Der Corona-Schock, Deflation und Arbeitslosigkeit – Volkswirtschaftler empfehlen, Löhne NICHT zu drücken – Sahra Wagenknecht zu sozialer Verantwortung

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Prof. Flassbeck äußert sich fundiert, aber aus meiner Sicht nicht radikal genug, s.u. . Aus einer aktuellen Diskussion heraus zu Verantwortlichkeit und Solidarität finde ich ein Video von Sahra Wagenknecht von letzter Woche erwähnenswert.

A. Der Corona-Schock, Deflation und Arbeitslosigkeit

https://makroskop.eu/2020/05/der-corona-schock-deflation-und-arbeitslosigkeit/

flasbeck2013k

Von Heiner Flassbeck und Friederike Spiecker

Die größte Gefahr, die der Corona-Schock mit sich bringt, ist eine deflationäre Entwicklung, bei der die Masseneinkommen unter Druck geraten.
Staatliche Hilfen sollten nicht nur an Dividendenverzicht, sondern auch an Lohndruckverzicht gekoppelt werden.

Immer mehr Daten, die für Deutschland und Europa veröffentlicht werden, offenbaren das Ausmaß des wirtschaftlichen Schocks, den der Corona-Shutdown ausgelöst hat. Deutlich hervor tritt auch, dass die Politik in Deutschland und Europa die negativen wirtschaftlichen Folgen ihrer eigenen Anweisungen massiv unterschätzt hat und wohl noch immer unterschätzt.
Umso wichtiger ist es jetzt, weitere deflationäre Aktionen und Signale zu vermeiden. Das gilt insbesondere für die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer.

Zwar erwartet der Bundeswirtschaftsminister inzwischen einen Rückgang des realen BIP in diesem Jahr von über 6 Prozent, was deutlich realistischer ist als die Vorhersagen des Sachverständigenrates (-2,8 %) und der Wirtschaftsforschungsinstitute (-4,2 %). Aber sein Optimismus hinsichtlich der Wiederbelebung der Wirtschaft im nächsten Jahr (über 5 Prozent Wachstum) muss noch fundiert werden.
Die deutsche Wirtschaftspolitik darf nicht zulassen, dass die Lohn- und Einkommensentwicklung unter Druck gerät. Das würde einem Aufschwung im nächsten Jahr den Garaus machen.

Deflation, nicht Inflation ist das Thema der Stunde

Die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Verbraucherpreise im April liefern ein gemischtes Bild: Der Gesamtindex steigt um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.
Das ist teilweise auf die stark rückläufigen Preise für Haushaltsenergie und Kraftstoffe (-5,8 Prozent gegenüber Vorjahr) zurückzuführen. Nahrungsmittelpreise legen hingegen kräftig zu (+4,8 Prozent) und auch die Dienstleistungen werden mit 1,3 Prozent überdurchschnittlich teurer. Für den Rest der in den Index eingehenden Warenpreise ergibt sich damit eine Zunahme von knapp einem Prozent – also weit weniger, als es in Hinblick auf das Inflationsziel der europäischen Zentralbank von knapp zwei Prozent sein sollte.

Dabei konnte eine Reihe von Preisen, wie das Bundesamt schreibt, wegen des Shutdowns nicht erhoben werden, entweder weil die Erhebung in den Geschäften vor Ort eingeschränkt war oder gar keine Umsätze stattfanden.
„Das bedeutet zum Beispiel, dass vorübergehend nicht beobachtbare Preise mit der Preisentwicklung ähnlicher Produkte automatisch fortgeschrieben werden. Sollten auch hierfür keine Preise zur Verfügung stehen, gibt es weitere Möglichkeiten, etwa die Übernahme der Vormonatspreise. Dies gilt vor allem für preisstabile Erhebungspositionen, wie zum Beispiel der Friseurbesuch oder Gesundheitsdienstleistungen. … Für Pauschalreisen wird beispielsweise zur Fortschreibung die Vormonatsrate des vergangenen Jahres verwendet. “

Dieses Vorgehen, das mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union lt. Bundesamt eng abgestimmt ist, erstaunt: Wie kann das Amt in einer so noch nicht dagewesenen Krise wissen, welche Güter „preisstabil“ angeboten werden?
Während sich die Bundesagentur für Arbeit nicht zutraut, die aktuell gemeldeten Kurzarbeiterzahlen auf „realisierte“ Kurzarbeit hochzurechnen, weil alle bisherigen Schätzschemata nicht mehr angemessen zu sein scheinen, entscheidet sich das Statistische Bundesamt bei der Berechnung einer so wichtigen Größe wie dem Verbraucherpreisindex für Annahmen, die in „normalen“ Zeiten sinnvoll sein mögen, aber momentan für gewagt gelten dürfen.

Wäre es nicht möglich und vor allem sinnvoller gewesen, die Güter aus dem Index wegzulassen, für die im April kein Handel stattfand? Es ist nur schwer vorstellbar, dass die Anbieter etwa von Pauschalreisen auf den ungeheuren Nachfrageeinbruch nicht reagieren werden, wenn Reisen wieder erlaubt sein werden. Die Entwicklung der dann in Zukunft festgestellten niedrigeren Preise von einem jetzt fiktiv angenommenen höheren Niveau her berechnen zu müssen, dürfte den Index in der Zukunft eher nach unten drücken.
Es bleibt daher die Vermutung, dass die berechnete Inflationsrate von 0,8 Prozent die tatsächliche Entwicklung der Verbraucherpreise noch überzeichnet. Und das ist kein gutes Omen.

Der reale Schock für Europa ist gewaltig

Der Economic Sentiment Indicator (ESI), den die europäische Kommission für die Eurozone veröffentlicht, ist im April wiederum sehr stark gefallen (Abbildung 1).
Zusammen mit dem schwachen Ergebnis vom März, ist er in zwei Monaten so stark gefallen wie in der gesamten Finanzkrise von 2008/2009. Der Beschäftigungsindikator (die rote Kurve) liegt sogar unter dem bisher niedrigsten Wert von 2009. Auch die Kapazitätsauslastung in der Industrie ist nach der Umfrage der Kommission auf einen Stand gefallen, der so niedrig ist wie am tiefsten Punkt von 2009.

Abbildung 1

Bei diesen auf Umfragen basierenden Indikatoren muss man allerdings beachten, dass sie die Tiefe des Einbruchs nicht ausreichend erfassen, weil viele Bereiche mit kleinen Unternehmen wie Restaurants oder Hotels, die kaum zyklische Schwankungen aufweisen, hier nicht angemessen repräsentiert sind. Außerdem fehlt Italien wegen des kompletten Shutdowns vollständig in der Umfrage für den Monat April.

In einer vorläufigen Schätzung hat EUROSTAT den Rückgang des BIP in der Eurozone im ersten Quartal auf 3,8 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2019 beziffert (minus 3,3 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahresquartal). Das bedeutet für Deutschland, dass der Rückgang im ersten Quartal deutlich stärker war als etwa von den Instituten (mit -1,9 Prozent) angenommen.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen Ende April die Dimension der Probleme, auf die der deutsche Arbeitsmarkt zusteuert (vgl. Abbildung 2): Die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Personen ist inzwischen auf 7 ½ Millionen gestiegen – das ergibt sich aus den von der BA bereits geprüften 587.515 Anträgen. Aus den bis zum 26. April insgesamt erfassten 751.000 Anzeigen (vgl. Abbildung 3) rechnet die Bundesagentur die potenziell betroffene Zahl Personen sogar auf „bis zu 10,1 Millionen“ hoch (vgl. die Pressemitteilung).

Abbildung 2

Die BA betont zwar, dass das nicht heiße, „dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden.
Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009.“

Abbildung 3

Wer wollte, konnte sich diese Dimension der Arbeitsmarktprobleme, die in der Tat nichts mit der Größenordnung der Finanzkrise zu tun hat, übrigens schon seit Ende März oder spätestens Mitte April klarmachen (vgl. dazu unsere Beiträge hier und hier).
Der Sachverständigenrat war in seinem Sondergutachten „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie“ vom 22. März noch von einer jahresdurchschnittlichen beschäftigungsäquivalenten Kurzarbeiterzahl von 308.000 ausgegangen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute schätzten in ihrer Gemeinschaftsdiagnose vom 8. April die durchschnittliche Kurzarbeiterzahl für das zweite Quartal auf 2,4 Millionen – beides Werte, die zwar zu den Prognosen der Fachleute passen, nicht aber zur Wirklichkeit.

Mit dem Mittel der Kurzarbeit wird bezweckt, ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das kann nur gelingen, wenn sich die Krise nicht lang hinzieht und keine großen Strukturbrüche mit sich bringt.
Ob die Erholung der Wirtschaft unter dem derzeitigen Krisenmanagement rasch gelingen kann, ist aber fraglich. Denn nicht nur die Kurzarbeiterzahlen steigen dramatisch, auch die Arbeitslosenquote hat eine steile Wendung nach oben genommen: Sie ist innerhalb nur eines Monats von 5,0 Prozent auf 5,8 Prozent geklettert und damit so schnell wie noch nie (vgl. Abbildung 4).

Abbildung 4

Saisonbereinigt sind jetzt 2,64 Millionen Menschen arbeitslos, ein Plus von gut 370.000 gegenüber März. Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) hat saisonbereinigt um 244.000 Personen bzw. 7,6 Prozent auf 3,44 Millionen zugenommen.

Jetzt bloß kein Verzicht!

Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit und die vehemente Zunahme der Kurzarbeit haben bereits, wie könnte es anders sein, zu ersten Forderungen geführt, die Arbeitnehmer müssten angesichts dieser Lage bereit sein, auf Lohnerhöhungen zu verzichten. Gestern wurde der Vorsitzende der IG-Metall, Jörg Hofmann, im Deutschlandfunk gefragt, ob es nicht an der Zeit für die Arbeitnehmer sei, Verzicht zu üben. Aber statt klar zu sagen, nein, das werden wir auf keinen Fall tun, windet sich der Vorsitzende der größten deutschen Gewerkschaft und sagt, es gehe jetzt vor allem darum, Arbeitsplätze zu sichern. *)

Das aber ist genau das Einfallstor für die falsche Politik. Wer jetzt einzelwirtschaftlich orientierte Lohnpolitik nach dem Motto macht, wir müssen bei hoher Arbeitslosigkeit auf Lohnzuwächse verzichten, macht alles falsch. Lohnverzicht bringt für die Gesamtwirtschaft nicht mehr Arbeitsplätze, sondern Arbeitsplatzverluste.
Verzichtet man von vornherein darauf, die Arbeitnehmer an dem Produktivitätszuwachs zu beteiligen, der bei einer guten wirtschaftlichen Entwicklung möglich ist, wird es diese Entwicklung gerade nicht geben.
Ohne eine steigende Nachfrage von Seiten der Masse der Arbeitnehmer kann sich keine Volkwirtschaft aus der Talsohle befreien, in die sie durch den Corona-Schock geraten ist.

In den USA kann man die massiv destabilisierenden Folgen eines „freien Arbeitsmarktes“ derzeit sehr gut beobachten. Dort ist die Zahl der Menschen, die sich arbeitslos gemeldet haben, inzwischen auf über 30 Millionen gestiegen und der wichtigste ökonomische Berater des Präsidenten in der Krise rechnet mit einer Arbeitslosenquote von 20 Prozent im Juni, vergleichbar nur mit der Großen Depression der dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts.
In den USA hat der rasante Anstieg der Arbeitslosigkeit schon im März massive Auswirkungen auf die Lohnentwicklung und die Nachfrage gehabt. Löhne und Gehälter fielen nach Angaben des Handelsministeriums in der Summe im März um über 3 Prozent gegenüber Februar. In der Folge sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte um 7,5 Prozent zurückgegangen.
Das zeigt, je flexibler der Arbeitsmarkt, umso instabiler die Wirtschaft und umso größer ist die Aufgabe des Staates bei der Stabilisierung einer angeschlagenen Wirtschaft.

Besonders fatal wäre es, wenn nun erneut der Ruf nach einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft laut würde. Das müsste auf dem europäischen Binnenmarkt zu Nachahmungseffekten der Nachbarländer führen, die ohnehin schon gegenüber Deutschland aufgrund des Lohndumpings zu Beginn der Währungsunion zurückgefallen sind.
Damit würde im gesamten europäischen Binnenmarkt schwerer Schaden angerichtet. Gegenüber dem Rest der Welt könnte das nur als der Versuch eines Handelskrieges gedeutet werden, der unweigerlich neue protektionistische Reaktionen in den USA und/oder eine Aufwertung des Euro nach sich ziehen müsste.

Deutschland, die Niederlande und Österreich müssen begreifen, dass nur eine vollständige Abkehr von ihrer merkantilistischen Tendenz in der Nachkrisenphase Europa insgesamt eine Chance eröffnet, ohne für Jahrzehnte nachhallende wirtschaftliche Schäden durch diese Krise zu kommen.
Die Regierungen müssen daraus unmittelbar die Konsequenz ziehen, dass nur solche Unternehmen in den Genuss staatlicher Hilfen kommen, die nicht versuchen, über bilaterale Vereinbarungen mit den Gewerkschaften Lohnzugeständnisse zu erreichen.
Es ist vollkommen richtig, dass man Unternehmen von staatlicher Unterstützung ausschließen will, die nicht bereit sind, in diesem Jahr auf Dividendenzahlungen zu verzichten; die weit größere Gefahr für die Gesamtwirtschaft lauert aber bei einer Destabilisierung der Binnennachfrage via „Lohnflexibilität“.

B. „Jetzt zählt das Wir“? Sahra Wagenknechts Antwort auf die Solidaritätsheuchler

»Jetzt zählt das Wir« und »Danke für Eure Solidarität« prangt auf einer aktuellen Werbekampagne der Bundesregierung. Ja, es ist wunderbar, dass es in der Bevölkerung während der Krise so viel Solidarität und gegenseitige Hilfe gab und gibt.
Aber wenn die Bundesregierung von Solidarität redet: Was für eine Heuchelei!
Es war doch die Politik dieser und der vorherigen Regierungen, die die institutionalisierte Solidarität in unserem Land zerstört hat: Den Sozialstaat!
Wer wirklich solidarisch sein will, der darf den Zusammenhalt nicht nur in ein paar Reden oder auf Werbetafeln beschwören.
Wirkliche Solidarität bedeutet einen politischen Wechsel, der Lehren aus der Krise zieht und die Fehlentwicklungen der letzten Jahre endlich korrigiert.
Inzwischen sollte wirklich jeder begreifen, dass sich hinter der Anbetung effizienter Märkte, die angeblich alles besser regeln als der Staat, knallharte Interessenpolitik verbirgt: zugunsten einer schwerreichen Minderheit, die die neuen Freiheiten zur Vervielfachung ihres Privatvermögen genutzt hat.
Wie eine Politik aussehen müsste, in der tatsächlich „das Wir“ zählt – darüber spreche ich diese Woche im Video:

https://www.youtube.com/watch?v=GiU85X3T6Po&feature=emb_logo

*: Der 1. Mai ist der historisch hart erkämpfte Feiertag der Lohnabhängigen, der von den Arbeiteraristokraten der Gewerkschaften heuer auf Eis gelegt wurde.
Anstatt die neuesten Einschränkungen der Arbeitsrechte – angeblich Corona-bedingt – durch die neoliberale Regierung aufzuzeigen und zu benennnen, veranstaltete der DGB „Friede-Freude-Eierkuchen“ im Internet, ließ sich dafür von den staatlichen Medien beweihräuchern, während außerhalb derselben kaum jemand etwas mitbekam.
So sägen die Gewerkschaften selbst an ihrer Kampfbereitschaft für die zu erwartenden Lohnverzichtsrunden.

Jochen

Das Bedingungslose Grundeinkommen – ein illusorischer Ladenhüter ?

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

Mal ein kritischer Artikel zum Thema von Michael Wendl:
https://www.blickpunkt-wiso.de/post/2331

Ich selber muss sagen, dass es mir bis heute schwer fällt, dazu eine klare Position zu finden – zu unterschiedlich sind die vorgeschlagenen Modelle. Um so besser, dass es dazu inzwischen experimentelle Projekte gibt. Ich glaube an die Empirie, dazu https://josopon.wordpress.com/2017/01/31/die-freiheit-geb-ich-dir-warum-wir-ein-bedingungsloses-grundeinkommen-brauchen/.

Die Diskussionen über ein Bedingungsloses Grundeinkommen sind nicht nur älter, sondern auch illusorischer, als viele meinen: Warum ein BGE weder emanzipatorisch ist, noch einen Ausweg aus der kapitalistischen Ausbeutung bietet.

Die Debatten über ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) markieren einen Ladenhüter in der Geschichte sozialer Ideen. Begonnen hatte die aktuelle Diskussion bereits in den 1980er Jahren, als die zunehmende Digitalisierung der Produktion Hannah Arendts (1962) These vom Ende der Arbeitsgesellschaft wieder aktualisieren konnte.
In den 1980er Jahren hieß das BGE noch GME, also Garantiertes Mindesteinkommen. Die Debatte hatte wie heute zwei ideologisch aufgeladene Quellen, einmal eine neoliberale, die sich gegen den damals noch keynesianischen Wohlfahrtstaat richtete, und eine emanzipatorisch verstandene utopische Idee, die von der Überwindung falscher oder entfremdeter Lohnarbeit träumte.
An diesen beiden ideologischen Strömungen hat sich nichts geändert und auch die Angst vor dem Ende der Arbeitsgesellschaft, anders gesagt vor technologischer Arbeitslosigkeit, ist geblieben oder wieder erneuert worden. In dieser Debatte geht es um mehrere Aspekte.

Erstens geht es um die Größenordnungen der Kosten eines BGE und die damit verbundenen Größen der Einkommensumverteilung.
Es geht also darum, ob ein existenzsicherndes BGE im Rahmen des Kapitalismus überhaupt finanzierbar ist.

Zum zweiten geht es um die Rückwirkungen eines Grundsicherungs- bzw. Grundeinkommensmodells auf die bestehenden Sozialversicherungen, hier die Renten- und die Arbeitslosenversicherung.
Darber hinaus ist zu prüfen, welche Effekte die Verteilungswirkungen eines emanzipatorisch verstandenen existenzsichernden BGE auf die Entwicklung einer Volkswirtschaft insgesamt haben.

Zum dritten geht es um den strategischen Stellenwert des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) im Rahmen einer Systemtransformation.
Das heißt: Ist das ein Modell im Kapitalismus, um diesen erträglicher oder sozialer zu machen? Oder ist es ein Instrument zur Veränderung in dem Sinn, dass mit der Einführung des BGE gleichsam systemfremde Elemente im Kapitalismus durchgesetzt werden, um diesen zu einem Mischsystem zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu machen, in dem Sinne, dass es Märkte und kapitalistische Produktion gibt, aber daneben einen breiten und differenzierten nichtkapitalistischen Sektor, der einerseits aus dem staatlichen Bereich und andererseits aus einer Bandbreite von über Grundeinkommen finanzierten Tätigkeiten besteht?
Oder provokant gefragt, geht es nur um ein bescheidenes Schlaraffenland für Erwerbslose und Altersarme, das einfach besser ist als das Elend und die Schikanen im Hartz IV-Regime?

Viertens: Was sind die Bewusstseinsformen oder die ideologischen Grundlagen, die sich hinter der Utopie eines bedingungslosen Grundeinkommens verbergen? In die Zukunft gedacht: Ist es eine neue kommunistische Utopie? Diese zielt auf ein Grundeinkommen für alle in einer nichtkapitalistischen Gesellschaft.
Wer aber mehr haben will, arbeitet zusätzlich in einer vergesellschafteten Ökonomie, die ihre Überschsse einmal für Investitionen (gerade in Bildung und Forschung), zum anderen für das Grundeinkommen ausgibt.

Zunächst gibt es zwei Probleme: Derart strategisch wird die Debatte über Grundsicherung oder Grundeinkommen nicht angegangen. Es gibt einen simplen Streit über Höhe und Sanktionsfreiheit nach dem Motto, die weitergehende Forderung muss die bessere Forderung sein.
Zum Zweiten wird überhaupt nicht reflektiert, dass mit der Forderung nach dem BGE eine neue Klassengesellschaft gefordert wird: die Unterscheidung zwischen Erwerbsarbeit und Nichterwerbsarbeit. Die gibt es heute bereits, allerdings umgekehrt: die Unterscheidung zwischen Rentiers, also den Beziehern von Kapitaleinkommen ohne eigene Arbeitsleistung und arbeitender Bevölkerung, bei der die sozialen Transfers bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Alter auf vorhergegangener Arbeitsleistung beruhen.
Mit der Forderung nach dem BGE tritt eine neue Klasse von allerdings alternativen Rentiers (in einer extrem bescheidenen Variante) auf die politische Bühne.

1. Umverteilung

Ein bedingungsloses Grundeinkommen in der populären Höhe von individualisiert 1000€ wird rund 1000 Mrd. pro Jahr kosten. Bedingungslosigkeit bedeutet, dass es keine Voraussetzungen für den Bezug des BGE, wie Bedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit geben wird, was dazu führt, dass jedes Gesellschaftsmitglied ab einem bestimmten Alter Anspruch auf ein BGE hat. Das ist eine enorme Fehlallokation von finanziellen Ressourcen, da nur eine kleine Minderheit ein solches BGE aus materiellen Gründen, also wegen Arbeitslosigkeit oder Altersarmut benötigt. Diese enorme Verschwendung von öffentlichen Einnahmen ist der Preis für die Bedingungslosigkeit des Einkommens. Wie können diese mindestens 1000 Mrd. finanziert werden?

Das Volumen der Einnahmen aus Bundessteuern lag 2017 bei knapp 310 Mrd. . Ein Rckgriff auf Lnder- und Gemeindesteuern ist unrealistisch, weil damit diesen Gebietskörperschaften die Finanzgrundlage entzogen werden.
Von diesen 310 Mrd. können staatliche Transfers, wie die Ausgaben für Hartz IV-Transfers, die dann nicht mehr anfallen, für ein BGE verwendet werden. 2017 waren das rund 40 Mrd. .
Damit benötigen wir für ein ein BGE von 1000 ein erhöhtes Aufkommen aus den Bundessteuern in einer Größenordnung von rund 960 Mrd. . Das werden dann Einkommenssteuern auf hohe Arbeitsentgelte, Vermögens- und Unternehmenssteuern und die Umsatzsteuer sein.
Das Problem besteht hier darin, dass 2017 das gesamte Volkseinkommen 2,457 Bio. beträgt. Es zerfällt in 1,669 Bio. Arbeitnehmerentgelte und 778 Mrd. Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Dazu kommen noch die Abschreibungen, wobei ich hier davon ausgehe, dass sie nicht für ein BGE verwendet werden knnen, weil das die Substanz einer nationalen Ökonomie beschädigen wrde. Aus diesen beiden Größen Arbeitnehmerentgelte und Kapital- und Vermögenseinkommen müssen daher 960 Mrd. zur Finanzierung eines BGE abgezweigt werden.
Es gibt dazu Verteilungsrechnungen aus dem Kreis der BGE-Befürworter. Eine, die von den Jusos aus Pinneberg stammt (Vorwärts 24.01.2019) zielt darauf, alle Einkommen, die über die Höhe des BGE hinausgehen, mit 50 % zu versteuern. Es gibt dazu jährlich einen Freibetrag von 12000 plus 12000 Grundeinkommen, die ausbezahlt und nicht versteuert werden. Die darüber hinaus gehenden Einkommen werden mit 50 % versteuert.
Das würde den Teil der Arbeitnehmerentgelte und Renten, der oberhalb von 2000 liegt und die Gewinn- und Vermögenseinkommen faktisch halbieren.
Die föderalen und kommunalen Steuereinnahmen, die aus der Verteilung der Einkommenssteuer auf die drei Gebietskörperschaften stammen, werden damit auch für die Finanzierung des BGE verwendet und führen zu einer entsprechenden Verminderung des Steueraufkommens von Bund, Ländern und Gemeinden.
Die staatlichen Sozialtransfers werden in diesem Fall zu einem großen Teil ebenfalls für die Finanzierung des BGE verwendet. Die Zukunft der Sozialversicherungen bleibt hier unklar. Unstrittig ist nur ein Beitrag für eine Krankenversicherung und bestimmte staatliche Transfers wie das Kindergeld.
Nach diesem Modell werden zunächst 1000 pro Kopf ausgeschüttet und danach plus einer deutlichen Steuererhöhung bei rund 80 % der Bezieher wieder eingetrieben. Insofern ist dieses Modell nicht bedingungslos, da nur Bedürftige mit einem Einkommen bis 1000 nicht besteuert werden. Ab einem Einkommen von ca. 3000 pro Monat (für Ledige) wird die zukünftige Steuerlast höher sein als im geltenden Steuersystem.

Hier gibt es einen fundamentalen Zielkonflikt mit der an der keynesianischen Theorie orientierten Linken in Parteien und Gewerkschaften. Diese strebt eine, wenn auch erheblich geringere Umverteilung ebenfalls an, aber sie will einen großen Teil davon für öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Erziehung und Bildung, für eine Ausweitung der öffentlichen Beschftigung und für einen ökologischen Umbau verwenden. Die Keynesianer plädieren für Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft, eine Zukunft, in der Arbeitslose wieder Beschäftigung finden und nicht durch ein Grundeinkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden, um dadurch den Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Anhnger des BGE pldieren dagegen einmal für den zeitnahen Konsum, in der Perspektive für den Ausstieg aus der Erwerbsarbeit (Ende der Arbeitsgesellschaft).

Um diesen Zielkonflikt aufzulösen, können wir noch mindestens einmal 150 Mrd. dazurechnen, um die Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur zu finanzieren. Im Klartext: Es müssen mit Hilfe der staatlichen Gesetzgebungsmacht den reichen Privathaushalten und den profitablen Unternehmen rund 1100 Mrd. jährlich als Daueraufgabe abgenommen werden. Das gesamte Steueraufkommen wrde damit einschlielich der indirekten Steuern von auf rund 1800 Mrd. ansteigen.

Das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen lag 2017 bei 788 Mrd.. Auch wenn dieses konfiskatorisch besteuert wird, können daraus höchstens 250 Mrd. zusätzliche Einkommen generiert werden, weil ein bestimmtes Volumen für zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von 300 bis 400 Mrd. weiter zur Verfügung stehen muss. Zudem sind in diesen Einkommen auch die rein rechnerischen Mietwerte selbst genutzten Wohneigentums sowie die Einkommen von Selbständigen enthalten.

Dann fehlen aber noch mindestens 750 Mrd. , die aus den Arbeitnehmerentgelten oder dann doch aus indirekten Steuern abgezweigt werden mssen.
Theoretisch ist es vorstellbar, dass die mittleren und hohen Arbeitnehmerentgelte sehr hoch besteuert werden, aber bei einem Gesamtvolumen der Lohn- und veranlagten Einkommenssteuer von 250 Mrd. (2017) ergeben sich daraus vielleicht noch einmal gerade 50 Mrd. , weil dieses Steueraufkommen insgesamt nicht ausreichend groß ist. Deshalb wird kein Weg daran vorbeigehen, dass das Finanzierungsvolumen des Sozialstaats (Sozialversicherungen und staatliche Transfers) deutlich verringert werden muss, wie das zentral aus der neoliberalen Sicht gefordert wird (siehe unter 3.).

Die mit Umverteilungsprozessen in solchen Größenordnungen verbundenen politischen Auseinandersetzungen sind gewaltig, das Aufkommen aus der Körperschaftssteuer msste sich dann rund vervierfachen, aber auch das Lohnsteueraufkommen würde sich zu Lasten der mittleren und hohen Arbeitseinkommen um rund ein Viertel erhöhen. Zugleich würden Leistungen der sozialen Sicherung dramatisch reduziert.
Im Kern läuft es auf eine groß dimensionierte Umverteilung zulasten der höheren Arbeitnehmerentgelte hinaus, deren stärkere Besteuerung im Volumen deutlich höher ist als die 1000 , mit den sie vorher subventioniert wurden.

Das verstößt klar gegen das Leitbild sozialer Gerechtigkeit, das auf der Vorstellung eines auf eigener Arbeit basierenden Einkommens basiert. Die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten wird die deutliche Reduzierung ihrer auf eigener Arbeit basierenden sozialen Ansprüche entschieden ablehnen. Daher wird sich sofort die Durchsetzungsfrage stellen.

Der Hinweis auf die hohen privaten Vermögen (Geld ist genug da), zielt auf Vermögen, also auf eine Bestandsgröße, nicht aber auf Einkommen, also auf eine Stromgröße. Einkommen können aber nur durch Einkommen finanziert werden, nicht oder nur zeitweise durch das Abschmelzen von Vermögen. Dieses hat sich zu Kapital materialisiert und erzeugt aus der Anlage von Kapital und die damit verbundene Nutzung von Arbeitskraft Profite, Zinsen und (Boden-)Renten. Wenn es abgeschmolzen wird, verringern sich die daraus resultierenden Einkommen, deren konfiskatorische Besteuerung gerade die Grundeinkommen finanzieren soll.

Beide Sichtweisen, die neoliberale und die emanzipatorisch-utopische, basieren darauf, dass die eigentlichen Quellen der Wertschöpfung, die lebendige Arbeit und die Ressourcen der Natur nicht gekannt werden. So wird dem Kapital eine eigene Potenz der Wertschöpfung und Wertvermehrung (1) angedichtet, an der jetzt endlich etwa auch die Erwerbslosen partizipieren wollen – obwohl ihr eigenes Arbeitsvermögen, also ihre Arbeitskraft, aus dem Wertschöpfungsprozess ausgegrenzt worden ist. Ihre unentgeltliche Mehrarbeit ist nicht mehr gefragt, was sie im Gegenzug zwingt, am gesellschaftlichen Reichtum über soziale Transfers teilzuhaben. Bis 2004 wurde diese Abhängigkeit durch die Arbeitslosenversicherung geregelt. Abzüge vom Lohn sicherten ein Einkommen für Phasen der Arbeitslosigkeit.
Mit den Hartz-Reformen wurde dieser Klassenfonds der abhängig Beschäftigten in eine staatliche Armutsverwaltung mit dem Ziel des Lohndumpings im Niedriglohnbereich transformiert. Damit ist aber auch der Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Arbeitseinkommen und der daraus abgeleiteten Sozialeinkommen verloren gegangen.

Weil dieser grundstzliche Zusammenhang der Entstehung von Einkommen und ihrer Verteilung in einer kapitalistischen Gesellschaft aber nicht verstanden wird, kommt es zu dieser verrückten Vorstellung, die Höhe der aus dem gesellschaftlichen Mehrprodukt abgeleiteten sozialen Transfers sei allein eine Frage des Willens und der Entschiedenheit bei der Artikulation der Forderungen und zum zweiten, es gehe dabei in erster Linie um eine Beschneidung der Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen.
Diese Sicht wäre angemessen, wenn der so genannte Produktionsfaktor Kapital eine eigene Potenz der Wertschöpfung htte. Dann könnten wir uns über die Verteilung der daraus resultierenden Wertzuwächse entsprechende Gedanken machen. (2)

Wenn dies aber nicht der Fall ist, wird der Blickwinkel völlig anders: Dann geht es darum, das aus der Ausbeutung der Lohnarbeit resultierende gesellschaftliche Mehrprodukt rational zu verteilen. Aus dieser Sicht ist es sinnvoller, in Erziehung, Bildung, Forschung und in eine ressourcenschonende Umweltpolitik zu investieren, als in den bloßen Konsum etwa von Erwerbslosen. Was diese betrifft, ist es wiederum sinnvoller, in ihre Beschäftigung, das heit in die gesellschaftliche Nutzung ihres Arbeitsvermögens zu investieren, als einen sozial abgefederten dauerhaften Abschied in den Sektor der Nichterwerbsarbeit zu subventionieren.
Dies ist auch im Interesse der Erwerbslosen, die eine gesellschaftlich sinnvolle Arbeit der Alternative eines öffentlich subventionierten Müßiggangs auf bescheidenem Niveau in der Regel vorziehen werden.
Gegenwärtig zwingt die mit den Bedingungen von Hartz IV verbundene persönliche Demütigung die Menschen dazu, dass die Rolle des bescheidenen, alternativen Rentiers attraktiv wird.

2. Abbau des Sozialstaats

Welche Auswirkungen hat ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die bestehende Sozialversicherung?

Berührt sind davon direkt die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Bezogen auf die Arbeitslosenversicherung besteht die Folge darin, dass diese durch ein allgemeines Grundeinkommen überflüssig wird. Arbeitslosigkeit führt dann zum Grundeinkommen. Bezieher höherer Arbeitseinkommen, die in der Phase der Arbeitslosigkeit mit der Höhe des Grundeinkommens nicht zufrieden sein knnen, also nahezu alle höher qualifizierten Beschftigten, mssen dann eine zusätzliche Versicherung abschließen, die möglicherweise auch öffentlich angeboten wird (ob es dazu noch eine Beteiligung der Arbeitgeberseite gibt, ist wenig wahrscheinlich). Allgemein gilt, dass die Arbeitgeberseite sich mit der Einführung eines allgemeinen steuerfinanzierten Grundeinkommens aus der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung zurückzuziehen versuchen wird.
In der Rentenversicherung ist die Situation komplizierter: Ein allgemeines Grundeinkommen wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziell entlasten und in der Folge in eine Zusatzversicherung für abhängig Beschäftigte mit höheren Einkommen, die zum Grundeinkommen hinzu kommt, transformieren.
Da es sich hier aber um eine langfristig angelegte und eigentumsrechtlich garantierte Umlagefinanzierung handelt, werden die Beitrge für die nächsten 30 bis 40 Jahre hoch bleiben, da über die Beiträge bereits gegebene Rentenzusagen finanziert werden mssen. Diese sind als eigentumsähnliche Ansprüche verfassungsrechtlich geschützt; zudem wäre das BGE nicht bedingungslos, wenn dafür Renten gekürzt oder gestrichen würden.

Erst nach einem bestimmten Stichtag tritt dann die Kombination von allgemeinen Grundeinkommen und individuell erworbenen Rentenansprüchen in Kraft.
Im Kern ändern sich dadurch nicht die Kosten für die Finanzierung der nicht mehr Erwerbstätigen, sondern nur die Verteilung dieser Kosten.
Die Arbeitgeberseite wird einerseits entlastet durch eine Verringerung der Rentenversicherungsbeitrge, sie wird andererseits belastet durch die Steuerfinanzierung des allgemeinen Grundeinkommens.
Die Arbeitnehmerseite wird ebenfalls entlastet, was die Beitärge zur Rentenversicherung betrifft, andererseits wird sie durch Steuererhöhungen stärker belastet. Unter dem Strich werden aber im theoretischen Modell beide Seiten stärker zur Finanzierung der Nichterwerbstätigkeit herangezogen, weil ein Grundeinkommen nivellierende Wirkungen hat: Wer mittlere oder höhere Einkommen hat, muss stärker privat vorsorgen, um seinen Lebensstandard im Alter halten zu können.
Im Kern verändert sich das bisherige System der Sozialversicherung als einer an den vorhergehenden Arbeitseinkommen orientierten Grundsicherung in eine Zusatzversicherung für die mittleren und höheren Arbeitseinkommen. Die Funktion der Grundsicherung wird dann von dem allgemeinen steuerfinanzierten Grundeinkommen übernommen. Die Kosten der Altersversorgung werden aus dem kollektiven System der Umlagefinanzierung ausgegliedert und individualisiert.

Rechtlich ist dieser Formwechsel hoch riskant. Abzüge von den Arbeitseinkommen für die soziale Sicherung begründen eigentumsähnliche Ansprüche, bei einer steuerfinanzierten Grundsicherung ist dieser Zusammenhang völlig offen. In wirtschaftlichen Notzeiten können dann steuerfinanzierte Leistungen anders als beitragsfinanzierte Leistungen drastisch reduziert werden.

Auch makrokonomisch spricht nichts för die Finanzierung von sozialen Transfers ber Steuern statt über die Löhne. Das wrde insgesamt zu einer deutlich höheren Steuerquote in der Gesellschaft führen.
Ob eine solche Gesellschaft bereit ist, darüber den komfortablen Ausstieg eines Teils der Gesellschaft in die Rolle von bescheidenen Rentiers zu alimentieren, ist mehr als zweifelhaft. Die Gemeinschaft der Steuerzahler wird verlangen, dass die so subventionierten Gesellschaftsmitglieder für zumutbare Arbeit zur Verfügung stehen. Über die Frage, was in diesem Zusammenhang zumutbar heißt, wird dann sicher politisch gestritten werden. Da gibt es andere Lösungen, als diejenigen, die mit Hartz IV fixiert worden sind.
Aber auch in einem stärker steuerfinanzierten Sozialstaat wird es kein finanziell attraktives bedingungsloses Grundeinkommen geben. Es ist auch unter diesen veränderten Bedingungen in dem erforderlichen Volumen nicht finanzierbar (siehe oben).

Die nächste Frage zielt auf die makroökonomischen Effekte des BGE. Die hier vorgenommene Umverteilung führt auch zu einer Veränderung der aggregierten Nachfrage. Die öffentliche Nachfrage nach Investitionen wird schrumpfen, weil ein größerer Teil des Steueraufkommens für den Konsum ausgeben wird.
Das hat einmal negative Auswirkungen auf die löffentliche Infrastruktur und führt durch die Anhebung der Nachfrage nach Konsumgtern zu Preisanstiegen. Gleiches gilt für die Überwälzung der höheren Unternehmenssteuern auf die Preise. Unter bestimmten Bedingungen kann ein leichter Anstieg der Inflation makrokonomisch sinnvoll sein. Es ist aber zugleich damit zu rechnen, dass die privaten Investitionen zurückgehen werden.
In der allgemeinen Tendenz sind mit dieser Variante von Umverteilung erhebliche Risiken für die zukünftige Wertschpfung und die Weiterentwicklung des gesamtgesellschaftlichen (privaten wie öffentlichen) Kapitalstocks verbunden. Eine Ausweitung des Konsums ohne ein entsprechendes Ansteigen der Wertschöpfung führt nur zu höheren Preisen, was die Kaufkraft der Grundsicherung verringert.
Insofern stellt eine direkte Finanzierung des Staates durch die Zentralbank, wie das im Rahmen der Modern Monetary Theory diskutiert wird, keine Lösung dar. Der Staat msste die vermehrte Ausgabe von Geld durch höhere Steuern wieder zurückholen, damit es nicht zu einer Inflation kommt. (3)

3. Gesellschaftstransformation?

Die dritte Frage nach dem Stellenwert dieser Forderung im Rahmen einer Transformation des kapitalistischen Systems in eine postkapitalistische oder sozialistische Gesellschaftsordnung ist einfach zu beantworten. Das BGE wird nicht als Einkommensform einer nichtkapitalistischen Gesellschaft betrachtet, sondern als mgliche Variante der Einkommensverteilung in den bestehenden kapitalistischen Gesellschaften.
Für eine solche Interpretation spricht, dass ein allgemeines Grundeinkommen auch zum wirtschafts- und sozialpolitischen Repertoire neoliberaler Reformvorschläge (zum Beispiel bei Milton Friedman in der Form einer negativen Einkommenssteuer) gehrt und auch die linken Befürworter des BGE (wie zum Beispiel Claus Offe) diesen Vorschlag in die gegenwärtige Finanzierungskrise des Sozialstaats einordnen.
Diese wiederum thematisieren mit ihrem Päldoyer für ein BGE ein zentrales Problem: Das BGE kann aus dieser Sicht eine selbst gestaltete Lebensführung der Menschen ermöglichen, weil diese sich nicht mehr dem Diktat unterwerfen mssen, jede Arbeit anzunehmen. Systemfremd sind solche Vorschläge allerdings nicht. Die Alimentierung von Nichterwerbstätigen durch die Erwerbstätigen gehrt zu den Grundanforderungen, die jede Gesellschaft leisten muss.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen markiert hier einen weiteren Schritt, weil vom politischen Anspruch gesehen, die soziale Kontrolle der so subventionierten Gesellschaftsmitglieder aufgehoben wird. Allerdings sind die mit dem BGE verbundenen Einkommenserwartungen vllig illusionär. Über die Begrenzung dieser Sozialeinkommen – siehe oben – wird sich indirekt wieder eine soziale Kontrolle und Begrenzungen der Transfers durchsetzen, die zur Aufnahme von Lohnarbeit zwingen.

Die Frage des Arbeitszwangs lsst sich aber einfacher lösen: durch eine Änderung der Zumutbarkeitsbedingungen von angebotener Arbeit. Wenn nicht zumutbare Arbeit ohne Sanktionen abgelehnt werden kann, wie dies vor 1982 im Arbeitsförderungsrecht (AFG) geregelt, war stellt sich diese Frage nicht.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn Hartz I bis IV einfach zurückgenommen würden und die Einkommensformen des AFG mit Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe mit dem Verständnis von zumutbarer Arbeit vor 1982 wieder institutionalisiert würden. Damit würde die absurde Vorstellung, die Arbeitslosen seien an ihrer Arbeitslosigkeit selbst schuld, fundamental korrigiert.

4. Warum ist die Ideologie eines BGE populär?

Aus makroökonomischer Sicht absurde Regelungen wie die Hartz-Gesetze und ihre Praxis provozieren ähnlich absurde Reaktionen. Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen gehört dazu. Aus einer ideologiekritischen Sicht geht es darum, zu erklären, warum so phantastische Modelle populr werden.
Aus der neoliberalen Sicht ist diese Erklärung einfach. Der Neoliberalismus ist eine politische Utopie, die durch einen unbeirrbaren Glauben an die Effizienz freier Märkte bestimmt wird. Märkte erreichen hier aus sich selbst heraus eine gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen, deren Unterschiede auf entsprechend unterschiedliche Leistungen zurückzuführen sind. Wenn alle ihrem eigenen Nutzen folgen und Staat und Gewerkschaften sie dabei nicht behindern, wird ein Optimum an Wohlfahrt gewonnen.
Die der politischen Utopie des Neoliberalismus zugrundeliegenden ökonomischen Theorien werden zusammenfassend als neoklassisch bezeichnet, auch wenn sich unter diesem Begriff verschiedene Varianten wie der Monetarismus, der deutsche Ordoliberalismus und die österreichische Schule zusammenfassen lassen. In der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie oder -doktrin gibt es keine unfreiwillige oder konomisch erzwungene Arbeitslosigkeit, sondern nur freiwillige. Wer arbeitslos ist, hat nach dieser Ideologie beschlossen, dass der individuelle Nutzen von Nichtarbeit größer ist als das Leid der Arbeit, genauer der Lohnarbeit.
Mit dem BGE wird für diese nutzentheoretisch bestimmte Entscheidung ein geeigneter institutioneller Rahmen bereitgestellt.

Aus einer emanzipatorisch verstandenen Sicht kann das als Weg zur Autonomie des Individuums, das zwischen selbstbestimmter Eigenarbeit und fremdbestimmter Lohnarbeit whlen kann, verstanden werden. Eine solche Sicht weist darauf hin, dass sich die Individuen in reifen kapitalistischen Gesellschaften in erster Linie als Individuen und nicht mehr als Angehrige einer sozialen Klasse oder eines sozialen Milieus verstehen, also von Gruppen, die in einer Klassengesellschaft eine ökonomisch und sozial bestimmte Position einnehmen. Sie verstehen sich als sozial ungebundene Individuen, die ihr Leben frei bestimmen wollen und dabei von den sozialen Voraussetzungen und Einschrnkungen von Autonomie abstrahieren oder frei sein wollen. Eine sozial ungebundene Autonomie wird selbst zur Utopie eines freien Lebens.
Dieser Individualisierungsprozess ist aber, gerade bei denen, die ihn ausleben wollen, ein Resultat sozialstaatlicher Sicherheit, der dazu geführt hat, dass bestimmte, früher als sozialer Stand oder Klasse bezeichnete Schranken in den Hintergrund getreten sind. Sie bestehen aber nach wie vor.
Dieser Schein von Abwesenheit oder Unsichtbarkeit sozialer Schranken wirkt ganz überwiegend nicht für die große Mehrheit der abhängig Beschäftigten, deren Individualität durch die Machtverhältnisse im System der Lohnarbeit und durch die Höhe der Löhne bestimmt wird. Diese Vorstellung der Rationalität individuell motivierter Handlungen hat zur Folge, dass die Menschen zwar bewusst handeln, aber kein oder nur ein unzureichendes Bewusstsein über die gesamtgesellschaftlichen Bedingungen haben, unter denen sie handeln. Sie kennen die gesellschaftlichen und sozialstaatlich fundierten Voraussetzungen ihrer individuellen Handlungen nicht (mehr) und führen individuelle Handlungen auf autonome persönliche Entscheidungen zurück. Mit dem BGE wollen sie für diesen Zusammenhang eine materielle Mindestsicherung.

Diese Entwicklung kann auch erklären, warum die Parteien der politischen Linken, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr in makrokonomischen oder gesamtgesellschaftlichen Zusammenhngen denken. Das Individuum sieht aber nicht, warum sein Horizont so beschränkt ist.
Mikroökonomische Entscheidungen fallen aus einer nutzentheoretischen Sicht, aus der das BGE bewertet wird. Was nutzt es mir bei meiner Lebensgestaltung? Hinter diesem theoretisch nicht reflektierten Alltagshandeln stehen aber ökonomische Kalküle und entsprechende neoklassische Theorien.
Deshalb ist es kein Zufall, dass die Debatten um ein Grundeinkommen durch neoliberale Varianten geprägt werden. Die Anhänger des BGE sind mit ihren Alltagsvorstellungen tief in der bürgerlichen Gesellschaft verankert, auch wenn sie hier nur eine ganz bescheidene Rolle spielen wollen.

In der Konsequenz bedeutet diese Forderung die intellektuelle Resignation oder Kapitulation vor der Herausforderung einer politischen Gestaltung und Überwindung von kapitalistischen Gesellschaften. In der Frage der Höhe dieses Einkommens geht es darum, für wie viel Geld potenzielle gesellschaftliche Opposition und Konflikte eingekauft und politisch stillgelegt werden können.
Das Tragische an diesem Angebot liegt darin, dass die ökonomischen und politischen Eliten die Erwerbslosen noch nicht einmal als gesellschaftliche Opposition identifiziert haben. Warum sollten sie für politische Abstinenz mehr bezahlen als das absolute Existenzminimum?
Das emanzipatorisch gedachte Grundeinkommen gibt es nur als neoliberale Inszenierung. Diese hat eine offene, gut erkennbare Gestalt in der neoklassischen Utopie einer freiwilligen Arbeitslosigkeit, für die ein Existenzminimum garantiert werden soll.
Sie nimmt eine verdrehte, mystifizierte und illusorische Form an, wenn sie als Emanzipation von der Lohnarbeit verstanden werden soll.

Anmerkungen

(1) Zur Kritik dieser Vorstellung einer Wertvermehrung des Kapitals aus sich selbst, siehe Karl Marx in: Das Kapital Bd. 1 (MEW 23) S. 652 und Band 3 (MEW 25) S. 838.

(2) Die Forderung nach einer Maschinensteuer beruht auf der gleichen Illusion oder Mystifikation.

(3) Die Modern Monetary Theory ist eine post-keynesianische Theorie der Beschreibung der Geldschöpfung und der Staatsfinanzierung über das Zusammenwirken von Geschäftsbanken, Zentralbank und Staat. Beschäftigungspolitisch zielt sie auf die Herstellung von Vollbeschäftigung und gerade nicht auf einen Ausstieg aus der Erwerbsarbeit.

Jochen

Christoph Butterwegge: Wir brauchen einen solidarischen Ruck

Christoph Butterwegge über die Motive seiner Kandidatur für die LINKE bei der Wahl des Bundespräsidenten

Weil es keinen gemeinsamen rot-rot-grünen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten geben wird, schickt die LINKE einen eigenen Bewerber ins Rennen. Butterwegge ist auch schon hier in den Sozialpolitischen Nachrichten zu Wort gekommen.

Folgend veröffentlicht »neues deutschland« ein 10-seitiges Schriftstück von Professor Dr. Christoph Butterwegge zu seiner Bewerbung um das Bundespräsidentenamt:

Beweggründe für meine Bewerbung um das Bundespräsidentenamt

Mit meiner Kandidatur möchte ich die Öffentlichkeit für soziale Probleme sensibilisieren, denn obwohl die Gesellschaft immer stärker auseinanderfällt, nimmt das Establishment diesen Polarisierungsprozess nicht oder falsch wahr. Außerdem möchte ich der weiteren Zerstörung des Wohlfahrtsstaates durch neoliberale Reformen entgegentreten – gerade wird die Privatisierung der Autobahnen und damit ein neuerlicher Höhepunkt der Ökonomisierung und Kommerzialisierung aller Lebensbereiche vorbereitet – sowie jenen Teilen der Bevölkerung eine politische Stimme geben, die immer stärker ausgegrenzt werden.

Seit geraumer Zeit zerfällt unsere Gesellschaft stärker in Arm und Reich, weil die soziale Ungleichheit hinsichtlich der Einkommen und Vermögen enorm zugenommen hat. Während das reichste Geschwisterpaar der Bundesrepublik, Stefan Quandt und Susanne Klatten, im Frühsommer 2016 für das Vorjahr eine Rekorddividende in Höhe von 994,7 Millionen Euro nur aus ihren BMW-Aktien bezog, lebten fast zwei Millionen Kinder und Jugendliche in landläufig als »Hartz- IV-Familien« bezeichneten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften und mussten je nach Alter mit 237, 270 bzw. 306 Euro im Monat (plus Miet- und Heizkosten) auskommen. Mehrere hunderttausend alleinerziehende Mütter im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind froh, wenn sie am 20. des Monats noch etwas Warmes auf den Tisch bringen.

Trotzdem vernimmt man im Kampf gegen die Armut von den etablierten Parteien und deren Spitzenpolitikern hauptsächlich Lippenbekenntnisse. Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes den Bund zur Armutsbekämpfung verpflichtet, hat keine Regierung die Armut bisher als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erkannt und ihr konsequent entgegengewirkt. So beschloss die Große Koalition vor Kurzem, den Hartz-IV-Regelbedarf der Kinder unter 6 Jahren im nächsten Jahr nicht zu erhöhen.

CDU, CSU und SPD verschließen die Augen vor dem selbst mitverschuldeten Problem einer wachsenden Armut, wie ihr »Deutschlands Zukunft gestalten« überschriebener Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode zeigt. Dort kommen das Wort »Reichtum« nur als »Ideenreichtum« bzw. als »Naturreichtum« und der Begriff »Vermögen« nur als »Durchhaltevermögen« bzw. im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung bei Kriminellen vor.

»Armut« taucht in dem Dokument, das die Grundlage der Regierungspolitik bildet, zwar zehn Mal auf, aber ausnahmslos in fragwürdiger Weise. So wollen CDU, CSU und SPD »den Kampf gegen Bildungsarmut fortsetzen und intensivieren«, meinen damit aber den Analphabetismus, während von Kinder- und Jugendarmut an keiner Stelle die Rede ist. Den von Sozialgeld (»Hartz IV«) lebenden Kindern wird je nach Alter ein Regelbedarf für Bildung in Höhe von 1,61 Euro, 1,30 Euro bzw. 0,32 Euro zugebilligt. »Altersarmut« kommt zwar ein Mal vor, und zwar sogar in der Zwischenüberschrift »Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen«, die das Motto für die Rentenpolitik der Regierungskoalition bildet. Darunter heißt es, die sozialen Sicherungssysteme, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können müssten, schützten vor Armut und seien Ausdruck des Zusammenhalts unserer Gesellschaft. Beide Formulierungen legen jedoch den Schluss nahe, dass Altersarmut in Deutschland (noch) nicht existiert, denn von der Notwendigkeit ihrer Bekämpfung, Verringerung oder Beseitigung ist nirgends die Rede.

Dem hierzulande vorherrschenden Armutsverständnis gemäß wird das Phänomen im Koalitionsvertrag hauptsächlich mit der sog. Dritten Welt in Verbindung gebracht. Nicht weniger als vier Mal taucht Armut in diesem Zusammenhang auf, der jedoch verdeckt, dass sie in einem reichen Land wie der Bundesrepublik – wenn auch in anderer, weniger dramatisch wirkender Form – gleichfalls existiert und für die davon Betroffenen hier sogar beschämender, demütigender und erniedrigender sein kann.

Gleich drei Mal wird im Koalitionsvertrag das Wort »Armutswanderung« bzw. »Armutsmigration« verwendet. Gemeint waren Bulgaren und Rumänen, denen man eine »ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen« vorwarf, wodurch deutsche Kommunen übermäßig belastet würden.

Kurzum: Glaubt man dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, gibt es in Deutschland überhaupt keine Armut, es sei denn, dass sie durch unerwünschte Zuwanderer »importiert« wird. Die wachsende Armut wird jedoch weder von Arbeitsmigranten aus EU-Ländern noch von Flüchtlingen aus der sog. Dritten Welt eingeschleppt, sondern ist hausgemacht, d.h. durch eine Bundesregierung mit bedingt, die Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung betreibt.

Nötig sind mehr Sensibilität gegenüber der Armut, die als Kardinalproblem unserer Wirtschafts- bzw. Gesellschaftsordnung erkannt werden muss, mehr Solidarität mit den davon Betroffenen, was die Rekonstruktion des Sozialstaates genauso einschließt wie eine andere Steuerpolitik zwecks seiner Finanzierung durch Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche, aber auch eine höhere Sozialmoral, die bis in die Mittelschicht hineinreichende Deprivations- bzw. Desintegrationstendenzen als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt begreift. Es bedarf einschneidender Reformen und entschlossener Umverteilungsmaßnahmen, um das Problem zu lösen. Dafür unerlässlich ist ein Paradigmenwechsel vom »schlanken« zum interventionsfähigen und -bereiten Wohlfahrtsstaat.

Meine politische Position: Wo und wofür ich stehe
Da die Spitzenpolitiker der etablierten Parteien gemeinsam die Mitte zu besetzen suchen, fühlen sich immer größere Bevölkerungsgruppen politisch nicht mehr repräsentiert. Rechtspopulisten können sich daher als Sprachrohr der sozial Benachteiligten, Abgehängten und Ausgegrenzten profilieren, obwohl sie ausweislich ihrer Programmatik die Interessen der wirtschaftlich Mächtigen, gesellschaftlich Privilegierten und politisch Einflussreichen vertreten.

Ich sehe mich als unermüdlichen Mahner und Warner, der die politisch Verantwortlichen seit Jahrzehnten auf das auch sozialräumliche Auseinanderfallen der Gesellschaft hinweist, als soziales Gewissen wirkt und mehr Solidarität innerhalb der Gesellschaft fordert. Mein zentrales Motto bilden Solidarität und soziale Gerechtigkeit, denn die von Bundespräsident Joachim Gauck aus biografischen Gründen besonders herausgehobene Freiheit kann nur gelebt werden, wenn man über die zu ihrer Nutzung erforderliche materielle Sicherheit verfügt, sei es aufgrund von Kapitalbesitz, Erwerbstätigkeit oder staatlichen Transfers. Genauso wichtig ist die Abwehr von Gewalt und Krieg, was Willy Brandt mit den Worten »Ohne Frieden ist alles nichts« ausgedrückt hat.

Ich stehe für einen inklusiven Sozialstaat, der alle Bevölkerungsgruppen bestmöglich vor Standardlebensrisiken schützt, Armut wirksam bekämpft und durch Umverteilung von oben nach unten für sozialen Ausgleich sorgt, und bin im besten Sinne der Verteidigung von Bürgerrechten liberal und im Sinne der Verteidigung sozialer Errungenschaften konservativ, fühle mich aber gleichwohl als »ideeller Gesamtlinker«, der auch sozialdemokratische Programmtraditionen verkörpert und seit Jahrzehnten ökologische Zielsetzungen verfolgt. Außerdem halte ich außerparlamentarische Bewegungen wie die Friedens-, Frauen- und Ökologiebewegung, das globalisierungskritische Netzwerk attac, dessen wissenschaftlichem Beirat ich angehöre, den Bürgerprotest gegen Stuttgart 21, Occupy oder die jüngsten Massenproteste gegen CETA, TTIP und TiSA als einen lebendigen Ausdruck der Demokratie für unverzichtbar.

Seit der jüngsten Krise wird immer mehr Menschen klar, dass Banken, Spekulanten und Wirtschaftslobbyisten im globalen Finanzmarktkapitalismus zu viel Einfluss auf die Regierungspolitik haben. Daher plädiere ich auch für mehr plebiszitäre Elemente (Referenden, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide) in der Bundesrepublik. Demokratie ist mehr, als alle vier oder fünf Jahre zu einer Wahlurne zu gehen. Sie zu beleben ist viel zu wichtig, um sie auf staatliche Institutionen zu beschränken und den Parteien zu überlassen. Themen wie »Finanzkrise, Staatsschulden und Euro- Stabilisierung«, »Sozialstaatsentwicklung und Armut«, »Sicherung von Bürgerrechten und Demokratie«, sowie »Klimaschutz und Gewährleistung der Energieversorgung« verlangen ein viel stärkeres gesellschaftspolitisches Engagement der Bürger/innen.
Die Demokratie ist nicht bloß durch die Macht der Finanzmarktakteure, sondern auch durch politische Apathie und die wachsende »Parteienverdrossenheit« der Bürger/innen gefährdet. »Politikverdrossenheit« ist allerdings genauso wie »Wahlmüdigkeit« ein irreführender Begriff, um die Reaktion der Betroffenen zu charakterisieren. Auch er schiebt die Schuld den angeblich davon Befallenen zu, statt sie im politischen, Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu suchen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Repräsentationskrise, was daraus hervorgeht, dass die zunehmende Wahlabstinenz sich nicht gleichmäßig über alle Schichten verteilt, sondern vorwiegend die Konsequenz einer randständigen bzw. prekären Existenz ist.

Vergleichbares gilt, wenn ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten demokratische Rechte vorenthalten oder ihre Angehörigen von Neonazis ermordet werden. Noch gefährlicher für die Demokratie sind rechtspopulistische Gruppierungen wie die »Alternative für Deutschland« (AfD) oder die »Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes« (Pegida). Aber auch entsprechenden Stimmungen, Strömungen und Bestrebungen in der bürgerlichen Mitte gebührt Aufmerksam- und Wachsamkeit aller Demokrat(inn)en, wie die Sarrazin-Debatte zur Genüge unter Beweis gestellt hat.

Möglichkeiten zur Schaffung einer sozialen und inklusiven Gesellschaft

Linke Gesellschaftskritik ist bitter nötig, denn die Frage lautet: Wollen wir in einer Konkurrenzgesellschaft leben, die Leistungsdruck und Arbeitshetze weiter erhöht, die Erwerbs- und Wohnungslose, Alte, Menschen mit Behinderungen und andere Minderheiten ausgrenzt sowie Egoismus, Durchsetzungsfähigkeit und Rücksichtslosigkeit honoriert, sich jedoch über den Verfall von Sitte, Anstand und Moral wundert? Oder wollen wir in einer sozialen Bürgergesellschaft leben, die Kooperation statt Konkurrenzverhalten, die Verantwortungsbewusstsein, Mitmenschlichkeit und Respekt gegenüber Minderheiten statt Gleichgültigkeit und Elitebewusstsein fördert? Ist ein permanenter Wettkampf auf allen Ebenen und in allen Bereichen, zwischen Bürger(inne)n, Kommunen, Regionen und Staaten, bei dem die (sicher ohnehin relative) Steuergerechtigkeit genauso auf der Strecke bleibt wie ein hoher Sozial- und Umweltstandard, wirklich anzustreben? Eignet sich der Markt tatsächlich als gesamtgesellschaftlicher Regelungsmechanismus, obwohl er auf seinem ureigenen Terrain, der Volkswirtschaft, ausweislich einer sich trotz des Konjunkturaufschwungs verfestigenden Massenerwerbslosigkeit, kläglich versagt?

Die momentane Rechtsentwicklung unserer Gesellschaft ist eine verhängnisvolle Nebenwirkung der neoliberalen Wende, die Margaret Thatcher und Ronald Reagan nach ihrer Wahl zur britischen Premierministerin bzw. zum US-Präsidenten gegen Ende der 1970er-/Anfang der 1980er- Jahre eingeleitet haben und die beendet werden muss. Dafür ist ein »Ruck« (Roman Herzog) nötig, aber in die entgegengesetzte Richtung, wie sie der Altbundespräsident seinerzeit einschlug: Auf das Zeitalter der neoliberalen Austerität sowie der sich vertiefenden Kluft zwischen Arm und Reich muss heute eine Epoche der größeren sozialen Gleichheit und der Solidarität mit Armen und Benachteiligten folgen. Dadurch würde die Gesellschaft humaner, friedlicher und demokratischer, sich aber auch die Lebensqualität für all ihre Mitglieder verbessern.

Seit der »Agenda 2010« und den sog. Hartz-Gesetzen herrscht soziale Eiseskälte in Deutschland. »Hartzer« werden durch ein rigides Arbeitsmarkt- und Armutsregime ausgegrenzt, von großen Teilen der Bevölkerung verachtet und als »Drückeberger«, »Faulenzer« und »Sozialschmarotzer« verächtlich gemacht. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist durch die neoliberalen Reformen nachhaltig geschwächt worden. Wer ihn wieder stärken möchte und nicht bloß warme Worte für die Menschen auf der Schattenseite unserer Hochleistungs- und Konkurrenzgesellschaft übrighat, muss die jahrzehntelange Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben beenden und für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Dazu sind die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine höhere Körperschaftsteuer, eine auch große Betriebsvermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehende Erbschaftsteuer, ein progessiverer Einkommensteuertarif mit einem höheren Spitzensteuersatz und eine auf dem persönlichen Steuersatz basierende Kapitalertragsteuer nötig. Umgekehrt sollte die Mehrwertsteuer, von der Geringverdiener/innen und Transferleistungsbezieher/innen besonders hart getroffen werden, weil diese fast ihr gesamtes Einkommen in den Alltagskonsum stecken (müssen), niedriger sein.

Wenn man Inklusion nicht bloß als (sozial)pädagogisches Prinzip, sondern auch – in sehr viel umfassenderem Sinne – als gesellschaftspolitisches Leitbild begreift, muss ein inklusiver Wohlfahrtsstaat, der eine gleichberechtigte Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder bzw. Wohnbürger/ innen am gesellschaftlichen Reichtum wie am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht, das Ziel sein. Statt eines »Um-« bzw. Ab- oder Rückbaus des Wohlfahrtsstaates, wie ihn seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 sämtliche Bundesregierungen betreiben, wäre ein Ausbau des bestehenden Systems zu einer Sozialversicherung aller Bürger/innen nötig. Dabei geht es im Unterschied zu einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht um einen Systemwechsel, sondern um eine genau durchdachte Weiterentwicklung des Bismarck›schen Sozialsystems, verbunden mit innovativen Lösungen für Problemlagen, die aus den sich stark wandelnden Arbeitsund Lebensbedingungen (Stichworte: Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Liberalisierung der Leiharbeit, Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse, Auflösung der Normalfamilie sowie Pluralisierung der Lebens- und Liebesformen) resultieren.

An die Stelle der bisherigen Arbeitnehmer- muss eine allgemeine, einheitliche und solidarische Bürgerversicherung treten. Allgemein zu sein heißt, dass sie im Sinne einer Bürgersozialversicherung sämtliche dafür geeigneten Versicherungszweige übergreift: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssten gemeinsam und nach denselben Organisationsprinzipien restrukturiert werden. Selbst aus rein taktischen Erwägungen ist es nicht sinnvoll, die öffentliche Debatte über eine Bürgerversicherung auf einen Versicherungszweig zu beschränken, wie es viele Befürworter/ innen dieser Reformoption tun. Hingegen stellt die Gesetzliche Unfallversicherung insofern einen Sonderfall dar, als sie sich nur aus Beiträgen der Arbeitgeber (und staatlichen Zuschüssen) speist.

Einheitlich zu sein heißt in diesem Zusammenhang, dass neben der gesetzlichen Bürgerversicherung keine mit ihr konkurrierenden Versicherungssysteme existieren. Private Versicherungsunter nehmen müssten sich auf die Abwicklung bestehender Verträge (Bestandsschutz), mögliche Ergänzungsleistungen und Zusatzangebote beschränken. Damit bliebe auch nach der Gesundheitsreform neuen Typs ein weites Betätigungsfeld für die Privatassekuranz erhalten; ihre Existenz wäre also nicht gefährdet.

Solidarisch zu sein heißt, dass die Bürgerversicherung zwischen den ökonomisch unterschiedlich Leistungsfähigen einen sozialen Ausgleich herstellt. Nicht bloß auf Löhne und Gehälter, sondern auf sämtliche Einkunftsarten (Zinsen, Dividenden, Tantiemen sowie Miet- und Pachterlöse) wären Beiträge zu erheben. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet dies nicht, dass Arbeitgeberbeiträge entfallen würden.

Nach oben darf es im Grunde weder eine Versicherungspflichtgrenze noch Beitragsbemessungsgrenzen geben, die es privilegierten Personengruppen erlauben, in exklusive Sicherungssysteme auszuweichen und sich ihrer Verantwortung für sozial Benachteiligte (ganz oder teilweise) zu entziehen. Hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenzen stünde zumindest eine deutliche Erhöhung an. Umgekehrt müssen jene Personen finanziell aufgefangen werden, die den nach der Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht entrichten können. Vorbild dafür könnte die Gesetzliche Unfallversicherung sein. Dort dient der Staat quasi als Ausfallbürge für Landwirte, Unfall-, Zivilschutz- und Katastrophenhelfer/innen sowie Blut- und Organspender/innen, aber auch für Kinder in Tagesbetreuung, Schüler/innen und Studierende.

Bürgerversicherung heißt, dass alle Personen aufgenommen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Da sämtliche Wohnbürger/innen in das System einbezogen wären, blieben weder Selbstständige, Freiberufler/innen, Beamte, Abgeordnete und Minister noch Ausländer/innen mit Daueraufenthalt in der Bundesrepublik außen vor. Einerseits geht es darum, die Finanzierungsbasis des bestehenden Sozialsystems zu verbreitern, andererseits darum, den Kreis seiner Mitglieder zu erweitern. Denn ihre wichtigste Rechtfertigung erfährt die Bürgerversicherung dadurch, dass sie den längst fälligen Übergang zu einem die gesamte Wohnbevölkerung einbeziehenden, Solidarität im umfassendsten Sinn garantierenden Sicherungssystem verwirklicht.
Bürgerversicherung zu sein bedeutet schließlich, dass es sich um eine Versicherungslösung handelt, also gewährleistet sein muss, dass ihre Mitglieder, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind, Beiträge entrichten und entsprechend geschützte Ansprüche erwerben. Natürlich muss sich der Staat mit Steuergeldern am Auf- und Ausbau einer Bürgerversicherung beteiligen. Auf die öffentlichen Haushalte kämen dadurch erhebliche finanzielle Belastungen zu, die mit Hilfe einer sozial gerechteren, sich stärker an der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Bürger/innen orientierenden Steuer- und Finanzpolitik leichter zu tragen wären.

Eine solidarische Bürgerversicherung bedeutet keinen Systemwechsel. Vielmehr verschwände der Widerspruch, dass sich fast nur abhängig Beschäftigte im sozialen Sicherungssystem befinden und auch nur bis zu einem Monatseinkommen von höchstens 6.200 Euro in Westdeutschland und 5.400 Euro in Ostdeutschland (2016). Über diese Bemessungsgrenze hinaus entrichten Versicherte (und ihre Arbeitgeber) überhaupt keine Beiträge zur Sozialversicherung. Die Gesetzliche Kranken- und die Soziale Pflegeversicherung können sie bei Überschreiten der weit niedrigeren Versicherungspflicht- bzw. -fluchtgrenze sogar verlassen. Warum muss die Solidarität bei Löhnen und Gehältern in dieser Höhe enden?

Mit dieser systemwidrigen Begrenzung der Solidarität auf Normal- und Schlechterverdienende muss die Bürgerversicherung brechen. Wohl das schlagendste Argument für die Bürgerversicherung liefert ihr hohes Maß an Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich. Durch die Berücksichtigung anderer Einkunftsarten würde der Tatsache endlich Rechnung getragen, dass Arbeitseinkommen für einen Großteil der Bevölkerung nicht mehr die einzige und häufig nicht mehr die wichtigste Lebensgrundlage bilden. Daraus ergibt sich die Frage, warum der riesige private Reichtum nicht stärker an der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems beteiligt werden sollte.

Mittels der allgemeinen, einheitlichen und solidarischen Bürgerversicherung würden die Nachteile des deutschen Sozial(versicherungs)staates kompensiert, ohne dass seine spezifischen Vorzüge liquidiert werden müssten. Eine soziale Bürgergesellschaft bindet die Teilhabe ihrer Mitglieder an soziokulturelle und materielle Mindeststandards, deren Gewährleistung dem Wohlfahrtsstaat obliegt. Auf diese Weise würden soziale Sicherheit und Verteilungsgerechtigkeit gleichermaßen zum konstitutiven Bestandteil einer Form der Demokratie, die mehr beinhaltet als den regelmäßigen Gang zur Wahlurne, das leidliche Funktionieren des Parlaments und die Existenz einer unabhängigen Justiz.

Auf der Leistungsseite muss die Bürgerversicherung das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung beseitigen. Hierzu ist eine bedarfsgerechte, armutsfeste und repressionsfreie Mindestsicherung nötig, die alle Wohnbürger/innen nach unten absichert, auch solche, die im bisherigen System keine oder unzureichende Anwartschaften erworben haben.
SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen orientieren im Gesundheitsbereich auf eine Bürgerversicherung. Diese könnte – so unterschiedlich die konkreten Vorstellungen hierzu auch (noch) sind – eine programmatische Basis, wenn nicht eine politische Brücke für ein fortschrittliches Bündnis oder eine R2G-Koalition nach der nächsten Bundestagswahl bilden. Aber wer auch immer die Regierung bildet: Die solidarische Bürgerversicherung und andere Projekte einer sozialen, humanen und demokratischen Fortentwicklung unserer Gesellschaft sind nur realisierbar, wenn eine breite Bürgerbewegung außerparlamentarischen Druck macht. Sonst setzen sich am Ende doch wieder mächtige Lobbygruppen durch.

Person, Forschungsschwerpunkte und Publikationen

Ich war von Januar 1998 bis Juli 2016 Hochschullehrer für Politikwissenschaft, Mitglied der Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt) und zeitweilig Geschäftsführender Direktor des Instituts für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln.