer »verlässlichen Haltelinie«, die sie für den genannten Zeitraum beim Nettorentenniveau vor Steuern markieren wolle, um massenhafte Altersarmut zu verhindern. Bald darauf war jedoch bloß noch von einer »doppelten Haltelinie« die Rede, weil sich offenbar die Unternehmerverbände mit ihren Warnungen vor Gefahren für den hiesigen Wirtschaftsstandort aufgrund explodierender »Lohnnebenkosten« (sprich: »Arbeitgeberbeiträgen« zur Rentenversicherung) bei der Arbeits- und Sozialministerin Gehör verschafft hatten.

Erst als der zweite Rentengipfel am 24. November 2016 keinen Durchbruch innerhalb der Koalition gebracht hatte, stellte Nahles der Öffentlichkeit am nächsten Morgen ihr »Gesamtkonzept zur Alterssicherung« vor, das die Blaupause für den sozialdemokratischen Bundestagswahlkampf bilden dürfte. Demnach soll das Sicherungsniveau vor Steuern, welches derzeit 48 Prozent beträgt, zwar weiter sinken, aber bei 46 Prozent stabilisiert werden und der Beitragssatz bis zum Jahr 2045 die Höhe von 25 Prozent nicht überschreiten. Nötig wäre jedoch die Rückkehr zum Rentenniveau der Jahrtausendwende, als es 53 Prozent betrug und den Lebensstandard von jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Ruhestand noch weitgehend garantierte.
Ein höherer Beitragssatz wäre dann kein Problem, wenn die Unternehmer gezwungen würden, sich wieder paritätisch an der Finanzierung der gesetzlichen Rente zu beteiligen, was das Auslaufen der Riester-Förderung unter Bestandsschutz für die laufenden Verträge einschlösse.

Auch die von Nahles vorgeschlagene »gesetzliche Solidarrente«, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf die regional unterschiedlich hohe Grundsicherung im Alter vorsieht (wenn 35 Beitragsjahre zu Buche schlagen, wobei Erziehungs- und Pflegezeiten ebenso berücksichtigt werden sollen wie bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit), wird aufgrund der niedrigen daraus resultierenden Gesamtsumme, die noch unter der EU-Armutsgrenze (60 Prozent des mittleren Einkommens) liegt, nur wenige Bezieherinnen und Bezieher aus der Armut herausführen.

Die rentenpolitische Quadratur des Kreises ist der Bundesarbeitsministerin – wie zu erwarten – nicht gelungen: Sie versucht erfolglos, mittels einer »doppelten Haltelinie« gleichzeitig die Steigerung des Beitragsniveaus und die Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente nach unten zu begrenzen.
Weder ist jedoch die Finanzierung durch einen »Demographiezuschuss des Bundes« gewährleistet, wie ihn Nahles fordert – selbst die Herstellung der sogenannten Renteneinheit über Steuermittel war zwischen CDU, CSU und SPD nicht gleich konsensfähig –, noch dürfte die Propaganda der Unternehmerverbände gegen höhere »Lohnnebenkosten« durch Beitragssatzsteigerungen nachlassen.

Solidarische Bürgerversicherung

Armut im Alter hat zwei Hauptursachen: die Deformation des Sozialstaates im allgemeinen und die der gesetzlichen Rentenversicherung im besonderen sowie die Deregulierung des Arbeitsmarktes. Als Beispiele seien hierfür genannt: der Einbau sogenannter Dämpfungsfaktoren (»Riester-Treppe«, »Nachhaltigkeitsfaktor« und »Nachholfaktor«) in die Rentenanpassungsformel, die Anhebung der Regelaltersgrenze und die (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge.
Dazu kommen die Lockerung des Kündigungsschutzes, die Einführung von Mini- und Midijobs sowie die Liberalisierung der Leiharbeit.

Gegenstrategien müssen vor allem an den beiden Kardinalfehlern (Destabilisierung der Rentenversicherung und Deregulierung des Arbeitsmarktes) ansetzen. Die in Zukunft eher wachsende Altersarmut muss mit einer Rückbesinnung auf das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes beantwortet werden.
Dazu gehören die Durchsetzung des früheren bestehenden sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnisses (nicht nur für Männer) sowie eine Rückabwicklung der mit den Namen von Walter Riester (SPD) und Bert Rürup verbundenen Rentenreformen.
Zu rehabilitieren ist die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rente, also das Lebensstandardsicherungsprinzip. Außerdem muss das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren bleiben und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet werden, für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher wieder (ausreichend hohe) Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.

Den durch Deregulierungsmaßnahmen hervorgerufenen Veränderungen am Arbeitsmarkt, die eine Verschlechterung für jene Menschen darstellen, die auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, um leben zu können, oder die sie zu (Solo-)Selbständigen gemacht hat, denen es häufig nicht besser geht, sollte vorrangig durch eine Ausdehnung der Versicherungspflicht begegnet werden. Da abhängige und selbständige Arbeit fließend ineinander übergehen, bedarf es einer Versicherungspflicht aller Erwerbstätigen, einschließlich jener Gruppen, die bislang in Sondersystemen bzw. zu besonderen Bedingungen abgesichert werden (Beamte, Landwirte, Handwerker, Künstler und andere freie Berufe).

Eine solidarische Bürgerversicherung würde dem Rechnung tragen. »Solidarisch« meint, dass sie zwischen ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellen muss. Nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung – sind Beiträge zu erheben.
Dabei darf es weder Beitragsbemessungs- noch Versicherungspflichtgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben würden, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen. Andererseits muss finanziell aufgefangen werden, wer den nach Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht selbst entrichten kann.
Nur im Falle fehlender oder eingeschränkter Zahlungsfähigkeit der Versicherten hätte also der Staat die Aufgabe, Beiträge bedarfsbezogen zu »subventionieren«, also Mittel dafür aus dem allgemeinen Steueraufkommen zuzuschießen.

In die Bürgerversicherung wären sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner einbezogen. So würde die Finanzierungsbasis des sozialen Sicherungssystems verbreitert und der Kreis seiner Mitglieder im Sinne der Schaffung eines inklusiven Sozialstaates erweitert.
Eine solche Versicherung« bedeutete schließlich, dass gewährleistet sein muss, dass ihre Mitglieder, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind, Beiträge entrichten und entsprechend geschützte Ansprüche erwerben. Dies schließt keineswegs aus, dass sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau der Versicherung beteiligt.

In die Bürgerversicherung sollte eine armutsfeste und bedarfsdeckende Mindestrente integriert sein, deren Niveau die heutige Grundsicherung deutlich übersteigt. Eine an den Gesetzen des Marktes orientierte Rente sichert ein Alter in Würde gerade nicht. Wenn in Zukunft, wie allenthalben prognostiziert, hierzulande mehr Menschen ein Lebensabend in Armut droht, muss das Solidaritäts- gegenüber dem Äquivalenzprinzip an Bedeutung gewinnen.
Dazu wäre die Auf-, zumindest jedoch eine starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze notwendig, ohne dass Spitzenverdienern viel höhere Renten als den übrigen Versicherten gezahlt werden müssten. Eine stark degressive Ausgestaltung der Leistungskurve entspräche eher dem bewährten Modus bei Dienst- und Sachleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Dort erhält der Abteilungsleiter trotz seines höheren Beitrages schließlich auch nicht mehr Grippetabletten, wenn er krank ist, als eine Sekretärin mit demselben Krankheitsbild. Außerdem müssten nicht bloß (Solo-)Selbstständige in die zur Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickelnde Rentenversicherung einbezogen werden, wie Andrea Nahles fordert, sondern auch Beamte, Abgeordnete, Ministerinnen und Minister sowie Kanzlerinnen und Kanzler.

Literatur

– Butterwegge, Christoph/Bosbach, Gerd/Birkwald, Matthias W. (Hg.): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung, Frankfurt am Main/New York 2012

– Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 5. Aufl. Wiesbaden 2014

– Butterwegge, Christoph: Armut, Köln 2016

Ich vermute, dass die mit den Entscheidungen befassten Funktionäre der SPD wie schon andere für ihren Lobby-Kotau bald fürstlich belohnt werden. Schließlich sind dort noch viele gut dosierte Pöstchen zu vergeben.

Jochen

Vermögen so hoch wie nie: Deutsche besitzen 5,3 Billionen Euro – WIEVIEL DAVON GEHÖRT DIR ???

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Ja, DEUTSCHLAND geht es gut !

Das erzählt uns der SPIEGEL.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/deutsche-sitzen-auf-5-3-billionen-euro-a-1102998.html
Wer ist damit gemeint ? Geht es DIR gut ?

Passend dazu heute auch noch der MONITOR-Beitrag: http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/deutschlands-reiche-100.html

 

Erklärung: Die orange Kurve zeigt die nach der Theorie ohne Umverteilung mögliche Lohnerhöhung (Produktivitätszuwachs+Inflationausgleich).
Alles, was darunter liegt, ist Umverteilung zu Gunsten der Arbeitgeber. (aus Flassbeck, Makroskop)

SPIEGEL: Trotz der niedrigen Zinsen ist das Geldvermögen der Deutschen Ende 2015 auf einen Rekordwert gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr lag es um knapp fünf Prozent höher bei 5,3 Billionen Euro, wie der private Bankenverband BdB mitteilte.

Die Sparer seien weiter sehr risikoscheu, hieß es. Den größten Anteil am Geldvermögen bilden demnach mit gut zwei Billionen Euro die Ansprüche an Lebensversicherungen, Pensionskassen und andere Altersvorsorgeeinrichtungen.
Mehr als 1,9 Billionen Euro horten die Deutschen demnach auf Spar-, Sicht- und Terminkonten, die kaum noch Zinsen bringen.

Aktien summierten sich nur auf insgesamt 342 Milliarden Euro und stiegen damit zwar dank Kursgewinnen im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent.
Der Aktienanteil am gesamten Geldvermögen der privaten Haushalte habe sich mit gut sechs Prozent aber nicht verändert.

Mit einem Plus von gut zehn Prozent seien auch die Bargeldreserven kräftig gestiegen. Dies könnte laut BdB eine Folge der Niedrigzinspolitik sein, die dazu führe, dass Anleger allenfalls nur noch einen marginalen Zins für risikoarme Anlagen bekommen.
Allerdings beträgt der Anteil des Bargelds am gesamten Geldvermögen nur knapp drei Prozent.

MONITOR: Neue Daten über die Einkommen der reichsten Deutschen zeigen: Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland deutlich weiter auseinander, als es die offiziellen Statistiken bisher ausweisen.

Bei den Daten handelt es sich um Einkommenszahlen von Spitzenverdienern aus mehr als 1.300 Unternehmen, welche die Unternehmensberatung Kienbaum erhoben hat. Danach sind die Einkommen von Geschäftsführern von 1997 bis 2014 um 42 Prozent angestiegen. Die Einkommen von Vorständen legten um 59 Prozent zu, die von DAX-Vorständen sogar um 186 Prozent. Zum Vergleich: Die Einkommen von Durchschnittsverdienern stiegen im selben Zeitraum nur um 15 Prozent.

Die Zahlen geben deutliche Hinweise darauf, dass die offiziellen Erhebungen die Einkommen von Spitzenverdienern viel zu niedrig einschätzen. So lag das mittlere Einkommen von Vorständen laut den Kienbaum-Daten im Jahr 2013 beispielsweise bei rund 500.000 Euro brutto.*

Das so genannte sozioökonomische Panel SOEP geht dagegen davon aus, dass das oberste Prozent im selben Jahr im Schnitt nur rund 200.000 Euro brutto verdient hat.

Diese Unterschiede sind von großer Bedeutung, weil die Daten des SOEP auch eine wichtige Grundlage bilden für den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Dass es hierbei nur zu einer ungenügenden Erfassung der Topverdiener kommt, war bisher bekannt – nicht jedoch das Ausmaß der Verzerrung.

Der Wirtschaftsweise Prof. Peter Bofinger hält die von MONITOR veröffentlichten Zahlen für äußerst relevant. „Man sieht hier, die Schere zwischen Arm und Reich hat sich weiter geöffnet als es in den bisherigen Statistiken abgebildet wird“, so Bofinger. Auch angesichts der neuen Zahlen fordert der Wirtschaftsweise, die Steuern für hohe Einkommen zu erhöhen. „Aus meiner Sicht würde es naheliegen, wieder zu den Steuersätzen zurückzukehren, die wir in den 90er Jahren hatten. Und das war ein Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer von 53 Prozent.

Das für den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zuständige Bundesarbeitsministerium teilte gegenüber MONITOR mit, dass man „Neuerungen im Bereich der statistischen Berichterstattung zu Reichtum in Deutschland“ künftig aufnehmen wolle.

* In der ersten Version der Meldung bezog sich der Wert von 500.000 Euro Einkommen auf Geschäftsführer und Vorstände. Nach einer Aktualisierung der Daten durch die Unternehmensberatung Kienbaum bezieht er sich nur auf Vorstände. Das Durchschnittseinkommen von Geschäftsführern und Vorständen zusammen liegt laut Kienbaum-Vergütungsstudie bei 442.000 Euro.

Und hier der Film: Deutschlands Reiche – die unbekannten Wesen

Die erste Grafik aus dem Video zeigt die Entwicklung der Einkommen 1997 – 2014  für Durchschnittsbeschäftigte, Geschäftsführer und Vorstände:Einkommen_Kienbaum1997-2014a

In der zweiten Grafik kommen im Vergleich noch die Vorstände von DAX-Firmen dazu:

Einkommen_Kienbaum1997-2014b

Die lassen alle anderen als unscheinbar erscheinen. Wie_Eliten_Macht_organisierenUnd die können sich auch Bundeskanzler, Zeitungen und Fernsehsender kaufen -siehe hier: Geld Macht Politik und das dazu passende Buch: „wie eliten macht organisieren“

Jochen